Geldeintreiber kommen zu Hause vorbei: Streit um Essenslieferung eskaliert

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Eine bizarre Auseinandersetzung um eine Essenslieferung in Oberhaid endet mit mehreren Anzeigen wegen Körperverletzung, Beleidigung und Sachbeschädigung.

Zu einem skurrilen Fall wurden die Beamten der Polizeiinspektion Bamberg-Land am Dienstag (7. April 2026) in Oberhaid (Landkreis Bamberg) gerufen. 

Ein 28-Jähriger hatte am Montagabend bei einem Lieferdienst Essen bestellt. Wegen Lieferverzug stornierte er die Bestellung zwar, das Essen wurde aber dennoch geliefert und war dementsprechend kalt. Deswegen verweigerte der 28-Jährige die Bezahlung, obwohl er das Essen angenommen hatte.

Essenslieferung nicht gezahlt: Männer kommen zum Geld eintreiben persönlich vorbei

Am nächsten Tag wurde der Mann von mehreren Personen telefonisch wegen der Bezahlung kontaktiert, worauf er auf den Lieferdienst verwies.

Die Personen kamen dann am Abend gegen 21 Uhr zur Lieferadresse, um das Geld zu kassieren. Hierbei kam es im Hof des Anwesens zum Streit zwischen den beiden Parteien, die jeweils aus drei Personen bestanden.

Der Streit artete derartig aus, dass es zunächst zu einer Rangelei unter den Anwesenden kam, wobei einer der Beteiligten einen Kratzer an der Stirn erlitt. Ein weiterer Beteiligter wurde beleidigt. Schließlich schlugen und bespuckten zwei Beteiligte einen anderen, ein weiterer wurde am Finger gekratzt.

Auto der Geldabholer verkratzt: Männer wollen Polizisten hinters Licht führen

Da das Gerangel zeitweise auf der Motorhaube des Fahrzeugs der Geldabholer stattfand, wurde dieses zusätzlich verkratzt. Das Fahrzeug wurde von den Essensbestellern aus der Hofeinfahrt und gegen die gegenüberliegende Mauer geschoben. Dabei entstanden Kratzer an der Heckstoßstange.

Bei der Aufnahme durch die Polizei wollte die Partei der Geldabholer zusätzlich Altschäden am Fahrzeug als gerade entstandene Schäden geltend machen, was aber durch die Beamten ausgeschlossen werden konnte.

Übrig bleiben nun Anzeigen gegen die Beteiligten wegen Körperverletzung, Beleidigung und Sachbeschädigung. Die unbezahlte Essenslieferung muss zivilrechtlich geklärt werden.

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