Neues kirchliches Arbeitsrecht wird angewendet - bis künftiger Bamberger Erzbischof entscheidet

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Im Bamberger Erzbistum wird vorläufig das neue kirchliche Arbeitsrecht angewendet - bis der neue Bischof die Entscheidung übernimmt.

Die deutschen Bischöfe haben nach Beratung in der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands am 22. November 2022 eine Änderung der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse“ beschlossen (jetzt: „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“) und ihre Umsetzung in Diözesanrecht empfohlen. Das berichtet das Erzbischöfliche Ordinariat Bamberg.

Der Bamberger Diözesanadministrator Weihbischof Herwig Gössl erklärt die Regelungen der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ in der Fassung vom 22. November 2022 für das Erzbistum Bamberg mit Wirkung zum 1. Januar 2023 für vorläufig anwendbar, bis der künftige Erzbischof von Bamberg über die diözesangesetzliche Umsetzung der geänderten Grundordnung abschließend entschieden hat.

Hintergründe zur Neufassung des Kirchlichen Arbeitsrechts können hier nachgelesen werden:

https://www.dbk.de/presse/aktuelles/meldung/neufassung-des-kirchlichen-arbeitsrechts

Vorschaubild: © Ralf Welz / inFranken.de (Archivbild)