Straßensperrungen und Ersatzparkplätze in Bamberg: Sandkirchweih beginnt heute

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Bamberg: Sandkirchweih beginnt heute - Straßensperrungen und Ersatzparkplätze
Zur heute startenden Bamberger Sandkerwa 2024 gibt es einige Sperrungen und Sonderregelungen für Bewohnerparkplätze zu beachten.
Bamberg: Sandkirchweih beginnt heute - Straßensperrungen und Ersatzparkplätze
Andreas Krug

Am heutigen Donnerstag (22. August 2024) startet die Bamberger Sandkerwa. Mehrere Straßen sind für die Dauer der Veranstaltung nicht befahrbar, auch Bewohnerparkplätze müssen währenddessen weichen.

Die Bamberger Sandkirchweih startet am heutigen Donnerstag (22. August 2024). Die Stadt informiert zu Straßensperrungen und Ersatzparkplätzen für Bewohner. Von Dienstag, 20. August 2024, bis einschließlich Dienstag, 27. August 2024, werden wegen der Sandkirchweih alle Verkehrsteilnehmer gebeten, die Untere und Obere Sandstraße, Elisabethenstraße, Karolinenstraße, Schranne und Markusplatz zu meiden, heißt es. In diesem Zeitraum ist die Durchfahrt größtenteils nicht möglich.

Ebenfalls gesperrt ist vom 22. August bis einschließlich 27. August 2024 täglich ab 18 Uhr die Verbindung Schweinfurter Straße – Untere Sandstraße – Markusbrücke – Markusstraße (und umgekehrt). Die Umleitung erfolgt über den Regensburger Ring. Die Lange Straße wird am Sonntag, 25. August 2024, ab ca. 13 Uhr wegen des Fischerstechens gesperrt.

Im Kirchweihgebiet stehen außerdem für das Bewohnerparken eine große Anzahl von Stellplätzen nicht mehr zur Verfügung. Für diese Zeit werden Ersatz-Lizenzstellplätze „Am Leinritt“ beim Baureferat und in der Unteren Sandstraße bereitgestellt. Ebenso stehen wegen der Kinderkirchweih am Markusplatz Ersatzstellplätze in der Steinertstraße, Kapuzinerstraße und am Schiffbauplatz zur Verfügung.

Um die Parkraumnot für die betroffenen Parklizenzgebiete mit den Kennbuchstaben „J“ und „D“ etwas zu mildern, können diese in den angrenzenden Lizenzgebieten Holzmarkt/Weide (Kennbuchstabe „H“), Jakobsberg (Kennbuchstabe „R“) und Altstadt (Kennbuchstabe „D“) unter Benutzung des Parkausweises parken.