Von der Gemeinde bekommt er keine Antwort. "Das sind Bauplätze, die nicht genutzt werden. Was da vor sich geht, da hält die Gemeinde den Deckel drauf", sagt Hochmuth unzufrieden. Den Grund kann Sandwall wegen des Datenschutzes tatsächlich nicht preisgeben. Aber er erklärt, wie unterschiedliche Regelungen zustande kommen.
Wie funktioniert ein Baugebot?
Grundsätzlich gilt: Bei vielen Grundstücken hat die Gemeinde ein Vorkaufsrecht. Das bedeutet einfach gesagt, sie kann in einem Vertrag mit dem Käufer oder der Käuferin festhalten, dass innerhalb einer Frist (in Bad Bocklet sind es vier Jahre) ein Hausbau erkennbar sein muss. Manche Kommunen sind mit der Bodenplatte zufrieden, in Bad Bocklet soll ein Rohbau stehen.
Ob sie das nutzt, entscheidet der Gemeinderat in jedem Fall einzeln. Dabei muss er verschiedene Regelungen beachten, nicht selten komme es zu längeren Diskussionen. "Deshalb kann es schon einmal vorkommen, dass er in einem Baugebiet das Vorkaufsrecht an einem Grundstück ausübt, wohingegen er bei einem anderen Grundstück darauf verzichtet."
Wozu es das Baugebot gibt
Sandwall erklärt, warum es das Baugebot überhaupt gibt: "Wir wollen damit verhindern, dass Grundstücke spekulativ gekauft werden, sozusagen als Geldanlage." Ein Grundstück zu kaufen, nichts weiter zu investieren und später wieder zu verkaufen, habe sich in den vergangenen Jahren als eine gute Wertanlage herausgestellt. Besser als das Geld bei der Bank anzulegen.
"Ohne das Baugebot haben wir der Spekulation Tür und Tor geöffnet. Die Grundstückspreise sind auch im ländlichen Bereich in den vergangenen Jahren in die Höhe geschossen." Dazu kommt, dass fast täglich Menschen bei im Bauamt der Gemeinde anrufen und sich nach einem Bauplatz erkundigen.
Wann die Gemeinde kein Vorkaufsrecht hat
Dennoch gibt es in der Marktgemeinde einige Baulücken. "Viele Grundstücke liegen noch in privater Hand. Wir haben darauf keinen Zugriff und keine Gestaltungsmöglichkeit", sagt Sandwall.
Das kann zum einen dadurch kommen, dass private Grundstücke weitervererbt werden, anstatt verkauft. Oder es geht um einen Tausch, eine Schenkung, einen Konkurs oder eine Zwangsvollstreckung. Dann hat die Gemeinde kein Vorkaufsrecht. Ebenso wenig im Außenbereich, wie bei einem Acker.
Gemeinde ist nachsichtig
Dass die Gemeinde Grundstücke zurückkauft, wenn sie nicht bebaut werden, kommentiert Tatjana Büttner vom Bauamt. Die Gemeinde mache das nicht aus reiner Bosheit, sondern um sicherzustellen, dass auf dem Grundstück ein Haus entsteht.
"Wenn wir kaufen und wieder verkaufen, dauert das ja auch seine Zeit. In dieser Zeit baut niemand." Daher sei die Gemeinde auch sehr nachsichtig, was Verlängerungen angeht. "Gottseidank mussten wir noch keine mit dem Bau begonnenen Grundstücke zurückerwerben".