32-jähriger Forchheimer muss in die Psychiatrie

2 Min
Symbolfoto: Barbara Herbst
Symbolfoto: Barbara Herbst

Staatsanwalt, Verteidiger und Richter waren sich einig: Würde er nicht untergebracht, wäre der psychisch kranke Mann eine Gefahr für die Allgemeinheit.

Jedes andere Urteil wäre eine Überraschung gewesen: Die Zweite Strafkammer des Landgerichts Bamberg schickt einen 32 Jahre alten Forchheimer bis auf Weiteres in ein psychiatrisches Krankenhaus. Staatsanwalt Peter Bauer und Verteidiger Thomas Gärtner hatten am Ende eines Sicherungsverfahrens mit 20 Zeugen entsprechende, gleichlautende Anträge gestellt.

Der psychisch kranke Peter Z. (Name von der Redaktion geändert) wäre nach Überzeugung der Richter eine Gefahr für die Allgemeinheit, wenn er sein Leben so weiter führen dürfte, wie vor seiner Festnahme im Sommer. Es wären von ihm erneut Angriffe und Körperverletzungen "beliebiger Menschen, die da sind, wo er auch gerade ist", zu befürchten.
So formulierte es Vorsitzender Richter Manfred Schmidt in der mündlichen Urteilsbegründung. Weiter sagte er: "Das hätte jedem von uns so passieren können."


Zufällige Opfer

Passiert ist es zwischen April und Juni 2015 fünf Mal, fast ausnahmslos Frauen. Aus relativ geringfügigen Anlässen war Z. ihnen gegenüber aggressiv geworden und hatte zugeschlagen. Die Attacken gingen zum Glück glimpflich aus. Immerhin trug eine Geschädigte eine blutende Lippe davon, eine andere eine Schwellung samt "Veilchen" im Gesicht.

Drei der Vorfälle ereigneten sich mitten in Forchheim, einer an einem U-Bahnhof in Nürnberg, wo Z. zuletzt wohnte. Der fünfte Fall betraf einen Polizeieinsatz am Forchheimer Bahnhof: Da leistete Z. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und verletzte einen Polizisten leicht am Fuß.

Der Beschuldigte ist in Folge einer Schizophrenie, die schon 2003 diagnostiziert worden ist, schuldunfähig. Krankheitsbedingt sei seine Steuerungsfähigkeit aufgehoben, erläuterte eine Psychiaterin in ihrem Gutachten vor Gericht. Er interpretiere Situationen falsch und fühle sich beispielsweise im Recht oder bedroht, wenn es genau umgekehrt sei.

So war Z. wiederholt fremden Frauen gegenüber handgreiflich geworden, die er erfolglos um 50 Cent oder eine Zigarette angebettelt hatte.

Die Zeugenaussagen belegten nach Überzeugung aller Prozessbeteiligten, wie fehlerhaft Z. sein Umfeld und Situationen wahrnimmt. "Es ist eben nicht so, dass er sich nur verteidigt hat", konstatierte etwa der Staatsanwalt in seinem Plädoyer.

Die einzelnen Taten seien nicht gravierend, aber die Vielzahl und das wiederkehrende Muster - Z. beging schon viele Straftaten im Zustand der Schuldunfähigkeit - machten es nötig, dass er behandelt werden muss, sagte der Verteidiger. Er äußerte zugleich die Hoffnung, dass Z. "die durchschnittliche bayerische Verweildauer von sechs bis sieben Jahren in der Psychiatrie" unterschreiten möge.

Seine Bitte an das Gericht war, Z. möglichst nach Erlangen zu verlegen, damit er während der Unterbringung wieder mehr Kontakt zu seinen Eltern und Geschwistern aufbauen kann - im Hinblick auf seine Entlassung zu einem noch nicht bekannten Zeitpunkt.


Krank und mehrfach abhängig

Während des Tatzeitraums lebte Z., der krankheitsbedingt schon länger Frührentner ist, ohne engere Sozialkontakte in Nürnberg. Er nahm seine Medikamente nicht regelmäßig, dafür trank er viel Bier und rauchte Cannabis sowie Kräutermischungen. Die Gutachterin sprach von einer multiplen Abhängigkeit, die sich negativ auf die Grunderkrankung des Mannes auswirken würde. Für die Psychiaterin gibt es derzeit keine Alternative zur Unterbringung: Der 32-Jährige brauche vorerst ein strukturiertes Umfeld und eine konsequente Behandlung.

Im Sommer muss Z. viel unruhiger und aggressiver gewesen sein, als man ihn im Gericht erlebte. Im Bezirkskrankenhaus Bayreuth, wo er seit seiner Festnahme vorläufig untergebracht ist, erhält er dämpfende Medikamente in hoher Dosierung.