Am 20. Oktober können die Münnerstädter über die Zukunft des Hallenbades entscheiden. Über eine alternative Nutzung kann nicht direkt abgestimmt werden.
Es bleibt dabei: Am 20. Oktober sollen die Münnerstädter drei Fragen beantworten: ob sie dafür sind, dass das Hallenbad abgerissen wird, ob sie dafür sind, dass das Hallenbad saniert wird und welche der beiden Fragen gelten soll, falls beide mehrheitlich mit "Ja" beantwortet wurden. Der Antrag der Fraktionen Freie Wähler, Forum aktiv und SPD auf ein zusätzliches Ratsbegehren zur alternativen Nutzung des Hallenbadgebäudes erhielt bei der Stadtratssitzung am Montagabend nicht die notwendige Mehrheit.
"Sind Sie dafür, dass das Hallenbadgebäude nicht abgerissen, sondern einer alternativen Nutzung (z.B. Veranstaltungsraum, Eventhalle oder Verkauf an einen Investor) zugeführt wird?" Diese Frage sollten die Bürger auf Antrag der drei Fraktionen zusätzlich beantworten dürfen. Aber Bürgermeister Helmut Blank (CSU) sieht das anders. "Es ist definitiv so, dass es nur ein Ratsbegehren geben kann, es gilt das letzte", betonte er in der Stadtratssitzung. Sollte also der Antrag auf Ratsbegehren zur alternativen Nutzung eine Mehrheit finden, dann wäre das bereits beschlossene Ratsbegehren über den Abriss hinfällig, so die Auffassung von Helmut Blank. Er habe sich da noch einmal abgesichert.
"Ich bin dankbar für den Beschlussvorschlag", sagte Leo Pfennig (Freie Wähler). Der sah nämlich vor, dass der Stadtrat den Antrag der drei Fraktionen zur Kenntnis nimmt und die Durchführung eines Ratsbegehrens zur alternativen Nutzung beschließt. Er appellierte an seine Stadtratskollegen, diesem Vorschlag zuzustimmen. Klaus Schebler (Neue Wege) stellte daraufhin fest, die drei Fraktionen seien zu der Einsicht gekommen, dass die Sanierung keinen Sinn macht.
Aber das verneinte Leo Pfennig. "Ich bin nach wie vor für die Sanierung." Der Vorschlag zur alternativen Nutzung sei aus Gesprächen mit den Bürgern entstanden, die nicht einsehen würden, warum mehr als eine Million Euro für den Abriss ausgegeben werden sollen. Die alternative Nutzung solle einfach eine weitere Entscheidungsmöglichkeit für die Bürger sein.
Michael Kastl (CSU) unterstützte die Aussage des Bürgermeisters. "Die Stadt kann nur eine Meinung haben", sagte er. Deshalb könne es auch nur ein Ratsbegehren geben. Bei einer Sitzung zuvor haben zwei Drittel des Stadtrats für das Ratsbegehren zum Abriss gestimmt. "Wir sollten daran festhalten", betonte Michael Kastl.
"Ich habe auch mit Fachleuten gesprochen", betonte Leo Pfennig. Man könne auch die Meinung vertreten, dass es mehrere Ratsbegehren geben kann. Er persönlich sei der Ansicht, dass die Rechtsaufsichtsbehörde nicht einschreiten würde, wenn mehrere Ratsbegehren durchgeführt werden. Leo Pfennig ging davon aus, dass bei einer Zustimmung zum Ratsbegehren "alternative Nutzung" das Ratsbegehren "Abriss" auch weiterhin Bestand habe.
"Wir haben uns sehr sorgfältig informiert", hielt Helmut Blank entgegen. "Es kann nur ein Ratsbegehren geben." Und die Meinung der Rechtsaufsicht sei für ihn maßgeblich. Doch Leo Pfennig konterte: "Es gibt dazu keine verbindliche Rechtssprechung."