Landratsamt Bamberg erlässt Abkochgebot: Das gilt es zu beachten

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Landratsamt erlässt Abkochgebot in Geisfeld: Das gilt es zu beachten
In dem Ortsteil Geisfeld gilt ab dem 15. September 2022 ein Abkochgebot. Symbolfoto: Ronald Rinklef
Landratsamt erlässt Abkochgebot in Geisfeld: Das gilt es zu beachten

Aufgrund bakterieller Verunreinigung hat das Landratsamt Bamberg eine Abkoch-Anordnung für den Gemeindeteil Geisfeld erlassen. Das muss beachtet werden.

Das Trinkwasser des Hochbehälters Geisfeld, einem Gemeindeteil der Gemeinde Strullendorf (Landkreis Bamberg) weist bakterielle Verunreinigungen auf.

Daher wurde eine Abkoch-Anordnung für den Ortsteil Geisfeld erlassen, wie das Landratsamt Bamberg am Donnerstag (15. September 2022) berichtet. 

Abkochgebot für Trinkwasser in Geisfeld: Das gilt es zu beachten

Folgende Anweisungen sind zu beachten:

  • Leitungswasser nur abgekocht trinken
  • Wasser einmalig sprudelnd aufkochen lassen und mindestens zehn Minuten abkühlen lassen
  • Aus praktischen Gründen empfiehlt sich die Verwendung eines Wasserkochers
  • Für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser verwenden
  • Für die Toilettenspülung und andere Zwecke kann Leitungswasser uneingeschränkt genutzt werden

Bei Fragen könne man an den Wasserversorger, also die Gemeinde Strullendorf, wenden. Die Gemeindeverwaltung ist unter der Telefonnummer 09543/8226-0  zu erreichen.