Brandschaden in Scheßlitz: Wohncontainer als Notquartier?

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Das Wohnhaus am Tag nach dem Brand. Im zweiten Stock brach das Feuer aus. Fotos: BRK
Das Wohnhaus am Tag nach dem Brand. Im zweiten Stock brach das Feuer aus.  Fotos: BRK

Die Mieter des beschädigten Schwesternwohnheims müssen sich in Geduld üben. Bei Statik- oder Asbestschäden droht der Abriss des Hauses.

Der Tod der 43-jährigen Frau, in deren Wohnung am Sonntag, 16. Juni, ein Brand ausgebrochen ist, hat in der gestrigen Sitzung des Kreisausschusses große Betroffenheit ausgelöst.

Darüber hinaus bereitet das Schadensfeuer in dem über 40 Jahre alten, ehemaligen Schwesternwohnheim den Kreisräten eine Menge Sorgen: Der Landkreis als Eigentümer der Immobilie hat nach dem Brand die Wahl zwischen Abriss, Ersatzneubau oder umfangreicher und damit ziemlich teurer Sanierung des vierstöckigen Objekts. Zudem muss nach mittelfristig nutzbaren Übergangsquartieren für die zuletzt etwa 20 Bewohner gesucht werden.

Kreisrat Georg Zipfel (BBL) schlug notfalls die Bereitstellung von Wohncontainern vor. So wird in wenigen Tagen eine rumänische Ärztin der Juraklinik mit ihrer vierköpfigen Familie anreisen, deren neu eingerichtete Wohnung im Obergeschoss des Gebäudes nicht mehr zu benutzen ist. Es gibt zwar aus dem weiteren Umkreis Angebote von Mietwohnungen, aber nicht alle Mieter sind motorisiert.

Auf die Schnelle geht nichts

Der Geschäftsführer der Krankenhaus-GmbH des Landkreises Bamberg, Manfred Fischer, konnte aus der Sitzung keine konkrete Zusage mitnehmen, wie denn die Kreisorgane auf das Ereignis reagieren werden. Auf die Schnelle geht jedenfalls nichts.

Stellvertretender Landrat Johann Pfister bedauert: "Wir haben noch nichts Konkretes auf dem Tisch." Auf absehbare Zeit könne man keinen Mieter ins Haus lassen. Fischer berichtete, dass der Brand entweder durch eine Zigarettenkippe oder eine nicht gelöschte Kerze entstanden ist. Als dritte Möglichkeit kommt eine Überhitzung des Laptops infrage.

Die 43-Jährige war - wie seinerzeit berichtet - unter dramatischen Umständen geborgen worden. Lebensgefährlich verletzt wurde sie mit dem Hubschrauber zu einer Spezialklinik geflogen, wo sie vier Tage später starb. 13 weitere Hausbewohner erlitten Rauchgasverletzungen, ein Feuerwehrmann musste mit einem Kollaps ins Krankenhaus. Der Brandschaden wurde zunächst mit rund 700 000 Euro beziffert.

Die Räume unterhalb des Brandherds im zweiten Stock wurden nach dem Bericht von Manfred Fischer durch Löschwasser schwer beschädigt. Feuer-, Hitze- und Rußschäden trugen aber nicht nur die Wohnungen oberhalb davon, sondern auch das Treppenhaus. Andere Wohnungen wurden verqualmt, weil die zentrale Lüftungsanlage das Rauchgas überall hin verteilte.

Asbest-Belastung?

Unterdessen wurde eine statische Untersuchung in Auftrag gegeben, um zu ermitteln, ob durch die Hitzeeinwirkung tragende Elemente Schaden genommen haben. Ferner prüft ein Gutachter den Umfang der Asbest-Verunreinigung des Gebäudes. Krebserregender Asbest war vor 40 Jahren ein in solchen Objekten vielfach verwendeter Baustoff mit lungenschädlicher Nebenwirkung.

Geschäftsführer Fischer informierte den Kreisausschuss ferner darüber, dass mittlerweile ein Rechtsanwalt eingeschaltet wurde, um die Rechte der Krankenhausgesellschaft, aber auch der übrigen Hausbewohner wahrzunehmen.

Die derzeit provisorisch untergebrachten Brandgeschädigten wüssten nun gerne, wie sich der Hauseigentümer entscheidet und wie es weitergeht. Einige können wegen der möglichen Asbest-Belastung nicht einmal ihre Wohnungen aufsuchen, um wichtige Inhalte zu bergen. Wenn nach dem Brand Einsturz- oder Vergiftungsgefahr bestehen sollte, wird der Hausherr um einen Abriss des Gebäudes nicht umhinkommen. Bei einer etwaigen Sanierung wird unter anderem die gesamte Hausinstallation erneuert und ein zweiter Fluchtweg errichtet werden müssen.

Bei dem Brand am 16. Juni hatte man das Glück, dass das Drehleiterfahrzeug der Feuerwehr den Rasen befahren konnte. Bei aufgeweichtem Gelände wäre dies nicht möglich gewesen und es wäre mit weiteren Brand- oder Erstickungsopfern in den oberen Stockwerken zu rechnen gewesen.

Die einzig gute Nachricht, die Geschäftsführer Fischer dem Kreisausschuss vortragen konnte, bestand darin, dass die Brandversicherung inzwischen erklärt habe, den Schadensausgleich auch bei einem Neubau zur Verfügung zu stellen.