Im April jährt es sich, dass der Indizienprozess um Vergewaltigungsvorwürfe begonnen hat. Ein baldiges Ende ist nicht in Sicht.
Die Zweite Strafkammer des Landgerichts
Bamberg stellt sich darauf ein, dass die bisher festgelegten Sitzungstage im sogenannten Chefarzt-Prozess nicht ausreichen könnten.
War das Verfahren zuletzt bis 4. Mai terminiert, gab Vorsitzender Richter Manfred Schmidt am Mittwoch fünf zusätzliche Sitzungstage bekannt: "Unter dem Vorbehalt, dass wir diese Zeit brauchen", so Schmidt, wird der Indizienprozess um Vergewaltigung, sexuellen Missbrauch und mehr am 18. Mai, 7. und 8. sowie 14. und 15. Juni fortgesetzt.
Der 48. Verhandlungstag am Mittwoch dauerte keine drei Stunden. Er begann mit einer weiteren Erklärung, die Verteidiger Klaus Bernsmann für Heinz W. abgab. Sie bezieht sich auf den einzigen der 13 angeklagten Fälle, der sich nicht im Bamberger Klinikum ereignet hat und in dem die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten keine sexuell motivierte Straftat vorwirft.
Es geht um eine Nacht im Juni 2014, die W. mit dem Patenkind seiner Frau in einem Hotel in Bochum verbracht hat und von der Bild- und Videoaufnahmen existieren. Die Straftat, die W. im Hotelzimmer aus Sicht der Staatsanwaltschaft begangen hat, ist die "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen".
Die Aufnahmen aus dem Hotel wurden an einem früheren Verhandlungstag nichtöffentlich gezeigt. Laut Anklageschrift ist darauf die damals 18-Jährige zu sehen, wie sie spärlich bekleidet auf einem Doppelbett liegt und von W. mit einem stabförmigen Gegenstand berührt und gestreichelt wird.
Mit der nun abgegebenen Erklärung erreichte W. zweierlei: Er bestätigte erstens die Glaubwürdigkeit der jungen Frau, denn diese hat bei der Polizei ausgesagt, dass die Aufnahmen ohne ihr Wissen entstanden sind. Zweitens ersparte er ihr das Erscheinen vor Gericht.
Die zwölf anderen mutmaßlichen Opfer von Heinz W. - Patientinnen des früheren Gefäßspezialisten sowie weibliche Beschäftigte im Klinikum - hatten persönlich im Sitzungssaal erschienen und aussagen müssen.
Kriminalbeamter erneut befragt
Der einzige Zeuge an Prozesstag Nummer 48 war der Kriminalbeamte, der in diesem Aufsehen erregenden Fall Sachbearbeiter war. Angesichts der Vehemenz, mit der die Verteidigung immer wieder die Vernehmungspraxis des Beamten als voreingenommen und fehlerhaft angeprangert hat, fiel dessen neuerliche Befragung überraschend kurz und sachlich aus.
So wollte die Verteidigung beispielsweise wissen, welche Verdachtsmomente im Raum standen, als die Kripo am 18. August 2014 erstmals das Büro von Heinz W. im Klinikum und sein Wohnhaus durchsucht sowie PCs und Datenträger sichergestellt hat. Antwort des Zeugen: Man sei von einer gefährlichen Körperverletzung ausgegangen, angezeigt von einer Frau, die damals Praktikantin im Klinikum war.
Dass jene Frau später die Hauptbelastungszeugin der Anklage im Indizienprozess gegen W. werden sollte, ahnte zu diesem Zeitpunkt wohl noch niemand. Die Namen weiterer Frauen, die heute als mutmaßliche Opfer des früheren Chefarztes gelten, habe W. ihm genannt, so der Zeuge. In den sichergestellten Unterlagen hätten sich nur Namenskürzel befunden.
Einige Fragen drehten sich darum, wie Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei üblicherweise in Ermittlungsverfahren zusammenarbeiten. Antwort: Bei Festnahmen und Vorführungen sei gewöhnlich ein Staatsanwalt dabei, bei Zeugenvernehmungen nicht. So sei es auch in diesem Fall praktiziert worden. Vorgaben für seine Vernehmungen habe es weder seitens der Staatsanwaltschaft noch durch seine Vorgesetzten gegeben.
Noch nicht entschieden hat die Zweite Strafkammer über einen Antrag, mit dem Oberstaatsanwalt Bernhard Lieb am Vortrag hatte aufhorchen lassen: Er will, dass ein Privatvideo des Angeklagten in voller Länge gezeigt wird. Darin spielt ein "Analstöpsel" eine Rolle, wie W. ihn bei zwölf seiner mutmaßlichen Opfer verwendet haben soll.
Der Prozess wird am 6. April um 9 Uhr fortgesetzt, unmittelbar vor dem ersten "Jahrestag": Das Verfahren hat am 7. April 2015 begonnen.
Und erspart somit der Frau eine Aussage? Wie großzügig, einfühlsam und mitfühlend von ihm. Ich bin schwer beeindruckt. Wollen die uns auf den Arm nehmen? Die Aufnahmen liegen dem Gericht vor! Und Heinz W. hat die Größe, das zuzugeben? Tolle Leistung von ihm und seinen Verteidigern! Man kann gar nicht soviel essen, wie man ...
... und spielt ihm seine Filmchen vor.
Dann ist der Prozess in einem Tag fertig.
und unsäglich das Ganze.