3300 Personen im Landkreis verfügen über 14 000 Schusswaffen. Von so vielen weiß das Landratsamt. Mindestens noch einmal so viele sollen sich im Umlauf befinden. Der legale Weg zur Waffe hat hohe Hürden.
Schusswaffen. Seit dem tragischen Tod der kleinen Janina, die Silvester von einem Projektil getroffen worden war, ein sensibles Thema. 14 000 Schusswaffen existieren im Landkreis Bamberg. Das heißt, so viele sind zumindest am Landratsamt bekannt. Ebenso wie die 3300 Menschen, denen diese Lang- und Kurzwaffen gehören. Für die Registrierung von Waffen und die Ausstellung der erforderlichen Urkunden - Waffenschein, kleiner Waffenschein, Waffenbesitzkarte - ist das Sachgebiet für öffentliche Sicherheit und Ordnung am Landratsamt zuständig.
14 000 Waffen sind bekannt, relativiert Matthias Stöcklein gleich einmal. Denn die Kripo schätze die Zahl der Waffen, die darüber hinaus existieren und damit illegal sind, noch einmal in gleicher Höhe. "Mindestens", sagt der Mann am Landratsamt. Zu seinem Job gehört die Beschäftigung mit allem, was an Verwaltung für Gewehre, Flinten, Pistolen und Revolver erforderlich ist. Seit Jahrzehnten.
So sagt er: "Die Waffenbesitzer, also überwiegend Jäger und Sportschützen, sind darauf aus, die Gesetzesvorgaben zu befolgen, meist noch mehr als das, weil sie an ihren Waffen hängen." So mag ihm auch kaum ein waffenbezogener Zischenfall in den Sinn kommen, der die Öffentlichkeit bewegt hat. Jedes Vorkommnis jedoch sei eines zu viel. Egal, wer dahinter steckt, wobei er auf den tragischen Unterschleichacher Fall anspielt. Mit dem Fall rücken Waffen und Waffengesetz ins Visier der Öffentlichkeit.
Eigentlich könnte und dürfte es keine Vorkommnisse geben, würde das Gesetz eingehalten. In der Bundesrepublik wird das Thema Waffen sehr penibel behandelt, zeigen Stöckleins Ausführungen und die weiterer Experten. Sage und schreibe 59 Paragrafen umfasst das Waffengesetz, plus zahlreiche Anmerkungen. Das Bundesgesetz ist ebenso komplex wie kompliziert. Zumindest für den "normalen", unbewaffneten Bürger.
Das Gesetz setzt hohe Hürden, bevor man eine Waffe erwerben, besitzen, sie mit sich führen und auch benutzen darf. Wer eine erlaubnispflichtige Waffe besitzen, in der Öffentlichkeit mit sich führen und auch schießen darf, der verfügt über einen Waffenschein. Im gesamten Landkreis gibt es derer maximal fünf, weiß Stöcklein. Davon handelt es sich bei der Mehrzahl um Überwachungsfirmen, der Rest fällt in die Kategorie "gefährdete Person". Stöcklein nennt als Beispiel aus früheren Tagen einen Diamantenhändler, der einen Waffenschein besaß. Ansonsten, so Stöckleins Chef Rüdiger Heußinger, Leiter des Sachgebietes öffentliche Sicherheit und Ordnung, könne keine Person die strengen Anforderungen erfüllen. Was landläufig immer wieder als Waffenschein bezeichnet werde, so stellt er klar, das sei die Waffenbesitzkarte. Die ist für alle Schusswaffen erforderlich, einzige Ausnahme: Softairgewehre und -Pistolen, Schreckschusspistolen und bestimmte Luftgewehre.
Beantragt werden muss die Besitzkarte seitens der Landkreisbewohner - wie auch der "richtige" Waffenschein - beim Landratsamt. Damit man eine Waffenbesitzkarte erhält, die für Erwerb und Besitz notwendig ist, müssen verschiedene Kriterien erfüllt sein: Das Alter von 18 Jahren etwa, dann muss man persönlich geeignet sein, also nicht psychisch krank oder in verbotenen Parteien oder Gruppierungen sein. Außerdem wird die Zuverlässigkeit durch Anfragen bei Gemeinde, Polizei und Staatsanwaltschaft überprüft. Man muss einen Sachkundenachweis erbringen, also Lehrgang mit Prüfung nachweisen.
Bedrüfnis nachweisen
Zudem hat man das
"Bedürfnis" vorzuweisen, eine Schusswaffe zu benötigen. Das können Jäger oder Sportschützen, Letztere nur über ihren Verein, Jäger wiederum brauchen einen gültigen Jagdschein. Die genannten Gruppen stellen den Großteil der Waffenbesitzkarten-Inhaber, so Stöcklein. Für sie gelten auch besondere Bestimmungen, damit sie die Waffen - im Jagdrevier respektive am zugelassenen Schießstand - benutzen und dorthin bringen dürfen. Allerdings, wie auch bei der Aufbewahrung - jeweils in verschlossenem Behältnis; Waffen und Munition getrennt.
Die Bestimmungen wurden immer restriktiver. Seit 2009, so ein Detail, muss man die Aufbewahrung der Schusswaffen in speziellen, abgeschlossenen Waffenschränken nachweisen.
Stöcklein beobachtet, dass "sportliches und jagdliches Schießen" in den letzten beiden Jahren um etwa 30 Prozent zugenommen hat. Eine weitere Beobachtung ist die, dass in den letzten drei Monaten vor allem die Nachfrage nach dem so genannten kleinen Waffenschein angestiegen ist. Den kleinen Waffenschein braucht man, um Schreckschusswaffen führen zu dürfen.
Ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis der Bürger also? So wertet es jedenfalls ein Waffenfachhändler und Büchsenmacher aus der Region, der letztes Jahr insbesondere auch jede Menge Abwehrsprays verkauft hat. Auf Nachfrage führt der Experte aus, dass Schreckschusswaffen den scharfen zum Verwechseln ähnlich sehen, gleiches Gewicht und gleiche Bauart. Der große Unterschied liegt im Lauf, der mit einer Sperre versehen ist, so dass kein Geschoss ihn verlassen kann. Verwendet werden Platz-, Farb- und Gaspatronen sowie pyrotechnische Munition.
Während sich die Zahl der neu ausgestellten kleinen Waffenscheine sonst jährlich wischen 30 und 40 bewegte, wurden 2015 rund 110 ausgestellt, die Gesamtzahl liegt nun bei 1000.
Fundstücke im Amt
Schreckschusswaffen sind nicht beim Landratsamt registriert, den Händlern liegen jedoch Ausweiskopien der Käufer vor, die sie zehn Jahre aufbewahren müssen. Erlaubnispflichtige Waffen wiederum sind registriert. Zumindest die legalen.
Experten vermuten eine Vielzahl von aus verschiedensten Gründen nicht registrierten Waffen in der Region. Was nun mit einer Schusswaffe, die man beim Entrümpeln findet oder erbt? Das ist gar nicht so abwegig, denn bis 1973 musste man beispielsweise für bestimmte Kleinkaliber keinen Waffenschein haben. Aber: "Man kann Schusswaffen nicht einfach über den Müll entsorgen", so Stöcklein. In diesem Fall zum Landratsamt bringen. Dort werden sie aufbewahrt und zur Verschrottung geschafft.