Am Dienstag hätten ein Gynäkologe sowie ein Chirurg ihre Gutachten vorstellen sollen. Doch die Verteidigung von Heinz W. hält beide für ungeeignet.
Chefarzt-Verteidiger Klaus Bernsmann stellte zunächst einen Befangenheitsantrag gegen den Gynäkologen aus Würzburg. Dieser sei nicht objektiv und habe seine Parteilichkeit unmissverständlich zum Ausdruck gebracht.
Dem zweiten Sachverständigen, einem Chirurgen, ebenfalls aus Würzburg, sprach Bernsmann die fachliche Kompetenz ab. "Er ist fachlich wissenschaftlich nicht genügend ausgewiesen", so der Verteidiger.
Um 14 Uhr wird die Verhandlung fortgesetzt. Mehr lesen Sie später auf infranken.de.
Ich wiederhole aus dem FT- Bericht:
Gynäkologen und Chirurgen, beide Professoren, werden von Verteidigern in diesem Prozess
in Menschen unwürdiger Art abgekanzelt und geradezu beschimpft.
-fachliche Kompetenz abgesprochen
-als fachlich wissenschaftlich nicht genügend ausgewiesen
Wem zu dieser Beurteilung die "fachliche Kompetenz" fehlt sind wohl eher die Verteidiger !
Wie lange müssen wir noch warten, bis das Gericht diesen Machenschaften ein Ende setzt ?
Das ist wohl das Ziel der Herren Anwälte.Für uns Steuerzahler nur zum Ko.....was mit Geld alles machbar ist.
Noch schlimmer, auch zugelassen wird nach unserem Recht. Bei einem kleinen Verkehrssünder hätte es schon lange geheißen ,,im Namen des Volkes,,
Wie heißt es noch, Geld stinkt nicht, aber es ist doch manchmal,, Ekelerregent.,,
..lächerlicher, was die Verteidiger dieses "Chefarztes" in diesem Prozeß veranstalten.. es läuft doch eindeutig auf eine Verschleppung, Aufschub durch immer neue, unhaltbare Einsprüche/Eingaben hinaus - denn sobald ein Gutachter/Betroffene oder sonstige Personen, die ein wenig Licht und Klarheit in diese Vorgänge bringen wollen - werden sie wegen Befangenheit abgelehnt, ihnen Unglaubwürdigket (betroffene Frauen) oder sonstige Gründe angeführt, damit man sie nicht vor Gericht aussagen/hören lassen will, denn das könnte ja ein schlechtes Licht auf den Angeklagten werfen..
Dieser ganze Prozeß ist zu einer einzigen Farce mutiert - und die Judikative läßt diese Spielchen bisher unbegrenzt zu.. Sollte es doch irgendwann einmal absehbar werden dass endlich Recht gesprochen wird, keine Verschleppung durch Dutzende von Anträgen mehr hingenommen werden, ist es nicht unwahrscheinlich, dass dann letztendlich ein Antrag/Gutachten wegen diffusem Unwohlbefinden des Angeklagten auch noch eingereicht wird bevor irgendein Urteil gefällt werden kann..
Ein anderes, auch interessanter Gedanke dazu: wie will dieser Dr. Heinz W. eigentlich all die Kosten berappen, die zunächst erst mal seine von "auswärts" angereisten sicher nicht ganz billigen Anwälte, anfallen werden.. Hoffentlich bleibt zuguterletzt nicht auch noch alles an der Staatskasse hängen - und damit am Steuerzahler....