Wieso darf die Stadt Bamberg die Namen und Adressen ihrer Bürger an Verlage weitergeben? Der Datenschutzbeauftragte Bernd Bauer-Banzhaf klärt auf.
Ordentlich gewundert hat sich eine FT-Leserin, als ihr das zum Jahresende herausgegebene Adressbuch der Stadt Bamberg in die Hände fiel. "Kaum ist die Datenschutzgrundverordnung nicht mehr in aller Munde, kaum hat man hundertfach Akzeptanz derselbigen angeklickt und unterschrieben, erscheint das neue Adressbuch der Stadtverwaltung Bamberg! Hierin kann jedermann meinen Namen und meine Adresse nachlesen, sofern ich selbst nicht vorher der Veröffentlichung (über die ich jedoch im Vorfeld nicht informiert wurde) widersprochen habe. Wie ist dieses Vorgehen mit der neuen Datenschutzregelung vereinbar?", wunderte sie sich in einem Schreiben an die FT-Redaktion. Diese Frage beantwortet nun Bernd Bauer-Banzhaf in einem Interview. Der 57-Jährige ist nicht nur Datenschutzbeauftragter der Stadt seit 1996, sondern inzwischen auch bayernweit als Datenschutzberater für Kommunalverwaltungen tätig.
Wie kann es sein, dass manche Bamberger aus allen Wolken fallen, weil ihr Name im Adressbuch der Stadt auftaucht?
Bernd Bauer-Banzhaf: Alle Bamberger wurden durch Veröffentlichung im Amtsblatt "Rathausjournal" vom 18. Mai 2018 informiert und auf die Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Das ist genau das, was das Bundesmeldegesetz (BMG) fordert. Ein Einverständnis fordert das Gesetz nicht. Wichtig ist: Es dürfen nur Bücher und keine Online-Werke erzeugt werden.
Hat sich hier durch die Datenschutzgrundverordnung etwas geändert?
Nein, das BMG bleibt weiterhin gesetzliche Grundlage dafür.
Warum gibt es einen Unterschied zwischen einem Online- und einem gedruckten Anschriftenverzeichnis?
steht da auch drin welche Wohnung zu einer Ferienwohnung zweckentfremndet wurde und durch wen?
nach meiner Meinung ist dieses völlig sinnlose Produkt ein Relikt aus dem letzten Jahrtausend
und eine umgehend einzustellende Ressourcenverschwendung und Umweltbelastung
Wer ist dafür verantwortlich?
und, sicher nicht unwichtig:
- wie viel kostet für eine Stadt wie Bamberg?
- wer zahlt das eigentlich?
Das BMG steht über der DSGVO?
Laut letzterer muss der Datenverarbeitung/-weitergabe/-veröffentlichung explizit zugestimmt werden. Eine Zustimmung durch Nicht-Handeln darf nicht vorausgesetzt werden, ist aber, selbst bei Newslettern vermeintlich öffentlicher Stellen, gängige Praxis.
Erreicht eine Mitteilung im Rathausjournal zur Widerspruchmöglichkeit jeden Betroffenen? Wird dieses jedem zugestellt?
Diese unsägliche DSGVO ist der größte Blödsinn seit dem Meteoriteneinschlag, der die Lebensgrundlagen der Großechsen auf diesem Planeten zerstörte. Ich sage immer, wer was zu verbergen hat, der hat auch Grund dazu.
auf facebook das ganze leben ausbreiten, aber übers adressbuch die nase rümpfen und dann noch unfähig zum widerspruch, so sieht heute unsere welt aus