Der Stadtrat hat mit zehn zu zehn Stimmen sämtliche Beschlussvorlagen bezüglich der Bürgerentscheide abgelehnt. Damit hat er zumindest teilweise gegen die eigene Satzung gestimmt. Das Landratsamt sieht dringenden Handlungsbedarf.
Völlig unklar ist im Moment, wie es mit den Bürgerentscheiden über den Abriss oder die Sanierung des Hallenbades weiter geht. Denn bei der Stadtratssitzung am Montagabend hat sich der Stadtrat gleich gegen mehrere Vorschläge der Verwaltung ausgesprochen: vom Entwurf des Stimmzettels bis zur Art, wie die Bürger informiert werden. Das Problem dabei: Die Stadt hatte im Februar selbst per Satzung festgelegt, dass die Bürger spätestens 21 Tage vor den Entscheiden am 20. Oktober über die Positionen von Stadtrat und Bürger-Initiative informiert werden müssen.
Wegen dieses Widerspruchs hat die Stadtverwaltung am Dienstag, also am Morgen nach der Sitzung, die Rechtsaufsichtsbehörde am Landratsamt eingeschaltet. "Die Rechtsaufsicht sieht hier dringenden Handlungsbedarf und wird deshalb in Kürze auf die Stadt Münnerstadt zugehen", heißt es von dort.
Was relativ harmlos begann, endete am Montag in einer langwierigen Diskussion mit verbalen Attacken. Zur Bürgerinformation schlug die Verwaltung eine vierseitige Broschüre vor: zwei Seiten zur Mehrheitsmeinung des Stadtrats, zwei für die Bürgerinitiative. Dazu ein Faltblatt mit der Abstimmungsbekanntmachung der Stadt und einem Musterstimmzettel. Die Stadträte der Freien Wähler, von Forum aktiv und SPD stimmten dagegen, CSU und Neue Wege dafür. Weil Michael Kastl (CSU) fehlte, gab es ein Patt. Damit war der Vorschlag abgelehnt.
"Ich brauche eine Entscheidung über Art und Umfang der Bürgerinformation", betonte der geschäftsleitende Beamte, Stefan Bierdimpfl, und verwies auf die Satzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid vom 18. Februar 2019. Deshalb kündigte er an, dass das Thema in der Stadtratssitzung am 16. September erneut auf der Tagesordnung stehe.
Zur Gestaltung des Stimmzettels hatten die drei Vertreter des Bürgerbegehrens (Sanierung) gefordert, dass ihr Anliegen an erster Stelle stehen müsse, weil das Bürger- vor dem Ratsbegehren eingereicht wurde. Bierdimpfl zitierte dazu die Satzung : "Hat der Stadtrat selbst die Durchführung eines Bürgerentscheides beschlossen, wird dessen Fragestellung vor den mit Bürgerbegehren gestellten Fragen aufgeführt." Trotzdem wurde der entsprechende Vorschlag der Verwaltung mit zehn zu zehn Stimmen abgelehnt. "Sie stimmen gegen Ihre eigene Satzung", betonte Bürgermeister Helmut Blank (CSU).
Wenn das so in der Satzung steht, sei das in Ordnung, sagte Wilhelm Schmitt, einer der drei Unterzeichner des Bürgerbegehrens (Sanierung) am Dienstag gegenüber unserer Zeitung. Aber bei Gesprächen mit der Stadtverwaltung sei davon nichts erwähnt worden.
Jetzt geht's rund
Ein weiterer Streit entfachte sich an den Infoblättern zu den Bürgerentscheiden. Er sei überrascht über die vorgelegte Stellungnahme, meinte Ralf Verholen (Freie Wähler). Das Thema sollte doch objektiv dargestellt werden. Auf dem Entwurf war die Meinung der knappen Mehrheit dargestellt, die den Abriss beschlossen hatte. Dann sollte man lieber keine Stellungnahme abgeben, fand Ralf Verholen und wollte einen entsprechenden Antrag stellen. "Es wird keine Bürgerinformation geben, auf der steht, dass der Stadtrat sich nicht einigen konnte", sagte Stefan Bierdimpfl und verwies erneut auf die Satzung. Auf Wunsch las er den betreffenden Abschnitt vor. Verholen verzichtete auf den Antrag.