Sollen hauptamtliche Kommunalpolitiker wie Landräte, Oberbürgermeister oder die Rathauschefs in großen Städten und Gemeinden in Zukunft auch nach der Vollendung ihres 65. Lebensjahres zur Wahl antreten dürfen? Die Frage stellt sich zwar immer, wenn Kommunalwahlen anstehen, diesmal aber ganz besonders.
Denn jetzt befasst sich der Bayerische Verfassungsgerichtshof mit dieser Frage, die auch die Kommunalpolitiker im Landkreis Bamberg bewegt.
Denn auch im Landkreis gibt es Bürgermeister, die die "Altersgrenze" erreicht haben und deshalb von Gesetzes wegen für dieses Amt nicht mehr kandidieren dürfen. Einer von ihnen ist der Scheßlitzer Rathauschef Franz Zenk (66, CSU). Das Wahlrecht erlaubt ihm zwar, die vor seinem 65. Geburtstag begonnene Amtsperiode zu Ende zu bringen, eine erneute Kandidatur ist ihm aber - noch - verwehrt.
Wie regiert es sich also mit 66? "Genauso wie mit 64", antwortet das Scheßlitzer Stadtoberhaupt gut gelaunt. Einen Unterschied kann er für sich nicht erkennen: "Eine solche Entscheidung sollte man nicht vom Alter abhängig machen.
Es kommt auf die Gesundheit an, auf das politische Umfeld und vielleicht auf die eigene Selbstzufriedenheit." Für sich selber hat er die Entscheidung getroffen: "Ich persönlich habe nicht die Absicht, noch einmal zu kandidieren. Mir reichen die 30 Jahre, ich habe es mit Lust und Liebe gemacht. Es ist aber auch gut, wenn jemand Jüngeres mit neuen Ideen kommt."
Grundsätzlich ist für Franz Zenk die Altersgrenze kein Kriterium. "Man sollte dem Wähler hier die Urteilsfähigkeit zutrauen, ob ein Kandidat ein Amt ausfüllen kann oder nicht", sagt er. Ein "ganz wichtiges Argument" ist für ihn, dass der Wählerwille nicht durch Altersgrenzen eingeschränkt werden solle. Die ehrenamtliche Fortsetzung einer Laufbahn ist für den Bürgermeister und Kreisrat "keine Alternative". Bei Abgeordneten werde hier auch nicht differenziert. "Einen Bundeskanzler Adenauer hätte die deutsche Politik sonst nicht gehabt."