Ein 53-Jähriger war vor dem Amtsgericht Bad Kissingen angeklagt wegen unerlaubten Umgangs mit Abfall. Dann nahm der Fall eine überraschende Wende.
Der Sachverhalt schien klar zu sein, in der Hauptverhandlung am Mittwochvormittag am Amtsgericht in Bad Kissingen. Angeklagt war ein 53-Jähriger aus dem Raum Münnerstadt wegen unerlaubten Umgangs mit krebserregenden Abfällen.
Dann legte der Angeklagte jedoch ein zusätzliches Beweisstück zu seiner Entlastung vor: ein Gutachten des früheren Grundstückbesitzers, sodass nicht mehr auszuschließen war, dass das Gelände nicht bereits
früher schon mit asbesthaltigem Material belastet war. Dort heißt es: "Unter anderem lagerte im Garten ein Stapel Asbestplatten."
Weil diesem neuen Hinweis nun nachgegangen und der frühere Grundstücksbesitzer als Zeuge vernommen werden muss, wurde die die Verhandlung auf den 4. Mai vertagt.
Folgendes wird dem Angeklagten von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt: Im September 2014 soll der 53-Jährige auf seinem Grundstück in einem
Münnerstädter Stadtteil 40 mit Asbest behaftete Eternitplatten unerlaubt entsorgt haben.
In dem Münnerstädter Stadtteil gehören dem Angeklagten zwei Grundstücke: eines hatte er kurz vor dem vermeintlichen Tatzeitpunkt erworben. Bei einer ersten Begutachtung, sagt er, war mehr Unrat zu Tage gekommen, als erwartet.
Selbst wenn nun schon Abfall auf dem Grundstück gelagert haben soll, warf die Staatsanwältin ein, so ändere das doch nichts an der Tatsache, "dass sie gesehen wurden".
Ein Zeuge, ein Nachbar des Angeklagten, hatte den 53-Jährigen dabei beobachtet, wie er Platten von dem einen auf das andere Grundstück getragen hatte.
Er habe, sagt der Zeuge, den Angeklagten darauf angesprochen, habe jedoch keine zufriedenstellende Antwort erhalten und den Vorfall schließlich der Stadt gemeldet, weil er dachte, das Grundstück auf dem der Angeklagte die Platten entsorgt hatte, gehöre der Stadt: "Was der Angeklagte auf seinem eigenen Grundstück macht, ist mir völlig gleich." Das auf dem Grundstück gefundene Material wurde schließlich von der Wasserschutzpolizei einem örtlichen Labor
übergeben, eine Gutachterin war bei der Verhandlung anwesend. Sie sagte: "Ganz zweifelfrei, es ist Asbest."
Die gemessenen Werte seien vergleichsweise hoch gewesen, einziger Vorteil: es handelte sich bei dem Material um Fasern in festgebundener Form, diese sind immer noch schädlich, jedoch nicht ganz so gefährlich wie Material aus locker gebundenen Fasern.
So oder so: Zu entsorgen sind Eternitplatten, so die Gutachterin, unbedingt in geschlossenen Behältern. Das könnten Säcke sein, oder auch Plastiktonnen.
Dem Angeklagten droht bei einer Verurteilung eine Geldstrafe.