Der Unterbringungsbeschluss gegen die Frau, die in Lichteneiche sechsmal Feuer gelegt haben soll, ist aufgehoben. Es fehlen Beweise - ihr ist nur ein Brand nachzuweisen.
"Das Schlimme ist jetzt rum, das war die Verhandlung", versuchte Verteidiger Andreas Dräger seine sichtlich aufgeregte Mandantin vor Erscheinen des Gerichts zu beruhigen. "Machen Sie sich keine Sorgen." Groß war das Medieninteresse zumindest bei der Urteilsverkündung zu der bislang größten Brandstiftungsserie in der Region Bamberg, die zu Jahresbeginn insbesondere Lichteneiche und die dortige Schlesienstraße in Atem hielt. Im Sicherungsverfahren gegen die 77-jährige Regina S. (Name geändert) wurde der Unterbringungsbeschluss aufgehoben.
Tatnachweis für einen Brand - aber keine Unterbringung in psychiatrischer Klinik
Nach ihrer nunmehr letzten halben Stunde vor Gericht konnte die Frau gemeinsam mit ihrer Familie gehen. Zwar sieht die Zweite Strafkammer des Landgerichts Bamberg den Tatnachweis für einen Brand, den letzten der insgesamt sechs verhandelten Fälle, gegeben. Dabei war S. jedoch alkoholisiert und wegen ihrer Persönlichkeitsstörung und Demenz nicht schuldfähig.
Vorsitzender Richter Manfred Schmidt verkündete umgehend: "Der Antrag auf Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik ist abgelehnt." Genau diesen Antrag hatte Staatsanwalt André Libischer am vorherigen Verhandlungstag am Ende seines Plädoyers gestellt.
Nach Brandserie: Tatnachweis nur für einen Brand
Dann ging Schmidt noch einmal auf die Aufsehen erregende Brandserie vom 2. Januar bis 18. Februar "mit teils dramatischen Szenen" ein. Das Gericht habe an neun Verhandlungstagen eine Vielzahl von Zeugen und drei Sachverständige gehört. Ein Tatnachweis zu Lasten der Beschuldigten konnte nur im letzten Fall - mit Anzünden eines Holzverschlags und geringem Sachschaden - geführt werden. "Es hätte deutlich mehr passieren können", so Schmidt. "Allerdings wurde alles relativ schnell gelöscht."
77-Jährige von mehreren Zeugen gesehen
In den Keller gelangt man nur mit dem Schlüssel. Aufmerksam wurden Nachbarn, weil hier immer Licht an und ausging. Das Licht leuchtet für drei Minuten und zwei Sekunden. Laut Gutachter und Brandspuren muss es am Verschlag etwa zwei Minuten gebrannt haben und das Feuerzeug 20 Sekunden an die Pappe gehalten worden sein. Bei diesem Brand wurde die 77-Jährige von mehreren Zeugen mit Feuerzeug und Taschenlampe auf der Kellertreppe angetroffen, "niemand anders."
Kein ausreichender Nachweis für weitere Taten
Aufgrund der Beweislage spreche sehr viel dafür, dass Frau S. für diesen letzten Brand verantwortlich ist, so Schmidt. "Für die übrigen fünf Fälle gibt es keinen Tatnachweis, der ausreicht, ihre Verantwortung zu belegen." Es sei nicht so, dass nicht auch andere Leute dort gezündelt hätten, gab Schmidt zu verstehen.
Weitere Brandstifter können nicht ausgeschlossen werden
Er nannte hier den einen Fall, wo eine Zeugin eine dem Gangbild nach junge Frau bei Müllhäuschen gesehen hatte, wo es im Anschluss brannte. Man müsse auch sehen, dass es in dem Zeitraum der verhandelten Fälle auch weitere Brände in der Gartenstadt und in der Coburger Straße gegeben habe und es zudem im März in der Schlesienstraße erneut brannte (da war Frau S. bereits untergebracht), "sodass durchaus auch andere Menschen zündelnd unterwegs waren".