Die Gemeindepolitik geriet ins Stocken: Beschlussunfähig, weil zu viele fehlten
                           
          
           
   
           Bürgermeister Fridolin Zehner (CSU) blickte in die Runde der  Gemeinderätinnen und -räte, die zur jüngsten Sitzung in die alte Schule  gekommen waren und zählte durch -  schon bei sechs, einschließlich seiner  Person, war Schluss. Aus unterschiedlichen Gründen fehlte die Mehrheit der  Gemeinderäte. Wenigstens sieben der 13 Stimmberechtigten (zwölf  Gemeinderäte und der Bürgermeister) hätten es sein müssen. Zehner stellte  deshalb fest "wir sind nicht beschlussfähig, denn es sind nur sechs Leute  da".  Die bayerische Gemeindeordnung ist da eindeutig. In Artikel 47, Abs.  2, heißt es "er (der Gemeinderat) ist beschlussfähig, wenn sämtliche  Mitglieder ordnungsgemäß geladen sind und die Mehrheit der Mitglieder  anwesend und stimmberechtigt ist". In einigen Tagen wird den Mitgliedern des Gemeinderates eine neue Einladung  in den Briefkasten flattern, damit die elf Punkte auf der Tagesordnung doch  noch abgearbeitet werden können. Dazu heißt es im Artikel 47, Abs. 3, "wird  der Gemeinderat zum zweiten Mal zur Verhandlung über denselben Gegenstand  zusammengerufen, so ist er ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen  beschlussfähig. Bei der zweiten Einladung muss auf diese Bestimmung  hingewiesen werden". Da der Gemeinderat also nicht beschlussfähig war, streifte der  Bürgermeister die wichtigsten Punkte der Tagesordnung nur, natürlich ohne  dass diskutiert und abgestimmt wurde. Der Haushalt für 2019 konnte, knapp  dreieinhalb Monate vor Jahresende, noch immer nicht verabschiedet werden.  Fridolin Zehner wies darauf hin, dass sich einige zusätzliche Änderungen  ergeben haben: vor allem sollen die Baukosten zur Sanierung der  Mehrzweckhalle in die Jahre 2021/22 verschoben werden. Dies sei  erforderlich, um einen möglichen Zuschuss aus der Städtebauförderung zu  bekommen. Die Brunnenstraße soll erst 2021 (Wasserversorgung und  Abwasserentsorgung) und 2022 (Straßenbau) saniert werden. Wegen der Beschlussunfähigkeit des Gemeinderates konnte auch über den  Erlass eines Baugebotes in Teilen der Gemeinde nicht weiter diskutiert und  entschieden werden. Das Thema war bereits Anfang August auf der  Tagesordnung gewesen. In dieser Sitzung hatte die zweite Bürgermeisterin  Sybille Büttner die Frage aufgeworfen, ob Gemeinderäte und der  Bürgermeister, die Grundstücke besitzen, mitdiskutieren und abstimmen  dürfen. In der Beschlussvorlage heißt es dazu unter Berufung auf Paragraf  49 der Gemeindeordnung, dass diese an der Beratung und Abstimmung in diesem  Fall nicht teilnehmen dürfen. Besonders interessant ist in der  Beschlussvorlage der Satz "die Rechtsaufsicht sowie der Baujurist im  Landratsamt Bad Kissingen hält die Umsetzung bzw. den Erlass eines  Baugebotes gemäß Paragraf 176 des Baugesetzbuchs für problematisch." Ein  Sprecher des bayerischen Gemeindetages hält dieses Instrument für durchaus  machbar und umsetzbar, heißt es in der Sitzungsvorlage. Allerdings  scheitere ein derartiges Verfahren meist an den sehr hohen Hürden des  Baugesetzbuchs. Auf der Tagesordnung standen unter anderem auch die Änderung des  Flächennutzungsplans, Mehrkosten für den Schul- und Kirchhof wegen  zusätzlicher Asphaltarbeiten und Erschließung des Baugrundstücks für das  geplante Tagespflegeheim.  Die Diskussion und Abstimmung darüber findet nun  in der nächsten Sitzung statt. Begonnen hatte die Sitzung mit einem  Vor-Ort-Termin auf der Straße hinter dem Rathaus, um einige Straßen- und  Gehwegarbeiten zu besprechen.
       
     
Setzen! 6! Nachsitzen!