Wie wird man Honorarkonsul für einen ausländischen Entsendestaat in Deutschland?
Um das Amt des Honorarkonsuls kann man sich Christopher Hahn zufolge nicht bewerben. "Es ist vielmehr üblich, von der Botschaft des Entsendestaates oder von anderen Institutionen aus Wirtschaft und Politik des Empfangsstaates angefragt und sodann vorgeschlagen zu werden", sagt der Fachbuchautor. In der Regel seien das Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, Unternehmerinnen und Unternehmer oder Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Die Zulassung von aus dem Ausland entsandten Honorarkonsuln nach Deutschland ist ein Hoheitsakt und wird von der Bundesregierung vorgenommen.
Honorarkonsuln und Honorarkonsulinnen dürfen ihre Tätigkeit erst aufnehmen, nachdem das Auswärtige Amt ihnen das sogenannte Exequatur, eine Art Zulassung, erteilt hat. Dafür muss man auch formale Kriterien erfüllen. Beispielsweise muss der Anwärter oder die Anwärterin die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit des Entsendestaates besitzen, darf keine Vorstrafen haben und nicht bereits Honorarkonsul für ein anderes Land sein.
Was verdient ein Honorarkonsul?
Der Begriff "Honorar" im Honorarkonsul kommt von "Ehre" und nicht von "Honorar" im Sinne von Geld. Das Auswärtige Amt kommt eigenen Angaben zufolge für keinerlei Kosten im Zusammenhang mit der Bestellung und Tätigkeit von ausländischen Honorarkonsuln in Deutschland auf. Über etwaige Aufwandsentschädigungen seitens der Entsendestaaten für deren Honorarkonsuln liegen dem Auswärtigen Amt keine Kenntnisse vor. Deutschlands Honorarkonsuln im Ausland erhalten eine Aufwandsentschädigung für ihre Tätigkeit.
Markus Burtscher zufolge müssen die durch das Ehrenamt entstehenden Ausgaben vom Honorarkonsul selbst getragen werden. Ob er eine Aufwandsentschädigung erhalten hat, teilte er auf Nachfrage nicht mit. "Einnahmen aus diesem Ehrenamt entstehen durch das Erstellen von konsularischen Dokumenten oder Beglaubigungen, welche nach einer entsprechenden Gebührenordnung abgerechnet werden können", so Burtscher.
Welche Honorarkonsuln sind eigentlich in Bayern ansässig?
Im Freistaat Bayern sind derzeit 127 Konsulate, 45 Berufskonsulate und 82 Honorarkonsulate akkreditiert, teilt das bayerische Konsularskorps mit. Eine Liste der offiziellen Repräsentanzen ausländischer Staaten in Bayern findet man im Internet unter www.konsulate.bayern/konsulate-verzeichnis-bayern/. Das Auswärtige Amt führt einer Sprecherin zufolge keine Statistik zu Honorarkonsuln, die nach einzelnen Bundesländern oder Regierungsbezirken aufgeschlüsselt wäre. In Würzburg ansässig ist der Honorarkonsul der Republik Albanien.
Jonas Keck