Bürgerspital Hammelburg: Anwalt rät von Rechtsmitteln ab

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Zwei Problemfälle in einem Bild: Beim Ausbau der Bahnhofstraße (vorne) gehen dem Stadtrat die Arbeiten nicht schnell genug voran. Dahinter steht das Bürgerspital, bei dem die Stadt im Dezember eine juristische Niederlage hinnehmen musste und nun auf eine Verlängerung der Frist zum Weiterbetrieb nach August 2021 hofft.
Zwei Problemfälle in einem Bild: Beim Ausbau der Bahnhofstraße (vorne) gehen dem Stadtrat die Arbeiten nicht schnell genug voran. Dahinter steht das Bürgerspital, bei dem die Stadt im Dezember eine juristische Niederlage hinnehmen musste und nun auf eine Verlängerung der Frist zum Weiterbetrieb nach August 2021 hofft.
Foto: Ralf Ruppert

Das Urteil des Verwaltungsgerichts war eindeutig: Das Bürgerspital wird nicht von gesetzlichen Auflagen befreit. Die Stadt hofft nun zumindest auf eine längere Frist zur Beseitigung der Mängel. Sonst wäre Ende August 2021 Schluss.

Ganze 37 Seiten umfasst die Begründung für das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg gegen die Stadt Hammelburg zum Bürgerspital. "Die Kammer hat sich sehr intensiv mit der Materie auseinandergesetzt", sagte Rechtsanwalt Burkard Hohmann (Würzburg) am Montag im Stadtrat. Der Verwaltungsrechtler vermutet, dass der Präzedenzfall sogar in die Fach-Literatur eingehe, aber: "Das nutzt der Stadt Hammelburg natürlich nichts."

Auf eine "sehr lebhafte Gerichtsverhandlung" am 17. Dezember blickte auch Bürgermeister Armin Warmuth (CSU) zurück. Die "Schnelligkeit und Eindeutigkeit" des Urteils habe ihn überrascht: Das Verwaltungsgericht hatte seine Entscheidung noch in der mündlichen Verhandlung verkündet, laut Burkard Hohmann ist das selten. Entsprechend eindeutig war die Empfehlung des Verwaltungsrechtlers: "Ich muss der Stadt ganz klar vom Einlegen von Rechtsmitteln abraten." Der Stadtrat schloss sich nach einer längeren Diskussion der Meinung des Rechtsanwalts am Ende einstimmig an.

In der Mitte Februar nachgereichten Urteilsbegründung geht das Gericht im Detail auf das Bürgerspital ein. Das 1854 errichtete, zuletzt 1999 und 2004 modernisierte denkmalgeschützte Gebäude hat demnach 24 Einzel-, sieben Doppel- und ein Ausweichzimmer für Notfälle. Unter anderem werden die Grundflächen aller Zimmer aufgelistet. Das Seniorenheim habe zwar die frühere Heimmindestbauverordnung des Bundes erfüllt, genüge aber nicht den Vorgaben des bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes aus dem Jahr 2006. So stieg damals die Mindestgröße für Einzelzimmer von 12 auf 14 Quadratmeter. Im Bürgerspital liegen neun Zimmer unter der neuen Grenze.

Keine Kompromisse in drei Punkten

Die fehlende Mindestgröße der Zimmer ist einer von drei Mängeln, die laut Verwaltungsgericht eine Befreiung ausschließen. Weitere Punkte sind die Mindestanforderungen an die Barrierefreiheit und an Sanitäreinrichtungen. "Da geht das Gericht keine Kompromisse ein", betonte Hohmann. Dass das Bürgerspital sehr beliebt sei, habe das Gericht nicht gewürdigt: "Es kommt nicht auf die Bewohner vor Ort an, sondern das Gericht stellt auf abstrakte Bewohner im Gesetzestext ab", sagte Hohmann auf Nachfrage. Auch das Argument, dass ein Umbau nicht wirtschaftlich möglich sei, habe das Gericht nicht beachtet.

Hohmann legte dem Stadtrat nahe, der Empfehlung der Richter zu folgen und eine Frist-Verlängerung zu erwirken. 2016 war der Betrieb bis Ende August 2021 verlängert worden. Mit einem entsprechenden Konzept sei vielleicht nicht die maximal mögliche Frist bis 2038, aber doch ein Betrieb für etliche weitere Jahre möglich. Mehrere Stadträte forderten, nun möglichst schnell eine möglichst lange Frist auszuhandeln.

Das Landratsamt betonte auf Nachfrage, dass der Bescheid der Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Qualitätsentwicklung und Aufsicht keine "Verpflichtung zur Schließung des Bürgerspitals" enthalte. "Die Stadt Hammelburg muss entscheiden, welche Vorgehensweise sie konzeptionell weiter verfolgen möchte", heißt es aus Bad Kissingen. Vom Konzept und dessen Prüfung hänge das weitere Vorgehen ab.

Bürgermeister Warmuth kündigte auf Nachfrage eine "zeitnahe" weitere Beratung im Stadtrat an. Planungsvarianten der im Juni beauftragten Gutachter seien dem Gremium bereits in nicht-öffentlicher Sitzung vorgestellt worden. Dabei sei "alles ergebnisoffen untersucht" worden - von Seniorenheim bis betreutem Wohnen. Aktuell werde die rechtliche Umsetzbarkeit und die Vereinbarkeit mit dem Zweck der Stiftung geprüft.