Eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten wegen versuchten Totschlags fordert Oberstaatsanwalt Otto Heyder für den Haupttäter.
Vier Monate nach Prozesseröffnung steht das Landgericht Bamberg kurz vor einem Urteil im sogenannten Sandstraßen-Prozess. Dabei geht es um eine Auseinandersetzung in den Morgenstunden des 30. Juli 2017, in deren Folge Christian K. (Namen geändert) schwer verletzt wurde und sich wochenlang in Lebensgefahr befand. Mittlerweile ist die Beweisaufnahme abgeschlossen und Oberstaatsanwalt Otto Heyder hat in einem mehr als einstündigen Plädoyer eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten für Tom Z. gefordert, der K. in jener Nacht folgenschwer zu Fall gebracht hatte: "Z. hat K. aus vollem Lauf umgerannt, mit angezogenem Knie gegen den Oberkörper."
Der Geschädigte war zu diesem Zeitpunkt sehr betrunken und schlug ungebremst mit dem Kopf auf den Asphalt auf. Die Staatsanwaltschaft geht zudem weiter davon aus, dass Z. dem am Boden Liegenden noch einen Fußtritt verpasst hat. Das konnte aber von den Sachverständigen nicht bestätigt werden.
Heyder vertraut vor allem auf die Aussage des weiteren Angeklagten Andi H., der zehn Wochen in Untersuchungshaft gesessen hatte, weil er zunächst für den Haupttäter gehalten wurde.
Einige Fragen bleiben offen
Aber auch ohne den Tritt ("Darauf kommt es nicht mehr entscheidend an") geht Heyder von vorsätzlichem Totschlag aus: Schon das "Umtacklen" des Volltrunkenen, wie es Z. bezeichnet, sei lebensgefährlich gewesen. "Es war ein feiger Angriff aus dem Nichts auf einen offensichtlich stark Betrunkenen. Dass ein solcher Sturz Folgen haben kann, muss Z. bewusst gewesen sein." Der Geschädigte erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma, lag wochenlang im Koma, musste schwere Operationen über sich ergehen lassen und bleibt auf Medikamente angewiesen. Die Familie mit zwei kleinen Kindern sei zeitweise aus den Fugen geraten, K.s ganzes Wesen habe sich verändert.
Ganz anders bewertet Heyder die Taten von Andi H. Der hatte zwar in jener Nacht gleich zweimal Schläge und auch Tritte gegen K.s Begleiter ausgeteilt, der danach auch zwei Wochen unter Schmerzen litt. Doch wurde ihm dann, auch aufgrund einer wohl falschen Zeugenaussage, die deutlich schwerere Tat zugeordnet, während Z. für lange Zeit auf freiem Fuß blieb. Zehn Wochen saß H. in Untersuchungshaft, bevor er seine Aussage änderte. Und auch ein Zeuge brachte plötzlich Z. als Haupttäter ins Spiel. Für H.s vorsätzliche Körperverletzung in zwei Fällen sind für Heyder insgesamt 90 Tagessätze zu je 20 Euro Geldstrafe angemessen. Angesichts der bereits verbüßten U-Haft können man es in diesem Fall aber bei einer Verwarnung mit Strafandrohung belassen.
Immer wieder wurden im Sandstraßen-Prozess die Ereignisse der ominösen Nacht beleuchtet - und doch bleiben bis zum Schluss einige Fragen offen. Warum hat der zuvor quasi Unbeteiligte Z. auf solche Weise K. angegriffen, der sich deutlich unauffälliger als sein Freund verhalten hatte?
Am Montag folgt das Urteil
Warum will keiner von den zahlreichen Zeugen etwas gesehen haben, obwohl die Gefängniskamera zeigt, dass einige ganz nah dran waren? Warum bleiben alle bei ihren Aussagen, obwohl selbst Z. einräumt, dass er K. aus vollem Lauf "umgetackled" habe? "Ich gehe davon aus, dass die Zeugen allesamt Z. aus falscher Solidarität helfen wollten", sagt Heyder. Gegen 15 Zeugen wurden Ermittlungen wegen des Verdachts der Falschaussage aufgenommen, zwei sind bereits rechtskräftig verurteilt. Für bundesweites Medienecho hatte die Verhaftung des aus Kiel angereisten Zeugen Robin F. gesorgt.
#HEUC1963
also bei allem wohlwollen, es tut mir leid ihren post verstehe ich nun gar nicht mehr. da beklagen und lamentieren sie ständig die unhaltbaren zuständen in der sandstrasse, gar dass sie nicht mal mal brötchen holen können, zu ihrer aktivistenzeit wäre es ihnen aber wohl am liebsten gewesen, wir hätten hier vor ort 365 tage sandkerwa gehabt und nun geht endlich einmal ein staatsanwalt gegen die wildwüchse im sandgebiet vor speziell der dort ständigen straftaten und schon beginnen sie wieder mit einem personenkreis zu weinen, der strafrechtlich in erscheinung getreten ist, einen unbeteiligten fast halb tot getreten hat und sich hinter einer mauer des schweigens versteckt. sie müssen uns vlt mal erklären, was sie überhaupt wollen.
laut ZEIT, Sueddeutsche Artikel vom Februar gab es das noch nie, 15 Zeugen verdächtig. Alle zwischen 17 und 30. Ich kenne eine betroffene Familie, die Geld für einen Rechtsanwalt zum Schutz ihres Kindes als Zeugen, ausgeben muss. Nachts vor 2 Jahren passiert, nach vielleicht trunkener Nacht. Ich bin froh, nicht in deren Haut zu stecken, Risiko plötzlicher Vorstrafe wegen Zeugenaussage, Hilfeleistung, gut gemeinter Tat. . .. Kind eingesperrt, siehe Mutter aus Kiel. Sicher ist es eine Katastrophe, diese Gewaltexzesse, allerdings gibt es meist Vorgeschichten. In diesem Fall hörte ich, dass die trunkenen Opfer, wohl unterwegs mit pornographischen Ausdrücken/ Pöbeleien nicht gespart hatten... Andererseits kann es auch nicht sein, dass man als Zeuge, der z.B. nicht einmal vor Ort war, plötzlich in Beweisnot gerät, s.o.
Möge das Gericht eine weise Entscheidung fällen und die zu Unrecht verdächtigten Zeugen eine Entschädigung erhalten. Den seelischen Schaden, der möglicherweise ungerecht beklagten 15 Zeugen, kann man ohnehin nicht gut machen.
Die Zeugen, welche Sie bemitleiden und denen Sie eine Entschädigung zukommen lassen wollen, sind z. T. bereits rechtskräftig wegen Falschaussage verurteilt!