Vor fast einem Jahr formierte sich mit Elfriede Dickert und Ronald Höll an der Spitze eine Bürgergruppe. Nun folgt der Rückzug aus der Öffentlichkeit.
Nach knapp einem Jahr einer heftigen Kontroverse, einer Unterschriftensammlung, einem Bürgerbegehren und einem Bürgerentscheid stellt die Bürgerinitiative gegen das Bürgerhaus ihre Arbeit ein. Als Gruppierung wird sie nicht mehr öffentlich auftreten, nachdem ein letzter Versuch, Einfluss auf das Bauvorhaben zu nehmen, vor wenigen Tagen abgewiesen wurde.
Er werde noch immer von vielen Seiten angesprochen, wie es mit dem Bürgerhaus weitergehe, sagt Ronald Höll. Höll hatte zusammen mit Elfriede Dickert im vergangenen Jahr die Sprecherrolle für die Bürgerinitiative gegen das Bürgerhaus übernommen. Nun erklären die beiden in einem Gespräch, dass ihr öffentlicher Einsatz gegen das Bürgerhaus endet. Und damit enden auch die Aktivitäten der Bürgerinitiative.
So ganz lässt sie das Thema aber doch noch nicht los. "Das war nicht unser Ansatz. Wir wollten das Konzept im Grundsatz prüfen lassen", sagt Höll zu den im Februar beschlossenen Änderungen an den Bürgerhausplänen. Einverstanden, mit dem was gebaut werden soll, klingen die beiden immer noch nicht. Höll sagt: "Wir nehmen das jetzt so hin. Es bleibt nichts anderes übrig."
Dickert und Höll legten Anfang März bei der Rechtsaufsicht am Landratsamt Bad Kissingen einen Einspruch gegen den Stadtratsbeschluss vom Februar ein. Für die Rechtsaufsicht ist der Beschluss allerdings nicht zu beanstanden.
In ihrem Antwortschreiben stellt diese erst einmal grundsätzlich klar, dass "das Recht der vertretungsberechtigten Personen eines Bürgerbegehrens, für das Bürgerbegehren tätig zu werden und insoweit den Willen der Unterzeichner zu ,bündeln‘, zeitlich beschränkt ist bis zur Durchführung des Bürgerentscheids". Eine Interessenvertretung über den Bürgerentscheid hinaus sei im Gesetz nicht vorgesehen.
Laut Dickert war das der Initiative bewusst. Sie wollte es aber noch einmal versuchen.
Ein individuelles Einspruchsrecht gegen einzelne Stadtratsbeschlüsse gebe es auch nicht, führt die Rechtsaufsicht weiter aus. Daher beantwortet sie das Schreiben der Bürgerinitiative als "Eingabe/Beschwerde". Demnach stellen die Beschlüsse keinen Widerspruch zu der Entscheidung des Bürgerentscheids dar. Dabei bezieht die Rechtsaufsicht sich auf die Frage, die die Initiative in ihrem Bürgerbegehren gestellt hatte. Zu den vom Stadtrat beschlossenen Änderungen der Bürgerhaus-Pläne heißt es im Schreiben der Rechtsaufsicht: "Rechtlich gesehen ist dem Bürgerentscheid damit Rechnung getragen."