An ein Phantom-Tor im Fußballkreis Rhön kann sich Rudolf Ressel nicht erinnern. Der Vorsitzende des Sportgerichts glaubt nicht an ein Wiederholungsspiel zwischen Hoffenheim und Leverkusen.
Die Eilmeldung sah René van Eckert auf seinem Smartphone. "Danach habe ich mir gleich eine Video-Sequenz angesehen." Was den Lehrwart der Schiedsrichter-Gruppe Bad Neustadt so sehr beschäftigte, war das Phantom-Tor, erzielt vom Leverkusener Stürmer Stefan Kießling in der Bundesliga-Begegnung bei der TSG 1899 Hoffenheim. "Der Schiedsrichter Felix Brych war in diesem Moment automatisch der Schuldige", sagt der 26-Jährige mitfühlend über seinen Funktionärs-Kollegen, der beim Bayerischen Fußballverband zuständig für das Ressort "Talentförderung und Schiedsrichter" ist.
Der 38-jährige Jurist, einer der besten Schiedsrichter in Deutschland, hat sich mit seiner Entscheidung unfreiwillig ins Rampenlicht katapultiert. Der gebürtige Bamberger Kießling hatte per Kopf das Ziel eigentlich verfehlt, doch landete das Leder durch ein Loch im Seitennetz im Tor. René van Eckert wehrt sich gegen überzogene Kritik am Unparteiischen. "Die Hoffenheimer haben nicht groß protestiert. Erst als das Loch im Netz entdeckt und die Szene auf der Video-Tafel gezeigt wurde", kamen die Proteste", so der Student der Politikwissenschaft. Da war der Anstoß allerdings bereits vollzogen. Nur davor hätte der Schiedsrichter seine Entscheidung zurücknehmen können, dann wäre das Spiel mit Schiedsrichter-Ball fortgesetzt worden. "Außerdem hat Felix Brych unmittelbar nach dieser Szene ja mit Stefan Kießling gesprochen. Und wenn der nur sagt, er sei sich nicht sicher, kann der Schiedsrichter das Tor keinesfalls annullieren."
Das persönliche Gerechtigkeitsempfinden des Mellrich städters ist zweigeteilt. "Einerseits ist das eine Tatsachen-Entscheidung, andererseits kann ich den Hoffenheimer Wunsch nach einem Wiederholungsspiel absolut nachvollziehen. Jetzt hat die FIFA das letzte Wort." Rudolf Ressel hat sich dagegen festgelegt. "Ich glaube, es wird kein Wiederholungsspiel geben, auch wenn das Fußballvolk hier eine Ungerechtigkeit sieht." Der Vorsitzende des Sportgerichts im Fußballkreis Rhön hat einen solchen Fall noch nicht entscheiden müssen. "Passiert aber so etwas, muss ein Einspruch gegen die Spielwertung erfolgen. Die Betroffenen werden zu einer Stellungnahme aufgefordert. Dann muss das Sportgericht prüfen, ob es sich um einen Regelverstoß handelt", erklärt Ressel. Im Zweifelsfall wäre die Tatsachen-Entscheidung bindend.
Tatsachen-Entscheidung
Regel 5 Zu den Tatsachen, die mit dem Spiel zusammenhängen, gehören auch das Ergebnis eines Spiels sowie die Entscheidung, ob ein Tor erzielt wurde oder nicht.