Kreisausschuss Bad Kissingen: Geld für Ökoprojekt "Grüngitter"

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Nachträglich 85000 Euro hat der Kreisausschuss des Bad Kissinger Kreistages in den Haushalt 2018 eingestellt für das Projekt Grüngitter, dass sich vornehmlich dem Schutz von Insekten widmet. Foto: Annett Lüdeke
Nachträglich 85000 Euro hat der  Kreisausschuss des Bad Kissinger Kreistages in den Haushalt 2018 eingestellt für das Projekt Grüngitter, dass sich vornehmlich dem Schutz von Insekten widmet. Foto: Annett Lüdeke

Mit dem Ökoprojekt Grüngitter hat sich der Bad Kissinger Kreisausschuss genauso beschäftigt wie mit der Frage nach angemessenen Wohngeldobergrenzen.

Zweimal ging es im Kreisausschuss des Bad Kissinger Kreistages um Finanzfragen. Die Anträge hat das Gremium - abgesehen von kurzen Nachfragen - ohne Diskussion bewilligt. Es tat das ohne Gegenstimme. Zum einen werden für das Öko-Projekt "Grüngitter", das sich insbesondere den Schutz der Insekten auf die Fahne geschrieben hat, nachträglich 85000 Euro in den Haushalt 2018 eingestellt. Verwendet werden soll das Geld für den Ankauf von Öko- und Ausgleichsflächen, für die Pflege und Bewirtschaftung und für die Erfolgskontrolle. Wer die Pflege übernimmt, ob das Landwirte, Schäfer oder der Landschaftspflegeverband sind, ist noch nicht entschieden. Die Finanzierung ist über die Haushaltsplanung gesichert.

Zum anderen wurden die "Richtwerte für angemessene Aufwendungen der Unterkunft und Heizung nach dem Sozialgesetzbuch II und XII" geändert. Das Problem: Die Angemessenheit spaltet sich in die sogenannte abstrakte und konkrete Angemessenheit. Abstrakt ist sie, wenn die Wohnung den grundlegenden Bedürfnissen entspricht und die Referenzmiete nicht überschritten wird. Übersteigen diese Kosten die Referenzmiete, muss vom Sozialamt geprüft werden, ob der "Leistungsberechtigte" oder Unterstützungsempfänger wirklich eine teurere Wohnung mieten musste, weil er keine andere finden konnte.

Im Landkreis Bad Kissingen mit den beiden Mietstufen I (Landkreis) und II (Stadt Bad Kissingen) ist die Schere zwischen den Mietobergrenzen und den Wohngeldobergrenzen immer weiter auseinandergegangen. Die Erhöhungen der Wohngeldgrenzen waren nicht ausreichend. Nach Aussage von Sozialamtsleiter Peter Nietsch hat die Differenz eine Spanne von 17 Prozent erreicht. Der Kreisausschuss empfahl deshalb dem Kreistag, die Erhöhung der Richtwerte auf die Wohngeldobergrenzen zum 1. Januar 2019 zu beschließen. Das lohnt sich schon deshalb, weil, so Peter Nietsch, in Streitfällen die Gerichte die Sozialämter zum Zahlen der Wohngeldobergrenze zuzüglich zehn Prozent verurteilen.