Um einen "sicheren Radverkehr in Bamberg zu gewährleisten", wurden vom Mobilitätssenat einige Maßnahmen beschlossen. Zum Beispiel soll die Erlichstraße für Fahrräder geöffnet werden.
Der Mobilitätssenat Bamberg hat in seiner Sitzung am Dienstag, 11. Mai 2021, mehrere Maßnahmen "zur Stärkung des Fahrradverkehrs" beschlossen. „Dies ist ein wichtiges Signal für besseren und sicheren Radverkehr in der Stadt Bamberg“, zeigte sich Mobilitätsreferent Jonas Glüsenkamp erfreut. „Radlerinnen und Radler werden schon bald von den Verbesserungen profitieren. Wir setzen damit weiter den Beschluss des Stadtrats zum Radentscheid 2018 um.“
Die Senatsmitglieder gaben grünes Licht für eine Öffnung der Erlichstraße für den Radverkehr in beide Richtungen. Während für Kraftfahrzeuge die Straße ab der Friedrich-Ebert-Straße bis zur Einmündung Hüttenfeldstraße eine Einbahnstraße bleibt, können Radfahrerinnen und Radfahrer die Straße demnächst auch stadteinwärts befahren. Damit für alle Verkehrsteilnehmer genügend Platz bleibt, darf in diesem Straßenabschnitt stadtauswärts stellenweise nur noch auf der linken Seite geparkt werden.
Wegen Öffnung für Radfahrer: Hier fallen in Bamberg Parkplätze weg
Im Kurvenbereich auf Höhe der Einmündung Hedwigstraße werden daher eine Handvoll Stellplätze entfallen. Glüsenkamp freute sich, dass dafür eine Einigung mit den Gewerbetreibenden vor Ort erzielt werden konnte und dankte den Beteiligten für den „konstruktiven und fruchtbaren Dialog“.
Nach Einschätzung der städtischen Verkehrsplaner werde die neue Regelung nicht zur einer Zunahme der Gefährdungssituation führen. „Im Gegenteil: Untersuchungen haben gezeigt, dass Autofahrer bei entgegenkommenden Radfahrern das Tempo reduzieren und langsamer fahren“, erläuterte der Bürgermeister. Zudem würden Radfahrende nicht mehr auf den Fußweg ausweichen, um verbotenerweise die Erlichstraße gegen die Einbahnrichtung zu durchfahren. „Das erhöht die Sicherheit der Fußgänger.“
Der Senat machte zudem den Weg frei für den Lückenschluss der „City-Route 8“. Diese Fahrradstraße führt von der Starkenfeldstraße über die Peuntstraße zum Wilhelmsplatz und wird insbesondere von Schülerinnen und Schülern stark genutzt. Daher sprachen sich insbesondere die im Umkreis liegenden Schulen im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens für die Ausweisung eines bislang fehlenden Fahrradstreifens im Bereich der Peuntstraße zwischen Gertrauden- und Trimbergstraße aus.
Fahrradprogramm Bamberg 2021 zugestimmt: Neue Abstellanlagen für Räder
„Wir kommen den Wünschen der Radfahrenden, vieler Anwohner, Schülern, Eltern und Schulleitungen nach, indem wir in einer Straße mit sehr hohem Verkehrsaufkommen einen eigenen Radstreifen einrichten", so Glüsenkamp. „Der ursprüngliche Beschluss, dies zu verwirklichen, stammt bereits aus dem Jahr 2000.“
Zustimmung gab es auch für das Fahrradprogramm 2021. Dieses umfasst ein Investitionsprogramm von 184.500 Euro für den Radverkehr. Größter Einzelposten ist die Aufstellung neuer Radabstellanlagen in Höhe von 42.000 Euro. Insgesamt 100.000 Euro werden in verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung des Rad-Infrastruktur investiert, unter anderemam Kaulbergfuß, am Regensburger Ring oder zur Umsetzung des „Fahrradquartiers Geyerswörth“. Das Förderprogramm zur Anschaffung von Lastenfahrrädern in Bamberg wird künftig 15.000 Euro umfassen.
Linke grüne Spinnereien
Macht die Innenstädte ganz kaputt
Na, da bin ich mal gespannt, ob man da sein Rad mal abstellen kann oder ob nur die Schrottplätze größer werden.
So so, der Mobilitätssenat macht sowas; herzlichstes Beileid an alle Bamberger*innen, das ist wieder ein Schritt zurück in die 30er Jahre des 20. Jahrhundert. Jetzt kommen einem auf engen Straßen diese Kamikaze-Radler*innen auch noch entgegen.
Glüsenkamp & Co, teils echte Bamberger mit Leib und Seele, regieren die Stadt seit der letzten Wahl gefühlt wie nach Gutsherrenart. Und wo ist denn bloß der Andi Starke geblieben ? Scheint gänzlich in den Bamberger Katakomben am Stefansberg verschwunden zu sein oder hat ihn sein Deputy Glüsenkamp gar nach dahin ausquartiert ? Dem Andi seine Partei macht doch diesen ganzen grünen Zirkus schließlich mit; spekuliert da vielleicht Ur-Bamberger Klaus Stieringer, auch ein alter Bamberger Haudegen, auf ein weiteres Pöstchen ?
Bezüglich meiner zweirädrigen Lieblings-Verkehrteilnehmer darf ich über eine wahre Begebenheit berichten, denn kürzlich in der Kleberstraße hätte mich ein Papi mit seinen zwei Kiddis auf dem Lastenrad fast umgefahren. Als es eng wurde wegen eines Müllfahrzeuges der Stadtwerke hatte er wohl vergessen, dass es dann auch noch Fußgänger wie mich gibt, die man besser nicht über den Haufen fährt. Das war an Rücksichtslosigkeit kaum zu toppen. Auf meine „netten“ Dankesworte hat er nicht reagiert und die Flucht ergriffen. Ich geb zu, ich habe mich sehr geärgert.
Diese Lastenräder mit ihren autofeindlichen Lenkern*innen sind noch viel gefährlicher als Autos, wenn sie von rücksichtslosen Rüpeln*innen gesteuert werden.
Es grüßt ein Rentner vom Lande, der mit dieser seiner Heimatstadt nichts aber auch gar nichts mehr anfangen kann.
Beschränkungen des fließenden Verkehrs dürfen, von in der StVO exakt festgelegten Ausnahmen abgesehen, nur angeordnet werden, wenn Sicherheit und Ordnung des Verkehrs dies zwingend erfordern und mildere Mittel nicht zur Verfügung stehen.
Die Einbahnstraßenregelung ist eine solche Beschränkung. Sie für den Radverkehr aufzuheben, hat bislang nahezu durchgehend die Verkehrssicherheit erhöht. Anders, als viele glauben, ist die Öffnung daher kein Entgegenkommen der Verkehrsbehörden, sondern die Umsetzung einer rechtlichen Bestimmung. Nicht die Zulassung des gegenläufigen Radverkehrs bedarf einer Rechtfertigung, sondern deren Verweigerung.
Auf die Umsetzung des Radfahrstreifens auf der Cityroute bin ich gespannt. Die in den einschlägigen Vorgaben festgelegte Regelbreite beträgt 1,85 m - für ein regelkonformes Überholen im Radverkehr mit ausreichendem Seitenabstand untereinander ist dies zu wenig. Somit wird Radfahren auf das Tempo der Langsamsten ausgebremst. An Straßen mit starkem Kfz-Aufkommen ist, so die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO, ein zusätzlicher Sicherheitsraum oder ein deutlich breiterer Radfahrstreifen vorgeschrieben. Und unabhängig von den tatsächlichen Bemaßungen haben Kraftfahrer/innen einen Seitenabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten. Dies beachtet ein großer Anteil aber gerade im Hinblick auf die trennende Markierung nicht.
So steht zu befürchten, daß, vergleichbar zur Luitpoldstraße und anderen Beispielen, das hautenge Passieren der Radler/innen zur Regel wird, verbunden mit der hieraus resultierenden Gefährdung.
Ich ließe mich gern vom Gegenteil überzeugen. Das ist aber bislang niemandem gelungen - schlimmer: es hat auch noch niemand versucht. Ob Radverkehrsanlagen tatsächlich (immer) sinnvoll sind und ihren propagierten Zweck erfüllen, darf offenbar aus Sicht ihrer Befürworter/innen nicht hinterfragt werden - über 20 Jahre nach Aufhebung der generellen Radwegbenutzungspflicht wegen des hohen Unfallrisikos dieser Sonderwege.