Laut eines Gutachters könnten die untersuchten Frauen ein Mittel zur Beruhigung erhalten haben. Die Verteidigung hält den Sachverständigen für befangen.
Es war Chefarzt-Verteidiger Klaus Bernsmann, der nach der Aussage des Gutachters klarstellte, was er von diesem hält: "Die Befangenheit dieses Sachverständigen liegt nach wie vor auf der Hand."
Eine "objektiv neutrale Gutachtenerstattung" sei offenbar nicht möglich. Zudem treffe die rechtsmedizinische Einschätzung des Sachverständigen nicht zu. Man müsse ihn durch einen anderen ersetzen und diesem das Video- und Bildmaterial übergeben. Jene Aufnahmen, die der Angeklagte Heinz W. laut eigener Aussage zu Dokumentations- und Weiterbildungszwecken aufgenommen habe - und die sich der Sachverständige, Rechtsmediziner Professor Doktor Dieter Patzelt, genau angesehen hat.
Der Würzburger Fachmann leitete seine Ausführungen mit den Worten ein, dass er "keine Zweifel an der phlebologischen Kompetenz" - also den Fähigkeiten als Gefäßspezialist - von Doktor W.
habe.
Dann ging er die zwölf Fälle der Anklageschrift in chronologischer Reihenfolge durch. Diese wirft dem ehemaligen Leiter der Bamberger Gefäßchirurgie unter anderem sexuellen Missbrauch vor.
Beruhigende Arzneistoffe
Patzelt stellte in mehreren Fällen fest: Der Zustand der Betroffenen deute auf eine Gedächtnisstörung hin und entspreche dem einer Benzodiazepin-Beeinflussung. Der Sachverständige hält somit die Gabe eines Beruhigungsmittels für möglich. Der Gutachter merkte an, dass das eventuell teilweise darauf zurückgeführt werden könne, dass manche Frauen am Vorabend der Operation ein Schlafmittel bekommen hätten.
Allerdings: Tranxilium führe nicht zu einer schlagartig einsetzenden Amnesie.
Dass die Frauen nur bruchstückhafte Erinnerungen an die Untersuchungen beim Angeklagten haben, sei auch nicht mit einer Kontrastmittelgabe vereinbar - wie es W. einigen der Frauen erklärt haben soll.
"Besonders das Videomaterial bei drei aufgenommenen Frauen deutet auf eine Sedierung hin", sagte der Rechtsmediziner aus Würzburg. Auch in diesen Fällen entspreche die Gedächtnisstörung nicht der Wirkung eines Kontrastmittels. Patzelt sieht keinen Widerspruch zu "Erinnerungsinseln" bei machen Frauen.
Die Halbwertszeit von Midazolam - laut Anklage soll W. die Frauen mit diesem Mittel betäubt haben - sei individuell unterschiedlich. Chefarzt-Verteidiger Klaus Bernsmann deuete an: "Die Verteidigung behauptet möglicherweise, das Midazolam ist nicht von Doktor W.
Es hat eventuell eine Beeinflussung der konkreten Probe gegeben." Gemeint ist die Blutprobe der Hauptzeugin, in der das Beruhigungsmittel Midazolam nachgewiesen wurde.
Der Angeklagte gab schließlich selbst eine 18-seitige "Sacherklärung" ab, in der er auf die Aussagen anderer Fachleute einging, die bereits vor dem Bamberger Landgericht geladen waren. Aus Sicht von Heinz W. würden sich, rein aus den Fotos und Videosequenzen, keine Rückschlüsse auf den Einsatz eines Sedativums wie Midazolam ziehen lassen. "Es gibt unzählige Medikamente und Substanzen, die eine sedierende Wirkung haben können", warf er ein.
In Bezug auf einzelne Fälle betonte er, dass die Sprache der Patientinnen zwar leise, aber keineswegs "verwaschen" sei. Bei einer Frau seien die kaum verständlichen Äußerungen auf technische Gründe zurückzuführen. Zudem seien manche Bilder nicht verwertbar.
Die geschlossenen Augen der Frauen könnten etwa vom Blitzlicht herrühren und seien kein Anzeichen für ein Sedativum.
Auch sei die Annahme falsch, Patientinnen hätten sich in der Umkleide entkleidet, denn eine solche "gibt es in der gesamten Ambulanz nicht".
Zusammenfassend trug der angeklagte Gefäßspezialist vor: "Mit allen Patientinnen/Probanden wurde über Nebenwirkungen wie Müdigkeit, Schwindel, Übelkeit oder Allergien gesprochen. Andere als solche beschrieb auch der Sachverständige nicht." Dieser habe gerade die Müdigkeit vom Einfluss eines Sedativums hergeleitet. "Dieser Schluss ist höchst spekulativ." Und "höchst verwunderlich" fand W., dass die zwei Labors, die das Blut der Hauptzeugin untersuchten, Aufträge "auf Benzodiazepine und nicht allgemein auf Sedativa" erhalten hätten.
Der Prozess geht heute um 9 Uhr weiter. Dann dürfte ein möglicher Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen einen beisitzenden Richter zur Sprache kommen.
Der Befangenheitsantrag gegen die gesamte Kammer war zurückgewiesen worden.
..und seine Anwälte wollen wohl anscheinend so lange auf neue Gutachter und Richter plädieren bzw. Befangenheitsanträge stellen, bis sich ihnen genehme Resultate ergeben!
jedes Jahr über diesen "Prozess" berichten...
das Ganze.
Das einzig Gute an der Sache.....das Herr W. solange in Haft bleibt.
in Haft bleibt er, aber solange er nicht verurteilt ist, eben in U-Haft, dort gibt es viele Vergünstigungen die ein Strafhäftling nicht hat, die U-Haft wird ja zudem dann auf die evtl. normale Strafhaft angerechnet..
Traurig ist nur das jeder "normale" Bürger der nicht über die finanziellen Mittel des Herrn W. verfügt bereits rechtskräftig verurteilt wäre, die Beweislage ist doch hier mehr als eindeutig.
Aber wenn das so weitergeht, dann wird Herr W. wahrscheinlich von seinen Verteidigern noch als Opfer hingestellt an dem sich die Frauen vergangen haben...