Durch eigene Dashcam überführt: Völlig uneinsichtiger Drängler verursacht Unfall auf A70

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Durch Drängeln, zum Fahrbahnwechsel nötigen und verbotenes Rechtsüberholen hat ein Autofahrer auf der A70 bei Oberhaid einen Unfall verursacht. Der Polizei gegenüber zeigte er sich überzeugt von seinem "korrekten" Fahrverhalten, konnte aber anhand Aufzeichnungen seiner eigenen Dashcam überführt werden.

Zu einem Unfall auf der A70 in Fahrtrichtung Schweinfurt kam es am nach Angaben der Verkehrspolizeiinspektion Bamberg am Mittwochmorgen (21. Juni 2023). Ein 24-jähriger Autofahrer fuhr auf dem linken Fahrstreifen auf Höhe Oberhaid und schloss auf einen 56-jährigen Fahrer auf, welcher gerade mehrere Lkw überholte.

Dabei fuhr er der junge Mann dem anderen Wagen sehr nah hinten auf und nötigte ihn damit, den Weg für ihn freizumachen. Da das andere Auto jedoch mehrmals die Geschwindigkeit verringerte und sich auf dem rechten Fahrstreifen weiterhin Lkw befanden, kam der 24-Jährige nicht vorbei und fuhr nun noch näher, praktisch bis auf "Tuchfühlung" auf.

Drängler verursacht Unfall auf A70 – Aufzeichnungen von Dashcam entlarven 24-Jährigen

Nachdem der 56-Jährige vor ihm am letzten Lkw vorbei war, gab der junge Mann Vollgas und überholte ihn verbotswidrig rechts. Da der andere Wagen aber in diesem Moment gerade zurück auf den rechten Fahrstreifen wechselte, um dem Drängler Platz zu machen, kam es zu einem Streifvorgang zwischen den beiden Autos. Glücklicherweise wurde niemand verletzt und die beiden Fahrzeuge blieben fahrbereit. Der Gesamtschaden wird auf circa 5000 Euro geschätzt.

Bei der Unfallaufnahme zeigte sich der Unfallverursacher uneinsichtig und völlig überzeugt davon, mit seinem Verhalten im Recht zu sein. Deshalb zeigte er auch bereitwillig die Aufzeichnung seiner Dashcam vor, mit welcher er sein in Wirklichkeit absolut strafbares Verhalten aufgezeichnet hatte.

Die Aufzeichnung wurden sogleich gesichert und dem jungen Mann erwartet jetzt ein Strafverfahren wegen Nötigung und Gefährdung des Straßenverkehrs zusammen mit den Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung.