Eine der Hauptbelastungszeuginnen im Gleusdorf-Prozess verstrickt sich vor dem Landgericht in zahlreiche Widersprüche.
Insgesamt fünf Stunden lang sitzt Lisa B. (Namen geändert) im Zeugenstand. Die examinierte Altenpflegerin soll vor allem zu einem Todesfall in der Seniorenresidenz Gleusdorf im August 2014 aussagen. Dabei stellt sich vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Bamberg aber vieles anders dar, als es B. der Polizei gegenüber formuliert hatte. "Die Anklage wegen Totschlags fußt hauptsächlich auf Ihrer Aussage. Aber bei jedem zweiten Satz muss ich jetzt hören, dass es anders war, als sie es bisher gesagt hatten", hielt ihr daher Oberstaatsanwalt Otto Heyder zum Ende des Verhandlungstages vor.
Ein damals 80-Jähriger war vor fünf Jahren nach einem Sturz gestorben, für die Staatsanwaltschaft ein Fall von Totschlag durch Unterlassen. Laut B. habe der Mann nicht in ein Krankenhaus verlegt werden dürfen, obwohl es ihm von Tag zu Tag schlechter ging. Dass der Bewohner aus ihrer Sicht sofort in eine Klinik gehört hätte, sagt die 55-jährige Zeugin auch heute noch.
Vorgehalten wurden ihr aber nicht nur nachvollziehbare Erinnerungslücken, Jahre nach den zugrunde liegenden Ereignissen, sondern auch Grundsätzliches. So gab es unter anderem unterschiedliche Aussagen zur Frage, ob sich der 80-Jährige bei seinem Sturz schwer in der rechten oder in der linken Gesichtshälfte verletzt hatte. Ein wichtiger Punkt war auch, bei welcher Gelegenheit Heimleiterin Angelika R. ihren Mitarbeitern verboten haben soll, ohne ihre Zustimmung einen Arzt zu rufen oder Bewohner ins Krankenhaus verlegen zu lassen.
Dazu lieferte B. im Verlauf ihrer Aussage verschiedene Varianten. So sagte sie zunächst aus, diese Anweisung nicht direkt erhalten zu haben. Aber dann erinnerte sie sich an eine Besprechung im Aufenthaltsraum: "Denkt immer daran, wenn jemand ins Krankenhaus geht, geht auch das ganze Geld ins Krankenhaus. Das ist euer Lohn, euer Geld", soll R. da gesagt haben.
Was die ärztliche Versorgung des nach dem Sturz Verstorbenen angeht, hatte B. der Polizei gegenüber noch erklärt, dass sie nichts von einer vorangegangenen Arztvisite gewusst habe. Vor Gericht stellte sich jedoch heraus, dass der Heimarzt zwischen Sturz und B.s Dienstantritt nach dem Urlaub bereits zweimal bei dem 80-Jährigen war. Inwieweit der schwerkranke Bewohner dadurch aber ausreichend versorgt war und ob der Tod durch eine Verlegung ins Krankenhaus zu verhindern gewesen wäre, wird weiterhin zu klären sein. Laut Anklageschrift trug Heimarzt Martin L. in der Patientenakte erst zu einem späteren Zeitpunkt unter dem Datum 22. August 2014 den Vermerk ein: "Denke, er hat ne Pneumonie!" Einen Tag nach diesem Datum war der Bewohner an den Folgen der Lungenentzündung gestorben. B. habe schon zwei Tage zuvor den Eindruck gehabt, dass der Mann im Sterben liege.
Von März 2013 bis Mai 2015 und dann noch einmal von August 2015 bis April 2016 war die Altenpflegerin in Gleusdorf tätig. "Das ist mein Haus und hier bin ich die Herrin. Hier wird gemacht, was ich sage", soll Heimleiterin R. nach Aussagen der Zeugin betont haben.
Gemeinsam mit einem Pflegehelfer hatte B. in den Nachtschichten 70 bis 80 Altenheimbewohner betreut, sie mit Medikamenten versorgt und umgelagert. Bei ihrer ersten Kündigung habe sie nicht mehr im Heim arbeiten wollen - was auch im Zusammenhang mit dem Tod des 80-Jährigen stehe: "Ich wollte das Haus nicht mehr betreten."
O je Bamberg50, sind Sie blind, dass Sie den Sarkasmus nicht erkennen? Sie müssen Jupiters Aussage invertiert verstehen!
wieso werden hier eigentlich so Kommentare wie von z.b supiter zugelassen? ist das Pressefreiheit? für mich unfassbar was hier geduldet wird seitens dieser Medien
mei gutterla, schon mal mit lesen und verstehen versucht ? das würde weiter führen
Sicherlich wurde alles so verwaltet und verwirtschaftet, dass niemand richtig schuld ist. Leider das Phänomen unserer Zeit: Empathie ade. Werden "Altenschänder" wie "Kinderschänder" bestraft? Der gesunde Menschenverstand ist offensichtlich außer Kraft gesetzt. Wenn in einer Pflegeanstalt, die Verantwortlichen, als oberste Parole: ...sparen, "sonst werdet Ihr entlassen" ausgeben (schriftlich oder mündlich), muss die Chefetage zur Verantwortung gezogen werden, Sonst verbreiten sich Zustände wie in Gleusdorf auf das gesamte Pflegeklima im Land... Soviel Mitgefühl muss sein.
vlt wenig um nicht zu sagen evt gar nichts, nur halt die alten leute, aber das ist ja sicherlich vernachlässigbar, wären doch irgendwann sowieso gestorben