"Stadt" ist nicht gleich Stadt und "Land" nicht gleich Land: Warum sind die beiden Bamberger Stimmkreise so aufgeteilt? Zählen alle Stimmen gleich viel? Daten und Fakten zum bayernweiten Urnengang am 14. Oktober.
Alle fünf Jahre dürfen sich die Bischberger, Gundelsheimer, Hallstadter, Oberhaider, Stegauracher, Walsdorfer, Viereth-Trunstadter, Lisberger und sogar die Priesendorfer richtig städtisch fühlen: Bei der Landtagswahl gehören sie zum Stimmkreis mit der Nummer 402 - Bamberg Stadt.
Der Markt Hirschaid hingegen zählt trotz seiner 12.000 Einwohner als ländlich. Zusammen mit Altendorf, Baunach, Breitengüßbach, Burgebrach, Burgwindheim, Buttenheim, Ebrach, Frensdorf, Gerach, Heiligenstadt, Kemmern, Königsfeld, Lauter, Litzendorf, Memmelsdorf, Pettstadt, Pommersfelden, Rattelsdorf, Reckendorf, Scheßlitz, Schlüsselfeld, Schönbrunn, Stadelhofen, Strullendorf, Wattendorf und Zapfendorf gehört die Gemeinde zum Stimmkreis 401 - Bamberg Land.
"Die Aufteilung hat mit den Einwohnerzahlen zu tun", erklärt Bernd Nohl aus der Kommunalaufsicht des Landratsamtes. Die Stimmkreise sollen ungefähr gleich groß sein - damit bei der Landtagswahl jede Stimme gleich viel zählt. Die Bayerische Staatsregierung erklärt: "Würden weniger Einwohner durch einen proportional höheren Anteil an Abgeordneten vertreten und könnten die Stimmberechtigten in einem Wahlkreis mehr Abgeordnete wählen, als ihnen bei einer bayernweiten Betrachtung und Aufteilung im Verhältnis zustehen würden, wäre die Wahlrechtsgleichheit verletzt."
Aufteilung der Stimmkreise: Statistische Regeln
Was diese Gleichheit angeht, können sich die Bamberger nicht beschweren: Ihre Stimmen haben rechnerisch etwas mehr Gewicht als die der Bayreuther - was freilich auch dem eigenen Selbstverständnis entspricht. 153.286 Deutsche lebten 2015 im Stimmkreis Bayreuth, in Bamberg Land und Stadt rund 50.000 weniger (Land: 102 685; Stadt: 102.897). In Bamberg bestimmen also weniger Menschen einen Abgeordneten als in der Bezirkshauptstadt Bayreuth.
Die statistische Regel lautet: "Maximal 25 Prozent Abweichung zum oberfränkischen Durchschnitt sind gerade noch erlaubt", sagt Nohl. "Abweichungen über 15 Prozent sollen vermieden werden, sind aber in begründeten Fällen zulässig", schreibt die Staatsregierung.
Für Bamberg sieht der Freistaat keinen Handlungsbedarf: "In beiden Stimmkreisen gingen die Abweichungen in den vergangenen knapp vier Jahren zurück (um 1,2 beziehungsweise 1,8 Prozentpunkte)", heißt es in dem Bericht - und weiter: "Unter Zugrundelegung einer linearen Bevölkerungsentwicklung kann damit gerechnet werden, dass die Abweichungswerte bis zur Landtagswahl 2018 weiter (in Bamberg-Land auf minus 16,9 Prozent und in Bamberg-Stadt auf minus 16,3 Prozent) sinken werden." Die Bamberger Bevölkerung wächst tendenziell, damit verkleinert sich der Unterschied zu den Nachbarn. In Bamberg war in den vergangenen Jahren – anders als bei den Wahlkreisen für die Bundestagswahl - keine Änderung nötig und wird es absehbar auch nicht sein.
Mehr Briefwähler, weniger Lokale
Zum Vergleich: Der Stimmkreis Bayreuth weicht um mehr als 22 Prozent nach oben ab. Wächst die Bevölkerung dort weiter, könnte für die Landtagswahlen nach 2018 eine Änderung notwendig werden - wie vor 2015 geschehen: Vor jener Landtagswahl wurde der Stimmkreis 408 "Wunsiedel, Kulmbach" neu gebildet und dabei zugleich der Stimmkreis 403 Bayreuth neu zugeschnitten.