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Bamberg: Stadt verkündet Feuerwerksverbot - auch Privatgrundstücke mit eingeschlossen


Autor: Erik Jasper

Bamberg, Montag, 08. Januar 2024

Auch in diesem Jahr herrschen an Neujahr in Bamberg spezielle Regeln für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern. In einer Pressemitteilung stellte die Stadt nun klar, dass die Regelungen auch für Privatgrundstücke in den betroffenen Zonen gelten.
In Bamberg wird zu Neujahr in einigen Stadtteilen erneut ein spezielles Feuerwerksverbot herrschen.


Wie in jedem Jahr weist die Stadt Bamberg auch im Hinblick auf den kommenden Jahreswechsel auf die speziellen örtlichen Regelungen zum Verbot von Silvesterfeuerwerk hin. Die genaue Sachlage teilten die Verantwortlichen am Freitag (22. Dezember 2023) in der Pressemeldung mit, "damit Silvester nicht zur Katastrophe wird".

Demnach gelte im Hinblick auf das Vorhandensein besonders brandempfindlicher Gebäude und Anlagen ein komplettes Abbrennverbot für Feuerwerkskörper in Teilen der Altstadt, auf der Altenburg sowie der ehemaligen Klosteranlage Michaelsberg. Auch die Stadt Bayreuth verkündete zu Silvester ein knallhartes Böllerverbot.

Feuerwerksverbot in Bamberg: Auch Privatgrundstücke mit eingeschlossen

Besagtes Verbot gelte auch auf privaten Grundstücken innerhalb der Verbotszonen, die auf der Seite der Stadt im Detail auf Karten markiert sind. "Was manche aber vielleicht nicht wissen: Laut Bundesgesetz (§ 23 Abs. 1 der 1. Sprengstoffverordnung) ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände grundsätzlich auch in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Seniorenheimen verboten", heißt es weiter. Das Verbot umfasse daher den Gebrauch jedweder Art pyrotechnischer Gegenstände auf öffentlichen Straßen oder Plätzen an allen Stellen, von denen aus die genannten Örtlichkeiten in Brand geraten könnten.

Solche Feuerwerkskörper würden, besonders wenn sie von minderer Qualität seien, das Risiko erheblich erhöhen, dass historischer Gebäudebestand in Flammen aufgehen könnten. Mit dem Verbot soll laut der Stadt Bamberg außerdem der Andacht von Kirchenbesucherinnen und Kirchenbesuchern und dem Ruhebedürfnis kranker und alter Menschen entsprochen werden. Zudem sollen auch Kinder "nicht einem plötzlich einsetzenden Lärm ausgesetzt" werden.

Wie bereits in den vergangenen Jahren werde die Bürgerspitalstiftung die Zugänge zum Michaelsberg in der Silvesternacht für die Öffentlichkeit sperren. Zutritt hätten dann lediglich Besucher der dort ansässigen Gastronomie, des Theaters und des Museums. Zusätzlich werde der Zugang zu den Örtlichkeiten durch einen Sicherheitsdienst kontrolliert. "Die Stiftung und die Stadt Bamberg bitten um Verständnis für diese Maßnahme, durch die in den vergangenen Jahren größere Schäden verhindert werden konnten", so die Verantwortlichen.

Stadt Bamberg mit wichtigem Hinweis für Hausbesitzer

"Die Polizei wird auch in diesem Jahr wieder verstärkt entsprechende Kontrollen durchführen", heißt es weiter. Obendrein macht die Stadt Bamberg darauf aufmerksam, dass Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer können einen Beitrag zur Gefahrenminderung leisten können, indem sie beispielsweise alle Gebäudeöffnungen gut verschließen, mögliches Brandgut (etwa dürres Laub in Dachrinnen) reduzieren oder entfernen und regelmäßig kontrollieren.

"Das Ordnungsamt weist ferner darauf hin, dass pyrotechnische Gegenstände der Klasse II (Kleinfeuerwerke) nur in der Zeit vom 28.12. – 31.12.2023 und nur an Personen über 18 Jahre verkauft werden dürfen", so die Stadt Bamberg. Raketen und Kracher dürften darüber hinaus nur in der Zeit vom 31. Dezember 2023 bis zum 1. Januar 2024 abgebrannt werden.

Minderjährigen Personen sei das Abbrennen von Kleinfeuerwerken gänzlich verboten. Erst kürzlich hatte die Stadt Bamberg eine wichtige Müll-Änderung angekündigt. Weitere Nachrichten aus Bamberg und Umgebung gibt es auf unserer Lokalseite.

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