Immobilien-Kredite: "Ruhe bewahren!"

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Foto: Fotalia
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Sascha Straub Foto: VZB
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Sascha Straub, Referent für Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Bayern, erklärt im Interview, wie er die neuen Regelungen sieht.

Herr Straub, wird es von Montag an tatsächlich so heftig wie von einigen Bankenvertretern prognostiziert?
Sascha Straub: Ich würde erst einmal Ruhe bewahren. So heftige Probleme, wie teilweise vermutet, sehe ich nicht. Es gibt im Gegenteil aus Verbrauchersicht Verbesserungen gegenüber dem bisherigen Zustand.

Welche sind das?
Künftig sind bei Immobilienkrediten keine Koppelungsgeschäfte mehr möglich. Das wäre der Fall, wenn Sie ein Haus finanzieren wollen, und die Bank sagt: Ja, Sie erhalten den Kredit, aber nur wenn Sie noch zusätzlich zwei Rentenversicherungen abschließen. So etwas kann dem Verbraucher nicht mehr aufgedrückt werden.

Wie ist das künftig mit der sogenannten Bonitätsprüfung?
Die ist jetzt gesetzlich festgeschrieben.
Die Banken haben immer gesagt, sie täten das sowieso, aber nun müssen sie es per Gesetz. Das umfasst auch eine Beratungspflicht hinsichtlich aller Modalitäten, die ein Kredit mit sich bringt.

Dann wird es nun schwieriger sein, einen Kredit zu bekommen.
Diejenigen, die eigentlich gar nicht leistungsfähig sind und einen Kredit langfristig nicht bezahlen können, werden dadurch endlich besser vor einer Privatinsolvenz geschützt.

Aber selbst wenn ich Eigentümer einer Immobilie bin, reicht diese allein nun nicht mehr als Sicherheit aus?
Ich weiß nicht, wo die Banken im Gesetz diesen Ansatzpunkt sehen. Insofern kann ich da wenig dazu sagen.

Gibt es irgendwelche Bevölkerungsgruppen, die durch die neue Regelung benachteiligt werden?
Aus dem Gesetz heraus nicht. Wie das in der Praxis dann aussieht, kann man jetzt noch nicht absehen.

Was raten Sie allgemein Verbrauchern, die einen Kredit brauchen?
Letztlich nichts anderes als sonst auch: Sich selbst gut überlegen, für was ein Kredit benötigt wird. Kann ich Sicherheiten bieten, steht die Rückzahlung auf festen Füßen? Die Konditionen müssen passen, so dass man ausreichend tilgt und nicht die Schulden zu langsam abbaut. Die Gefahr, dass nach zehn, fünfzehn Jahren Zinsbindung ein neuer Zins kommt, wird oft nicht gesehen. Und schließlich ist immer der Grundsatz zu beachten: Spätestens bis zum Eintritt der Rente sollte der Schuldner den Kredit zurückgezahlt haben.

In Deutschland wurden zuletzt immer höhere Immobiliendarlehen aufgenommen. Wird das jetzt durch die neuen Regeln zurückgefahren?
Kreditwürdigkeitsprüfung und Beratungspflichten wirken sich da sicher aus, weil wir zuletzt immer mehr Leute hatten, die quasi mit null Eigenmitteln eine Hundertprozent-Finanzierung machen wollten. Diese Kredite wurden tatsächlich vergeben. Durch die Kreditwürdigkeitsprüfung wird da zumindest mehr Transparenz geschaffen.

Ihr Fazit: Bieten die neuen Regeln für Immobilienkredite mehr Schutz oder schränken sie doch die Freiheit zu sehr ein?
Eine Mischung aus beidem. Ich bin da eher positiv gestimmt. Man muss aber abwarten, wie die Banken das umsetzen.

Eine Frage stellt sich noch. Gibt es außer strengeren Prüfungen, was die Bonität angeht, tatsächlich keine Nachteile für Verbraucher?
Doch. Die Banken haben es durchsetzen können, dass die Widerrufsfrist für Immobiliendarlehen künftig auf zwölf Monate und vierzehn Tage beschränkt wird. Das ist für den Kreditnehmer eine Verschlechterung. Sie ist der Situation geschuldet, dass wir gerade viele Tausende solcher Widerrufe haben und man mehr Rechtssicherheit schaffen wollte.

Das Gespräch führte Matthias Litzlfelder.