Feuerwehrler war der Brandstifter

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Die Große Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt verurteilte einen 24-Jährigen zu einem Jahr und zehn Monaten Haft - ohne Bewährung.

Ein begeisterter Feuerwehrler (24) aus einem Dorf im Landkreis Schweinfurt hat in der ersten Septemberhälfte des vergangenen Jahres drei Brände an Strohballen auf den Gemarkungen von Ballingshausen, Rannungen und Langendorf gelegt. Daran hatte die Große Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt am Ende der mehrtägigen Hauptverhandlung "keine vernünftigen Zweifel". Dafür und für eine Körperverletzung an der Ex-Lebensgefährtin und Mutter seiner Tochter im Sommer 2012 verurteilte ihn die Kammer zu einem Jahr und zehn Monaten Haft - ohne Bewährung.

Das Gericht folgte bezüglich der Brandstiftungen damit ganz und gar den Angaben der 23-Jährigen, die damals ein gutes, kumpelhaftes Verhältnis zu diesem hatte und - ohne jeweils von seinen Plänen zu wissen - bei den Brandlegungen dabei war.

Ihre detaillierten Schilderungen der Fahrten zu den Tatorten, auch von Einzelheiten und Nebensächlichkeiten, sprächen sehr für ihre Glaubwürdigkeit. Andererseits habe sie nie "Belastungseifer" gezeigt, sondern den Angeklagten bezüglich eines weiter ungeklärten Strohballenbrandes sogar entlastet, so der Vorsitzende.

Wie berichtet, waren im vergangenen Jahr in der Nacht am 1. September zehn Großstrohballen bei Ballingshausen angezündet worden, am 9. September zwölf Ballen auf einem Feld auf Rannunger Gemarkung und 25 Strohballen bei Langendorf. Bei diesen drei Fahrten im Auto gewesen zu sein, erinnerte sich die Zeugin genau. Drei weitere angeklagte Brände wurden aufgrund der äußerst mangelhaften Beweislage eingestellt. Im vergangenen Spätsommer waren auf den Fluren der Landkreise Bad Kissingen und Schweinfurt mehrere Zündler unterwegs.

Angeklagter beim Löschen dabei

Der Beteuerung des Angeklagten, er sei nicht der Täter, schenkte das Gericht keinen Glauben. Dies sei eine Schutzbehauptung, um bei der Feuerwehr bleiben zu können.

Laut der 23-jährigen Zeugin hat es, nachdem der Angeklagte aus dem Auto ausgestiegen war, an den drei Orten kurz darauf gebrannt. Das Anzünden hatte sie nie gesehen. Fest steht aber, dass der minderintelligente Angeklagte zur Brandzeit immer im Bereich der Tatorte war, das Feuer und die Löscharbeiten beobachtet hat.

Bei der Brandstiftung bei Ballingshausen hat die 23-Jährige den Angeklagten, als er aus dem Acker zurückkam, angemeckert: "Wie doof muss man eigentlich sein, Feuer zu legen und dann immer wieder dran vorbeizufahren?" Bei Langendorf habe er ihr auf die Frage, "Was soll die Scheiße?", geantwortet: "Ist doch cool."

Gutachter spricht von Pyromanie

Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte dem Angeklagten Pyromanie attestiert. Die sei als solche schon ziemlich schwer therapierbar - und bei einem Intelligenzgeminderten, der alles abstreitet und keine Einsicht zeige, fast aussichtslos. Für das Gericht kam genau deshalb eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung nicht in Frage. Also: ein Jahr, zehn Monate Freiheitsstrafe.

Die Staatsanwältin hatte zwei Jahre und vier Monate gefordert, der Verteidiger Freispruch. Gegen das Urteil ist Revision möglich. fan