Klarheit bei der Windkraft

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Jetzt ist klar, wo in der Region Main-Rhön Windräder gebaut werden können. Foto: dpa
Jetzt ist klar, wo in der Region Main-Rhön Windräder gebaut werden können. Foto: dpa

Die Regierung von Unterfranken erklärt Regionalplan zur Steuerung der Windkraftnutzung in der Region Main-Rhön für verbindlich. Damit ist klar, wo Windräder gebaut werden können und wo nicht.

Bad Kissingen — Die Regierung von Unterfranken hat den Regionalplan zur Steuerung der Windkraftnutzung in der Region Main-Rhön für verbindlich erklärt. Die entsprechende Verordnung ist am Dienstag in Kraft getreten, der Bescheid dazu ging an den Verbandsvorsitzenden des Regionalen Planungsverbandes Main-Rhön, Bad Kissingens Landrat Thomas Bold.
Mit der Änderung des Regionalplanes erhält die Region Main-Rhön erstmals eine flächendeckende, verbindliche Steuerung der Windkraftnutzung. Ziel ist es, dass Windkraftanlagen künftig nur dort errichtet werden können, wo keine schädlichen Umwelteinwirkungen zu erwarten sind. Hierfür sieht der Regionalplan 23 Vorranggebiete und 41 Vorbehaltsgebiete für Windkraftnutzung mit einer Gesamtgröße von 6705 Hektar vor.
Mit dieser räumlichen Konzentration von Gebieten für die Windkraftnutzung im Regionalplan soll eine unkoordinierte Zersiedelung bzw. "Verspargelung" der Landschaft verhindert werden. Außerhalb dieser festgelegten Gebiete sind raumbedeutsame Windkraftanlagen - also solche ab einer Gesamthöhe von 50 Metern - von vornherein ausgeschlossen.
Mit dieser Steuerung wird verhindert, dass Windkraftanlagen als vom Bundesgesetzgeber privilegierte Vorhaben grundsätzlich überall außerhalb der Ortslagen im Außenbereich errichtet werden können. Das planerische Gesamtkonzept soll Konflikte um die Ansiedlung von Windparks weitmöglichst verhindern. Für die Gemeinden in der Region Main-Rhön, aber auch für Projektträger sei diese regionalplanerische Steuerung eine große Entlastung und Planungshilfe, erklärt die Regierung von Unterfranken.
Die Region Main-Rhön ist die erste Planungsregion in Unterfranken, die für ihre zugehörigen Landkreise und Gemeinden verbindlich festlegt, welche Flächen für eine Windkraftnutzung zur Verfügung stehen und wo Windkraft ausgeschlossen ist. Einzelgenehmigungsverfahren bleiben für die konkreten Vorhaben dennoch erforderlich.
Die nunmehr festgelegten Flächen wurden anhand einheitlicher für die gesamte Region Main-Rhön geltender Kriterien in einem vierjährigen Verfahren ermittelt. Insbesondere die Landschaftsschutzgebiete der Naturparke Rhön, Steigerwald und Haßberge bleiben wegen ihres hohen landschaftlichen und touristischen Wertes ausgeschlossen.
"Im Ergebnis verbleibt trotz der Ausschlusskriterien zugunsten der Bevölkerung, Natur und Landschaft ein beachtliches Angebot an für eine Windkraftnutzung geeigneten Flächen", erklärte Landrat Thomas Bold.
Dies zeige sich an einer Vielzahl von bereits abgeschlossenen bzw. laufenden Einzelgenehmigungsverfahren für Windkraftanlagen auf im Regionalplan ausgewiesenen Flächen.
In der Region sind bereits 47 Windkraftanlagen in Betrieb und 51 weitere genehmigt. Unterfranken ist beim Ausbau der Windkraft bayernweit führend. Gegenwärtig produzieren 163 Anlagen "sauberen" Strom.


Gebiete für die Windkraft

Vorranggebiete In den Vorranggebieten für Windkraftnutzung ist der Errichtung überörtlich raumbedeutsamer Windkraftanlagen Vorrang gegenüber anderen raumbedeutsamen Nutzungsansprüchen zu geben. In den Vorranggebieten sind andere raumbedeutsame Nutzungen ausgeschlossen, soweit diese mit der Windkraftnutzung nicht vereinbar sind. Maßnahmen und Planungen im Umfeld von Vorranggebieten für Windkraftnutzung dürfen die vorgesehene Nutzung innerhalb von Vorranggebieten nicht erheblich einschränken. Vorranggebiete im Landkreis Bad Kissingen sind: WK 7 "Westlich Burghausen" (Münnerstadt, Nüdlingen), WK 8 "Nordöstlich Rannungen" (Maßbach, Rannungen), WK 9 "Winkel" (Oerlenbach, Ramsthal, Bad Kissingen), WK 10 "Heide" (Hammelburg)

Vorbehaltsgebiete In den Vorbehaltsgebieten für Windkraftnutzung soll der Errichtung überörtlich raumbedeutsamer Windkraftanlagen bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen ein besonderes Gewicht beigemessen werden.
Vorbehaltsgebiete im Landkreis Bad Kissingen sind: "Südlich Burghausen" (Münnerstadt), "Südlich Münnerstadt" (Maßbach, Münnerstadt), "Graue Leite" (Maßbach), "Langes Schiff" (Münnerstadt, Nüdlingen), "Gressertshof" (Maßbach, Nüdlingen), "Leimig" (Maßbach), "Östlich Maßbach" (Maßbach, Thundorf), "Südlich Maßbach" (Maßbach), "Schwarze Pfütze" (Oerlenbach, Bad Kissingen), Schwarze Lohe" (Bad Kissingen), "Südwestlich Sulzthal" (Elfershausen, Sulzthal), "Südlich Machtilshausen" (Elfershausen), "Nordöstlich Gauaschach" (Fuchsstadt, Hammelburg), "Nördlich Wartmannsroth", "Mehlberg", "Kohlberg" (alle Wartmannsroth)