Sie gewähren Fußgängern die "Vorfahrt". Doch einfach verlassen sollten Passanten sich darauf nicht. Denn ein Blick in die Statistik zeigt: An Zebrastreifen herrscht in der Stadt Bad Kissingen ein deutlich höheres Unfallrisiko als an anderen Straßenübergängen.
Ein Mittwochnachmittag in der Bad Kissinger Maxstraße: Die Sonne scheint, aber die Fahrbahn ist noch nass vom Regen, der wenige Minuten zuvor über dem Stadtgebiet niedergegangen ist. Nahezu im Sekundentakt passieren Autos die verschiedenen Kreuzungen entlang der Straße. Auf den Gehwegen indes bahnen sich Passantinnen und Passanten ihren Weg. Wer die Straße überqueren muss, stößt in der Maxstraße in regelmäßigen Abständen auf weiße Markierungen am Boden: Zebrastreifen.
Doch wie sicher sind die eigentlich? Erst Ende September kam es an einem Zebrastreifen in der Bad Kissinger Hemmerichstraße gegenüber des Berliner Platzes zu einem Unfall: Eine 25-Jährige wollte zusammen mit ihrem Baby, das sie in einer Tragevorrichtung bei sich hatte, den dortigen Fußgängerüberweg überqueren. Doch ein 80-jähriger Autofahrer übersah die Passantin. Die Frau wurde von dem Pkw an der Hüfte touchiert und dabei leicht verletzt, wie die Polizei berichtete.
Alle 21 Unfälle an Zebrastreifen mit Personenschaden
Der Unfall ist einer von insgesamt drei Stück, die sich in diesem Jahr bislang an Zebrastreifen im Stadtgebiet und in den Stadtteilen Bad Kissingens ereigneten, wie Florian Heuring, Sachbearbeiter Verkehr bei der Polizeiinspektion Bad Kissingen, berichtet. 2017 standen in den bei der Polizei geführten Statistiken noch sieben Unfälle an Zebrastreifen zu Buche. "Die Tendenz ist rückläufig", bilanziert Heuring.
Insgesamt ereigneten sich in der Stadt - von Anfang 2017 bis Mitte Oktober 2021 gezählt - 21 Verkehrsunfälle an Zebrastreifen. "Das deckt sich mit meiner Einschätzung", sagt der Sachbearbeiter. "Es passieren nicht so viele Unfälle. Allerdings waren leider alle 21 mit Personenschaden."
Fünf Personen wurden dabei schwer verletzt, wie Heuring berichtet. Das heißt, dass sie länger als 24 Stunden im Krankenhaus bleiben mussten. Weitere 17 Personen wurden bei den Unfällen an Zebrastreifen leicht verletzt.
Fußgängerampeln deutlich sicherer als Zebrastreifen
Ein stärkerer Kontrast ergibt sich, wenn man die Anzahl der Unfälle an Zebrastreifen mit einem anderen Wert vergleicht: den Unfällen, die sich an Straßenübergängen ereignen, die etwa mit einer Fußgängerampel gesichert sind. Hier weist die Statistik im gleichen Zeitraum lediglich vier Unfälle aus, und damit nur rund ein Fünftel der Unfälle, die sich an Zebrastreifen ereignen. "Der Unterschied ist sehr deutlich", sagt Heuring. "Es zeigt sich schon, dass die Lichtzeichenanlage mit am sichersten ist."
Für Fußgängerampeln gelten jedoch deutlich höhere Anforderungen, was das Verkehrsaufkommen betrifft, als für Zebrastreifen, wie der Sachbearbeiter erklärt. Auch ein Fußgängerübergang in Form eines Zebrastreifens ist erst ab einer Fußgängerzahl von 50 bis 100 und einem Kfz-Wert von 200 bis 300 Fahrzeugen in der Stunde möglich.
Wer vom Amtsgericht Richtung Promenadenstraße fährt, hat oft eine schlechte Einsicht auf Fußgänger, weil der letzte Parkplatz sehr nah am Fußgängerüberweg angebracht ist. Steht dort ein SUV oder z.B. ein VW Bus kann man nicht schon einige Meter vorher die stehenden oder ankommenden Fußgänger sehen. Was uns in Deutschland fehlt, sind gelbe Hinweisleuchten am einen Fußgängerübergang wie sie in Österreich, Spanien und anderen Ländern zu finden sind.
Allerdings wenn Polizist Florian Heuring sagt Radfahrer/innen , die mithilfe eines Zebrastreifens eine Straße überqueren wollen, müssen absteigen, dann sollte er doch seine Kollegen mal an die Ecke Theresienstraße/Maxstraße, am Übergang Regentenbau/ Rosengarten und anderen Stellen in der Innenstadt stellen. Da fährt jeder Radfahrer über den Zebrastreifen. Die fahren aber nur deshalb darüber, weil sie einfach auf dem Gehweg fahren. Nur das interessiert leider keinen Polizisten, die fahren einfach dran vorbei. Daran sollten man arbeiten!
Leider drohen die Strafen rücksichtslosen Autofahrer/inne/n meist erst dann, wenn ein Unfall verursacht wurde. Denn vorbeugende Überwachung und Ahndung gefährdenden Verhaltens gibt es kaum - auch die Justiz unterstützt solche meist nicht. Hier liegen deutliche Versäumnisse des eines sogenannten Nachtwächterstaats würdigen Verkehrs- und Ordnungsbehörden.
Vor diesem Hintergrund ist wenig verwunderlich, wenn viele Kraftfahrer/innen es an Zebrastreifen an der gebotenen (StVO) Umsicht fehlen lassen und den Vorrang des fußläufigen Verkehrs mißachten - zumal solche Überwege in großen Teilen Deutschlands auf Grund restriktiver Vorgaben und regelmäßiger Antikampagnen Seltenheitswert genießen. Wären sie die Regel und würdigte die Fahrausbildung sie mit hinreichender Tiefe, sähe es anders aus.
Übrigens: Radfahrer/innen dürfen am Zebrastreifen sehr wohl die Fahrbahn radelnd überqueren. Sie haben dann aber im Gegensatz zu Fußgänger/inne/n keinen Vorrang gegenüber dem der Straße folgenden Fahrverkehr.
Abschließend: Vor knapp eineinhalb Jahrzehnten hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß Gefahrenpunkte, die durch Regelmißachtung entstehen, nicht zu Lasten der Gefährdeten entschärft werden dürfen. Maßnahmen haben regelkonformes Verhalten der Gefährder/innen sicherzustellen, notfalls durch Verbote und Beschränkungen zu deren Lasten. Die Zebrastreifen zu beseitigen, ohne mindestens gleichwertigen Ersatz zu schaffen (wer aber will überall eine dichte Kette an Lichtsignalanlagen?), verstieße gegen dieses höchstinstanzliche Urteil.