Sanierungswillige können jetzt auch dann kostenlose Beratung durch einen Architekten erhalten, wenn ihr Haus nicht in einem Sanierungsgebiet liegt. Ein Sanierungszwang ergibt sich aus einer Beratung nicht.
                           
          
           
   
          Gute Nachrichten für  Eigentümer älterer Häuser und solche, die es werden möchten: Einstimmig hat der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, dass für das Gemeindegebiet der Stadt Münnerstadt künftig kostenlose Beratungsgutscheine für Architektenstunden angeboten werden. Diese Beratungsleistung kann nur außerhalb der bereits vorhandenen Sanierungsgebiete in Anspruch genommen werden. Es müssen allerdings genau definierte Bedingungen erfüllt sein, auch die Anzahl der Beratungsstunden ist nach Lage und Objekt gestaffelt festgelegt. Die Architekten für den Pool werden ausgeschrieben.
       
Das Ganze ist ein Projekt des NES-Allianz-Managements. Die Innenentwicklung in den zur Allianz gehörenden  Orten soll vermehrt in den Fokus gerückt werden. Ein erster Schritt in diese Richtung soll die Einführung von Beratungsgutscheinen sein. So soll die Erstberatung durch einen Architekten aus einem Pool ermöglicht werden, in der Gestaltungsmöglichkeiten besprochen und Hilfestellungen gegeben werden. Die Beratungsleistungen werden zu 60 Prozent von der Regierung von Unterfranken gefördert, den Rest übernimmt die jeweilige Kommune.
Zuständig bleibt dennoch die NES-Allianz, auch wenn die Gutscheine  vom jeweiligen Bürgermeister ausgegeben werden. Bei geplanten Umbauten und Sanierungen muss das Gebäude leer stehen oder vom Leerstand bedroht sein und mindestens 40 Jahre alt sein. Beratung gibt es auch für die Eigentümer unbebauter Grundstücke, die das ändern wollen. Baulücken müssen entweder im unbeplanten Innenbereich oder in einem Baugebiet liegen, das vor mindestens 25 Jahren erschlossen wurde. 
Eine kostenlose Beratung gibt es bei der Sanierung bestehender Gebäude, ortsbildprägender und denkmalgeschützter Gebäude, bei einem altersgerechten Umbau, einer energetischen Sanierung und auch beim Neubau auf Baulücken. Die beratenden Architekten müssen die jeweiligen Qualifikationen nachweisen. 
Zum Leistungspaket gehören die Vorbereitung und Koordinierung der Gespräche mit dem Eigentümer bzw. Interessenten, die Klärung der Zielstellung des Vorhabens, eine Bestandsaufnahme und Analyse der baulichen Situation und Bausubstanz. Außerdem werden Vorschläge zur Umsetzung des Vorhabens erarbeitet und diese mit dem Eigentümer bzw. Interessenten abgestimmt. Weiterhin wird ein Plan über das Vorhaben einschließlich Prioritäten und Zeitrahmen erarbeitet, es gibt Hinweise auf Fördermöglichkeiten und deren Anforderungen.
Genau geregelt ist auch der Beratungsaufwand. Bei Gebäuden außerhalb von Altorten gibt es acht, bei Häusern im Altort 16 Stunden. 20 Stunden können sich Eigentümer/ Interessenten von Einzeldenkmälern in Anspruch nehmen, bei Baulücken außerhalb von Altortlagen sind es vier, bei Baulücken im Altort acht Beratungsstunden. 
"Die Beratungsgutscheine gelten nur außerhalb der vorhandenen Sanierungsgebiete", betonte Bürgermeister Helmut Blank noch einmal. Die komplette Altstadt von Münnerstadt einschließlich Bahnhof mit Umgriff, sowie die Altorte von Seubrigshausen, Wermerichshausen und Reichenbach sind solche Sanierungsgebiete. Dort gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten.