Kein Geld für die Nebenkosten - wer hilft?

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Probleme mit der Nebenkostenabrechnung? Wie Mieterinnen und Mieter den Überblick behalten und was sie tun können. Foto: Christin Klose/dpa
Probleme mit der Nebenkostenabrechnung? Wie Mieterinnen und Mieter den Überblick behalten und was sie tun können. Foto: Christin Klose/dpa

Für Mieterinnen und Mieter werden die Abschläge für Strom und Gas erhöht. Wie sie die Höhe der Rechnung überprüfen können und welche finanziellen Hilfen es gibt.

Immer mehr Menschen müssen mehr Geld für ihre Energiekosten zurücklegen. Und fragen sich: Wie soll ich das zahlen? Die Verbraucherzentrale rät: Erst einmal den neuen Abschlag prüfen, dort den Bruttopreis je Kilowattstunde checken. Falls noch keine neuen Abschlagskosten vorliegen, erkundigen Sie sich direkt beim Stromversorger, wie viel zu erwarten ist. Da Mieterinnen und Mieter oft keinen direkten Vertrag mit ihrem Heiz- und Warmwasseranbieter haben, wenden Sie sich entweder an die Hausverwaltung oder an die Verbraucherzentrale.

Jetzt suchen Sie den eigenen Jahresverbrauch, der auf der letzten Abschlagsrechnung steht. Dort findet sich auch ein Grundpreis und bei wenigen ein Messentgelt. Mit dem Rechner der Verbraucherzentrale lässt sich errechnen, wie hoch die Rechnung im kommenden Jahr ausfallen wird.

Laut dem Verband kommt es vor, dass Anbieter ihre Preise erhöhen, aber ihre Abschläge nicht daran anpassen, oder sie fordern überhöhte Abschläge. In diesem Fall wenden sich Betroffene am besten an ihren Versorger, den Mietverein oder die Verbraucherzentrale.

Hilfen für Mieterinnen und Mieter

Was aber, wenn der Abschlag rechtens und einfach zu hoch ist? Die SPD hat Ende August einen Plan veröffentlicht, in dem sie einen sechsmonatigen Kündigungsschutz für Mieter fordert. Das ist in dem von der Ampel-Koalition neu beschlossenen Maßnahmenpaket jedoch nicht enthalten.

Was hingegen schon beschlossen ist: Strom- und Gassperren sollen vermieden werden, wenn Mieterinnen und Mieter nicht zahlen können. Privathaushalte sollen die Strommenge für den Basisverbrauch zu vergünstigten Preisen erhalten. Als Ausgleich für die Gasumlage ab dem 1.Oktober wird die Umsatzsteuer auf den gesamten Gasverbrauch bis Ende März 2024 von 19 auf sieben Prozent gesenkt.

Zudem sollen mehr Menschen, etwa zwei Millionen, Wohngeld beantragen können. Für sie ist in dem Paket ein weiterer einmaliger Heizkostenzuschuss (Herbst 2022) vorgesehen. Er beträgt 415 Euro für einen Einpersonenhaushalt, 450 Euro für zwei Personen und für jeden weiteren Bewohner 100 Euro. Studierende und Berufsfachschüler erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro.

Wer unterstützt bei Geldsorgen?

Bei genauen Problemen helfen neben der Verbraucherzentrale auch Mietervereine, deren Mitgliedschaft jedoch kostenpflichtig ist. Der nächste ist der Mieterverein Schweinfurt und Umgebung e.V., der dem Deutschen Mieterbund angeschlossen ist.

Auch das im Landratsamt angesiedelte Sozialamt hilft bei Geldsorgen und kann den Anspruch auf Sozialleistungen prüfen. "Ob jemand tatsächlich Anspruch auf Sozialleistungen hat, hängt insbesondere von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe der Unterkunfts- und Heizkosten sowie den eigenen Einkünften der Antragsteller ab", sagt Nathalie Bachmann aus dem Landratsamt.

Wer erwerbsfähig ist und nur über geringe Einkünfte verfügt, sollte das Jobcenter kontaktieren. Personen, die bereits eine Altersrente beziehen oder auf Dauer voll erwerbsgemindert sind, können sich an die Sozialhilfeverwaltung des Landratsamtes Bad Kissingen wenden. Für Menschen, deren Einkünfte über dem sozialhilferechtlichen Bedarf liegen, kommt ein Wohngeldzuschuss in Betracht.

Ob ein Anspruch besteht, hängt von den oben genannten . Faktoren ab. Weitere Informationen gibt es bei der Wohngeldstelle im Landratsamt.