Stadt Hammelburg regelt Umgang mit Spenden neu

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Die Restaurierung deises Bildstocks in Obereschenbach wurde zum Teil über Spenden finanziert. Foto: Ralf Ruppert
Die Restaurierung deises Bildstocks in Obereschenbach wurde zum Teil über Spenden finanziert. Foto: Ralf Ruppert
Die Restaurierung deises Bildstocks in Obereschenbach wurde zum Teil über Spenden finanziert. Foto: Ralf Ruppert
Die Restaurierung deises Bildstocks in Obereschenbach wurde zum Teil über Spenden finanziert. Foto: Ralf Ruppert
 

Wenn Bürger zum Beispiel für die Restaurierung eines Bildstocks spenden, kann die Stadt eine Quittung fürs Finanzamt ausstellen. Der Stadtrat hat dafür nun Richtlinien erlassen.

Die Madonna in der Eschenbacher Straße in Obereschenbach blickt flehentlich nach oben, zwei Finger und ein Teil der Nase fehlen, aber der Sandstein ist frisch restauriert und ein Glasdach schützt die historische Figur vor einer Rundsäule mit Aufsatz. "Wir haben in den vergangenen Jahren zwei Bildstöcke mit Hilfe von Spenden hergerichtet", berichtet Ortsbeauftragter Thomas Reuter (Bürgerliste). Bei solchen Projekten muss er ein Drittel der Summe selbst auftreiben, dann lege die Stadt bei Bildstöcken auf öffentlichem Grund den Rest drauf. Und das Rathaus hilft noch weiter: "Ich selbst kann ja keine Spenden-Quittung für die Steuer ausstellen, da ist es eine große Hilfe, dass die Stadt das macht", betont Reuter.

Immer wieder werbe er um Spenden, berichtet der Obereschenbacher Ortsbeauftragte: Neben den Bildstöcken sei auch der Defibrillator im Stadtteil und die kürzlich veröffentlichte Ortschronik zum Teil über private oder Firmen-Spender finanziert worden. "Ich bin sehr froh, dass es diese Möglichkeit gibt", lobt Reuter die Zusammenarbeit mit der Stadt. Das erleichtere das Sammeln von Spenden für kulturelle Zwecke. Er müsse gar nicht groß "Klinken putzen", sondern habe meistens nach Aufrufen im Pfarrbrief bereits Zusagen: "Durch die Absetzbarkeit von der Steuer kann man die Leute gut ins Boot holen."

Zum Schutz der Amtsträger

Im Rathaus wurden Spenden bereits bisher nach einem festen Ablauf bearbeitet. Nun wurden die bisherigen Regelungen gemäß den Empfehlungen der Bayerischen Staatsregierung ergänzt und schriftlich fixiert. Die entsprechende Richtlinie hat der Stadtrat einstimmig beschlossen, sie trat zum Jahresbeginn in Kraft. Spenden werden darin definiert als "Geld- und Sachzuwendungen, die von einer Person oder einem Unternehmen freiwillig und unentgeltlich zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher und gemeinnütziger Zwecke geleistet werden, ohne dass die Stadt Hammelburg zu irgendeiner Gegenleistung verpflichtet ist". Es überwiege das "Motiv der Förderung".

Zu Beginn der Richtlinien wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit der Regelung dem "Anschein der Bestechlichkeit" vorgebeugt werden soll. Das transparente Genehmigungsverfahren solle Amtsträger schützen, ohne die Spendenbereitschaft zu beeinträchtigen. Ausgenommen von der Richtlinien sind lediglich Konten für die Grund- und Mittelschule, für die die Stadt Sachaufwandsträger ist. Trotzdem wird darauf verwiesen, dass auch die Schulleitungen Spenden ab 100 Euro melden müssen.

Stadtrat prüft jede Spende

Zum Ablauf ist festgelegt, dass die Stadtkasse sämtliche eingehende Spenden an das jeweilige Sachgebiet melden muss. Gebucht werden die Spenden zunächst auf so genannten Verwahrkonten. Bei Sachspenden muss laut der Richtlinien immer auch ein aktueller Wert ermittelt werden. Festgelegt ist zudem in den Richtlinien, dass keine reine Arbeitsleistung gespendet werden kann.

Über die endgültige Annahme der Spende entscheidet immer der Stadtrat, mit Verweis auf die Interessen des Spenders oder des Empfängers im Normalfall in einer nicht-öffentlichen Sitzung. Ein Grundsatz dabei: "Es darf für einen objektiven, unvoreingenommenen Beobachter nicht der Eindruck entstehen, die Stadt Hammelburg ließe sich durch die Spende bei der Aufgabenwahrnehmung beeinflussen." Wenn sich der Verdacht einer Beeinflussung nicht plausibel ausräumen lasse, sieht die Richtlinie vor, dass die Spende abgelehnt wird.

Erst wenn der Stadtrat nach "Würdigung der Umstände des Einzelfalles" und "im pflichtgemäßen Ermessen" eine Spende annimmt, wird der Betrag vom Verwahrkonto auf die entsprechende Haushaltsstelle gebucht. Das zuständige Sachgebiet muss dafür sorgen, dass das Geld entsprechend dem Spenderwillen und für steuerbegünstigte Zwecke verwendet wird. Genau das ist auch wichtig für die Spenden-Bescheinigung.