Seggewiss' Einschätzung, ob die Abfrage des Impfstatus in Zukunft flächendeckend erlaubt sein wird: "Es hängt davon ab, ob eine Impfpflicht kommt." Sollte sie nicht kommen, sei davon auszugehen, dass es weiterhin in medizinischen Einrichtungen und möglicherweise in Großraumbüros das Fragerecht gibt.
"Je leichter es dem Arbeitgeber fällt, auch ohne eine Nachfrage geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen, desto eher ist diese Frage unzulässig", sagt der Anwalt. Es gebe im Fachdiskurs jedoch auch andere Stimmen: Durch die Verpflichtung des Arbeitgebers, für Gesundheitsschutz zu sorgen, sehen einige ein Fragerecht bereits jetzt als überall zulässig an.
Das sagen die drei Bundestagsabgeordneten für Bad Kissingen
Wie stehen unsere Bundestagsabgeordneten dazu? Manuela Rottmann (Grüne) sagt, dass es außer im medizinischen Bereich derzeit keine generelle Rechtsgrundlage gibt, eine Auskunft zu verlangen. "Ich befürworte jedoch, den Arbeitgebern jedenfalls dann einen Auskunftsanspruch einzuräumen, wenn sich daraus Konsequenzen für den Schutz von Kolleginnen und Kollegen oder Kundinnen und Kunden ergeben."
Sabine Dittmar (SPD) ist in die laufende Abstimmung zwischen den Ministerien für eine mögliche Neuregelung involviert. Im Hinblick auf bereits bestehende Abfragen im Medizinsektor sagt sie: "Es ist sicherlich sinnvoll, darüber zu reden, ob dieser Bereich erweitert werden sollte. Darüber finden derzeit Gespräche statt."
Dorothee Bär(CSU): "Ein Betrieb kann ja nur dann passgenau Hygienemaßnahmen ergreifen, wenn er weiß, wer geimpft ist und wer nicht. Ansonsten erschwert das die Vorsorge in der Pandemie enorm." Eine Auskunftspflicht sei daher sinnvoll. "Es handelt sich hier aber um einen Grundrechtseingriff, so dass es hierfür eine konkrete gesetzliche Grundlage braucht."
Das sagt die Industrie und die Gastronomie
Bei ZF in Schweinfurt habe "der Infektionsschutz der Mitarbeiter bei ZF oberste Priorität", sagt Sprecher Dr. Jochen Mayer. Über den ärztlichen Dienst in den Werken in Deutschland wurden bereits 12 000 Menschen geimpft. "Wir verfolgen die politische Diskussion zu einer möglichen Abfrage, inwiefern sich hier tatsächlich klare Richtlinien für Arbeitgeber ergeben." ZF beobachte, sagt Mayer, "aber wir bewerten solche Vorstöße nicht". Von denen "lebe die Politik mitunter".
Für Dehoga-Kreisvorsitzenden Heinz Stempfle käme eine Abfrage einer Katastrophe gleich. Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband klagt seit der Pandemie über einen Mangel an Mitarbeitern. Stempfle: "Wir finden jetzt schon kein Personal. Wenn die Menschen dann noch offenlegen müssten, ob sie geimpft sind oder nicht - dann arbeitet keiner mehr bei uns."
Medizinischer Bereich: Wer nicht geimpt ist, muss sich sowieso testen lassen
Im Helios St.-Elisabeth-Krankenhaus Bad Kissingen gelten Hygiene- und Schutzmaßnahmen für alle Pflegekräfte und ärztliches Personal - ungeachtet ihres Impfstatus, sagt Pressesprecher Ozan Kuhn.
Den Impfstatus der Angestellten abzufragen, sei im Gesundheitswesen jedoch auch nicht nötig, erklärt Marco Schäfer, Vorstand der Carl-von-Heß'sche Sozialstiftung: "Wir wissen sowieso, wer nicht geimpft ist, weil diese Leute sich regelmäßig testen lassen müssen." Im medizinischen Bereich gelte nämlich unabhängig der Inzidenz die 3G-Regelung.
Lesen Sie hier den PRO und den CONTRA-Kommentar zum Thema.