Neue Satzung setzt neue Impulse

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Unter anderem auf dem Friedhof in Bad Bocklet ist ab dem 1.1.2017 eine erdnahe Bestattung möglich. Mit dem Erlass einer neuen Friedhofssatzung stellte der Marktgemeinderat in seiner jüngsten Sitzung hierfür die Weichen. Foto: Björn Hein
Unter anderem auf dem Friedhof in Bad Bocklet ist ab dem 1.1.2017 eine erdnahe Bestattung möglich. Mit dem Erlass einer neuen Friedhofssatzung stellte der Marktgemeinderat in seiner jüngsten Sitzung hierfür die Weichen. Foto: Björn Hein

Die Friedhofsatzung in Bad Bocklet wurde aktualisiert, um unter anderem naturnahe Bestattung zu ermöglichen.

Der Erlass einer neuen Friedhofssatzung stand bei der jüngsten Gemeinderatssitzung Bad Bocklet im Mittelpunkt. Die Verwaltung hatte vorgearbeitet und sich dabei an der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags orientiert. Diese wurde auf die Verhältnisse vor Ort angepasst. "Diese neue Friedhofssatzung trifft den Zeitgeist und setzt neue Impulse", erklärte 2. Bürgermeister Andreas Sandwall.
Eine neue Friedhofssatzung war unter anderem nötig geworden, weil die Gemeinde ab 1.1.2017 die Möglichkeit zur naturnahen Bestattung anbieten will. Diese war in der alten Satzung, die aus dem Jahr 1995 datiert, noch nicht vorgesehen. Mittlerweile sind die Anlagen in Bad Bocklet, Steinach und Großenbrach soweit fertig, dass man hier eine erdnahe Bestattung durchführen kann. Außerdem ist auch der Leichenhausbenutzungszwang weggefallen, was ebenso in die Satzung eingearbeitet werden musste.
In der Marktgemeinderatssitzung erklärten Tatjana Schmitt und Arno Holzheimer noch einmal die Änderungen im Detail und erläuterten die Neuerungen. Die vorgestellte Übersicht war zuvor schon den Marktgemeinderäten zur Durchsicht übersandt worden.


Vorschläge berücksichtigt

"Die Verbesserungsvorschläge, die im Vorfeld gemacht wurden, sind in die Friedhofssatzung eingearbeitet worden", so Schmitt. Die neue Satzung tritt ab dem 1.1.2017 in Kraft und gilt für die öffentlichen Bestattungseinrichtungen, die sich im Eigentum des Marktes Bad Bocklet befinden.
Arno Holzheimer, der in der Verwaltung für das Friedhofs- und Bestattungswesen verantwortlich ist, informierte über Änderungen in der neuen Satzung. Die Nutzung eines Urnengrabes wurde beispielsweise von bisher 25 auf nunmehr zehn Jahre verkürzt. Wie schon zuvor gilt außerdem, dass die Grabmale von der Verwaltung genehmigt werden müssen.
Neu ist, dass nur noch Grabmale aufgestellt werden dürfen, die nachweislich ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt worden sind. Bisher musste dies nicht extra nachgewiesen werden, mit der neuen Friedhofssatzung ist dies allerdings Voraussetzung.
Auch beim Aufstellen von Grablichtern vor der Urnenmauer gibt es Neuerungen. Nach Holzheimer sind diese Grablichter und auch das Anbringen von anderem Schmuck ohnehin verboten, auch schon in der alten Satzung. Neu ist, dass nun in die Friedhofssatzung aufgenommen wird, dass solcher Schmuck bzw. Grablichter nach zehn Tagen ohne Aufforderung über den Bauhof entsorgt werden können.
"Dabei ist es so, dass wir die, die es betrifft, dennoch schriftlich hierüber informieren werden", versprach Sandwall. Einen behutsamen Umgang in diesem Bereich forderte auch Gemeinderat Uto Paul Schmitt, der ein persönliches Anschreiben an die Hinterbliebenen ebenso verlangte.
2. Bürgermeister Andreas Sandwall informierte außerdem darüber, dass im Jahr 2013 eine Änderungssatzung für den Friedhof von Steinach in Kraft trat und zwar in den Teilbereichen I und II des Gottesackers. Da hier Wasseradern liegen durfte dieser Teil des Friedhofes nach Ablauf der Ruhezeit nicht mehr belegt werden.


Urnenbestattung in Steinach

"Wir sollten hier eine Urnenbestattung ermöglichen, dies wäre kein Problem", so Sandwall. "Es wäre fast sträflich, diesen Platz nicht für Urnengräber zu nutzen", pflichtete ihm Arno Holzheimer bei. Nach kurzer Diskussion im Gemeinderat einigte man sich auf diese Regelung, andere Teile der Friedhofssatzung wurden dementsprechend angepasst, so dass hier nun eine Urnenbestattung stattfinden kann.
Schließlich einigte man sich einstimmig darauf, die neue Friedhofssatzung anzunehmen. Tatjana Schmitt informierte noch darüber, dass derzeit die Kalkulation der Friedhofsgebühren andauert. "Für erdnahe Bestattungen sind einmalige Gebühren in Höhe von 500 Euro für die Dauer von zehn Jahren zu entrichten", informierte sie. Sollte die Neukalkulation ergeben, dass diese Gebühren weniger sind, so soll den Hinterbliebenen die Differenz erstattet werden. Sollte die Neukalkulation ergeben, dass die Gebühren höher sind, so soll für bereits erworbene Bestattungsstätten dieser höhere Satz nicht gelten. Auch dem Vorschlag stimmte der Rat unisono zu.


Zinssatz sinkt

Kämmerer Patrick Könen ging im Punkt "Beratung und Beschlussfassung über die Neufestsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes" darauf ein, warum dies notwendig sei. Bisher wurde seit dem Haushaltsjahr 2014 bei der Gebührenbemessung ein kalkulatorischer Zinssatz von 4,5 Prozent zugrunde gelegt. Könen empfahl dem Marktgemeinderat eine Senkung desselben auf 4,0 Prozent. Damit trage der Markt Bad Bocklet der aktuellen Situation am Kapitalmarkt Rechnung, da sich aufgrund der immer noch anhaltenden Niedrig- und Nullzinsphase auch die langfristigen Durchschnittszinsen inzwischen reduziert haben. Dem stimmte der Gemeinderat ebenfalls einstimmig zu.
Patrick Könen stellte außerdem die Gebührenkalkulation für die Entwässerungseinrichtung vor. Da diese kostendeckend sein muss und der Aufwand in verschiedenen Bereichen gestiegen ist, muss eine Gebührenanpassung angenommen werden. Die Abwasserkosten steigen somit von 1,55 € / m³ auf 1,64 € / m³, was einer Steigerung von 9 Cent pro Kubikmeter entspricht. Einstimmig votierte der Gemeinderat dafür. Dies wurde auch in die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Bad Bocklet aufgenommen.
Doch Patrick Könen hatte auch positive Nachrichten für die Gebührenzahler. Da sich die Kosten für die Wasserversorgung verringert haben wird auch dies an den Frischwasserbezieher weitergegeben. Die Gebühren für den Kubikmeter Frischwasser sinken von derzeit 1,95 € auf 1,80 €, was einer Senkung um 15 Cent entspricht. Dem stimmte der Gemeinderat ebenso zu wie der Aufnahme in die Satzung.


Bauanträge standen in der Sitzung des Marktgemeinderates in Bad Bocklet auf der Tagesordnung. Franz-Josef und Gerlinde Gerhard wollen ein Einfamilienwohnhaus mit Einliegerwohnung und Garage im Hohner Weg in Bad Bocklet errichten. Dies genehmigte der Rat einstimmig. - Ebenfalls im Hohner Weg wollen Hans und Christina Wild ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage errichten. Auch diesem Bauantrag standen die Marktgemeinderäte positiv gegenüber. - Tobias und Sabine Winter hatten eine Bauvoranfrage gestellt. Sie wollen ein bestehendes Wohnhaus und die Garage in der Rhönstraße in Bad Bocklet erweitern. Dies fand ebenso das Placet des Bockleter Marktgemeinderates.