Blutiger Streit zwischen zwei Brüdern beschäftigt Bamberger Richter

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Vor der Bamberger Brauereigaststätte Fässla ereignete sich m Mai 2015 die Schlägerei, für die sich jetzt ein 40-Jähriger vor Gericht verantworten muss. Foto: Ronald Rinklef
Vor der Bamberger Brauereigaststätte Fässla ereignete sich m Mai 2015 die Schlägerei, für die sich jetzt ein 40-Jähriger vor Gericht verantworten muss. Foto: Ronald Rinklef

Um versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung geht es in einem Prozess, der heute am Landgericht begann.

Peter B. (Name von der Redaktion geändert) wurde am 1. Juni 40 Jahre alt. Seinen Geburtstag verbrachte er am Mittwoch im Schwurgerichtssaal des Landgerichts - als Angeklagter. Der Bamberger soll am Vorabend des Vatertags 2015 einen versuchten Totschlag begangen haben, indem er seinen jüngeren Bruder bei einem Streit mit einem Messer schwer verletzt haben soll.


Vielfach vorbestraft

Es wäre die mit Abstand gravierendste von allen Straftaten, die der Mann schon begangen hat. Vier oder fünf Jahre seines Lebens hat er nach eigenen Angaben schon hinter Gittern verbracht. Das Bundeszentralregister weist für ihn 16 Einträge auf.

Zum Prozessauftakt vor der Schwurkammer des Landgerichts äußerten sich weder der Angeklagte noch sein Bruder (29) zur Sache. Auch ihre Mutter machte von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.

Tatort in der Nacht des 13.
Mai 2015 war der Gehsteig vor der Brauerei Fässla in der Oberen Königstraße. Wie aus der Anklageschrift hervorgeht, waren wohl beide Brüder alkoholisiert, als sie gegen 23 Uhr aneinander gerieten.

Erst flogen die Fäuste. Später soll Peter B. ein Springmesser mit zehn Zentimeter langer Klinge gezückt und damit auf seinen Bruder eingestochen haben. Der Jüngere trug erhebliche Schnittverletzungen an der linken Halsseite, an der rechten Schulter und - von Abwehrbewegungen - am rechten Handgelenk davon.

Er habe den Tod seines Bruders zumindest billigend in Kauf genommen, musste sich Peter B. vom Staatsanwalt vorhalten lassen.

Wie genau die Schlägerei abgelaufen ist, wann das Messer ins Spiel kam und warum es überhaupt zu der Auseinandersetzung kam: Diese und andere Fragen versucht die Schwurkammer unter Vorsitzendem Richter Manfred Schmidt mit Hilfe zahlreicher Zeugen zu beantworten.


Anwohner rief die Polizei

Einer der Zeugen ist ein Niederländer, der damals in der Oberen Königstraße wohnte und letztlich auch die Polizei alarmiert hatte. Er sei nicht gleich ans Fenster gegangen, als es unten laut wurde, berichtete der Mann - er habe erst rausgeschaut, als der Lärm draußen ungewöhnlich lang gedauert habe.

Ob der Angeklagte einer der Streithälse war, konnte der Zeuge nicht sagen. Was er aber beobachtet hatte, war, dass eine dritte Person ein auf dem Gehsteig liegendes Messer weggekickt hat. Die Polizei stellte die verbotene Waffe später in einem Gullyschacht sicher.

Die Brüder und ein weiterer Mann hatten kurz vor der Schlägerei jeder noch ein Bier im Fässla getrunken. An den Dreien sei ihr nichts aufgefallen, berichtete die Bedienung als Zeugin: weder seien sie erkennbar aggressiv noch betrunken gewesen.

Von der Auseinandersetzung bekam die Frau drinnen angeblich nichts mit. Der Eingang sei um diese Zeit schon zu. Sie sagte, der Chef habe später mit einem Eimer Wasser das Blut vom Gehsteig weggespült.

Gegen Peter B. war nach der Schlägerei in der Oberen Königstraße zwar Haftbefehl ergangen, er kam aber Ende Juni wieder auf freien Fuß. Schon am 17. Juli soll er die nächsten Körperverletzungen begangen haben, indem er gegen 21.45 Uhr in der Ludwigstraße zwei Männer und eine Frau attackiert hat.


Geschlagen und getreten?

Einen der Männer streckte B. der Anklage zufolge erst mit einem Faustschlag ins Gesicht nieder. Als das Opfer am Boden lag, soll er es mehrfach in den Bauch und auch mindestens zweimal gegen den Kopf getreten haben.

In allen angeklagten Fällen war B. den Ermittlungen zufolge alkoholisiert. Etwa zweieinhalb Stunden nach der Schlägerei in der Oberen Königstraße war ihm eine Blutprobe genommen worden. Ergebnis: 1,69 Promille. Angaben zu seinem Konsum von Alkohol und Betäubungsmitteln verweigerte der 40-Jährige zum Prozessauftakt.

Das Wenige, was die Zuhörer über den Angeklagten erfuhren, hatte der Vorsitzende Richter aus den Akten verlesen. Demnach hat B. keinen Beruf, ist geschieden, zweifacher Vater, lebt von Hartz IV und Gelegenheitsarbeiten und wohnt - wieder - bei der Mutter. Infolge einer schweren Krebserkrankung ist er schwerbehindert.

Der Prozess wird am 9. Juni fortgesetzt.