Bis dahin dürfen Städte und Gemeinden selbst entscheiden, ob sie Beiträge erheben oder nicht.
Eine echte Wahlfreiheit können die Kritiker aber nicht erkennen. Vor allem finanzschwache Kommunen geraten durch die Regelung unter Druck und mimen den Sündenbock, der seine Bürger "abzockt". Oder sie laufen Gefahr, gegen Haushaltsrecht zu verstoßen, wenn sie die Kosten ganz erlassen. Mancherorts werden Straßen nun im Eilverfahren erschlossen, einigen Grundstückseigentümern in Bayern flatterten deshalb Rechnungen für Ersterschließungen ins Haus, obwohl die Straßen bereits seit Jahrzehnten genutzt wurden.
Reichen die Hilfen vom Land?
Zwar hat die Staatsregierung Gelder zugesagt, um den Kommunen für den Wegfall der Strabs zu entlasten. Heuer stehen 100 Millionen für bereits abgerechnete und künftige Beiträge zur Verfügung (hinzu kommt noch der einmalige Härtefallfonds), ab 2020 dann 150 Millionen jährlich. Für die finanziellen Ausfälle der Strebs haben die Kommunen indes keine gesonderten Hilfen zu erwarten; die seien im Strabs-Ausgleich bereits enthalten.
Familie Fuchs versteht die Sorgen der Gemeinden. Dennoch ist sie heilfroh, für "ihre" Straße nichts mehr zahlen zu müssen. Und sie hofft, wenigstens einen Teil ihrer 40 000 Euro zurückzubekommen.
"Strabs": So bekommen Betroffene ihr Geld zurück
Was? Straßenanlieger, die bis vor drei Jahren einen Bescheid für Straßenausbaubeiträge (Strabs) erhalten haben, können noch bis zum 31. Dezember 2019 eine Teilrückerstattung beim Land beantragen. Doch dafür gelten Kriterien.
Wer? Einen Härteausgleich kann bekommen, wessen Bescheid zwischen 1. Januar 2014 und 31. Dezember 2017 erlassen wurde, wer mindestens 2000 Euro zahlen musste und maximal 100 000 Euro verdient (Eheleute das Doppelte). Selbstbehalt: 2000 Euro werden von den gezahlten Gebühren mindestens einbehalten.
Wie? Antrag per Post an: Geschäftsstelle der Härtefallkommission für Straßenausbaubeiträge bei der Regierung von Unterfranken (Peterplatz 9, 97070 Würzburg), per Mail an ausgleich@reg-ufr.bayern.de oder haerteausgleich-strassenausbaubeitrag@reg-ufr.bayern.de senden.
Womit? Zum Antrag gehören Kopien des "Strabs"-Bescheids, des Steuerbescheids und der Eigentumsnachweis. Zudem sollte der persönliche Härtefall ausführlich beschrieben werden.
Mehr Infos unter www.strabs-haertefall.bayern.de
Kommentar vom Autor Stephan Großmann: "Des Bürgers Geld ist tabu"
Dass die Straßenausbaubeiträge abgeschafft gehörten, ist eine Selbstverständlichkeit. Dass Straßen sich auch künftig abnutzen und nicht selbst sanieren, steht aber genauso fest. Bleibt die Frage, wer die Kosten in Zukunft übernehmen soll? Der Freistaat hat hierfür ein Millionenpaket für den aktuellen Doppelhaushalt geschnürt.
Ob die Gelder ausreichen, wird sich wohl erst noch herausstellen. Den kommunalen Spitzenverbänden sind sie aber zu ungleich verteilt und sowieso zu niedrig angesetzt, sie wollen am liebsten die alten Bürgerbeiträge zurück. Ihr Drängen auf eine sichere Finanzierbarkeit in allen Ehren.
Dass aber Gemeinden lieber die eigenen Einwohner als den Staat zur Kasse bitten, um sich ihre "verfassungsrechtlich garantierte Selbstverwaltungshoheit" zu bewahren, muss den Betroffenen vor Ort wie blanker Hohn vorkommen. Immerhin geht es um ihr Geld.