Neue Chance für die Münnerstädter Marienanstalt

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Inmitten schön hergerichteter Häuser, steht die wenig ansehnliche Marienanstalt. Der Stadtrat hat jetzt die Grundlage geschaffen, dass bei einer Sanierung eine hohe Förderung möglich ist. Thomas Malz
Inmitten schön hergerichteter Häuser, steht die wenig ansehnliche Marienanstalt. Der Stadtrat hat jetzt die Grundlage geschaffen, dass bei einer Sanierung eine hohe Förderung möglich ist. Thomas Malz

Die Rahmenplanung für das innerstädtische Quartier zwischen Anger und Veit-Stoß-Straße steht. Zielrichtung ist die mögliche Sanierung der Marienanstalt.

Der Plan steht. Zwar werden sich die Vorhaben bezüglich der halböffentlichen Gestaltung des Innenbereichs im Quartier Anger/Salzgasse/Veit-Stoß-Straße/Sternbachsgasse nicht so umsetzten lassen, wie es das Büro des Sanierungsbeauftragten Schlicht Lamprecht Architekten vorgeschlagen hatte, das Ziel ist aber trotzdem erreicht. "Nur wenn wir für das komplette Areal eine Planung haben, ist eine hohe Förderung für einen Teilbereich möglich", sagte Michael Kastl (CSU) bei der jüngsten Stadtratssitzung. Und dieser Teilbereich ist die Marienanstalt. Die Kommunalpolitiker stellten mit mehreren Beschlüssen die Weichen und segneten schließlich die Rahmenplanung einstimmig ab.

Zunächst stand aber die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zu dem Thema an. In jüngster Zeit war Bürgermeister Helmut Blank (CSU), wegen des extremen Zeitaufwandes dazu übergegangen, sich auf die Beschlussfassung zu konzentrieren und nicht die Stellungnahmen der Behörden, Ämter und Institutionen komplett vorzulesen. Damit war der Stadtrat auch diesmal einverstanden. Leo Pfennig (fraktionslos) wollte aber eine der vielen Stellungnahmen, nämlich die der Abteilung Baudenkmäler des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, schon vorgelesen haben. Die Mitarbeiter des Landesamtes begrüßen die geordnete Entwicklung des Quartiers. Später heißt es: "In der Pflasterung der Salzgasse, die sich in den Bereich Hafenmarkt weiterzieht, sind denkmalpflegerisch wertvolle Pflasterungen (Straße Basalt 19. Jahrhundert, Traufpflaster Muschelkalk 18/19. Jahrhundert) enthalten. Diese können nicht nur nach Begehbarkeit und Schäden abgewertet werden, sondern sind auch als Denkmalwerte zu kartieren. Denkmalpflegerisches Ziel ist der Erhalt des Pflasters." Wenig begeistert sind die Mitarbeiter vom Plan einer blockinternen Fußwegerschließung. Diese stelle eine Konkurrenz zu den vorhandenen Wegen dar und sei ohnehin nur bei gleichzeitiger Umsetzung aller Eigentümer machbar.

Dazu wollte Leo Pfennig wissen, ob es ein Gespräch mit den Eigentümern des Areals gegeben hatte. "Wir hatten ein Gespräch, aber es waren nicht alle anwesend", sagte der Bürgermeister dazu. Sie habe dabei die Idee vorgestellt, sagte Evi Mohr vom Büro Schlicht Lamprecht Architekten. Dabei habe sich aber herausgestellt, dass sich die geplante Begehbarkeit des Innenraums so nicht umsetzen lassen wird. Möglich sei aber ein halböffentlicher, begehbarer Bereich in der Veit-Stoß-Straße 1, wobei es sich um die Marienanstalt handelt.

Leo Pfennig ging noch einmal auf die Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalschutz ein. Es sei wichtig, dass die Salzgasse einen Denkmalwert hat. "Unsere Aufgabe ist es nun zu sagen wie wir mit der Salzgasse umgehen", sagte er und schlug vor, den letzten Satz des Beschlussvorschlags bezüglich der Stellungnahme des Landesamtes zu streichen. Danach sollte der Stadtrat beschließen, dass die Wegverbindung durch das Blockinnere keine Konkurrenz zum bestehenden Wegenetz darstelle. Das ist nun entfallen. Die Stadt wird die historische Pflasterung der Salzgasse als Denkmalwert in die Kartierung aufnehmen.

Er sei selbst bei dem Gespräch bei der Regierung von Unterfranken dabei gewesen, sagte Michael Kastl. Die Idee, das gesamte Areal zu überplanen, sei von der Regierung gekommen. So sei eine hohe Förderung von Teilbereichen möglich. Helmut Blank dankte Evi Mohr für ihre Ausführungen. Mit der Planung sei die Tür für eine hohe Förderung geöffnet worden.

Anschließend wurde in einem weiteren Tagesordnungspunkt die Rahmenplanung für das Areal beschlossen. Er stellt eine Entscheidungshilfe im Sinne einer Selbstbindung für das allgemeine Verwaltungshandeln dar. Mit Hilfe des Rahmenplans wird die Grundlage für eine mögliche bauliche Entwicklung des Quartiers geschaffen. Die Vorgaben sind bei weiterführenden Planungen zu berücksichtigen.