Für Corona-Schwänzer wird's eng

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14 Schülerinnen und Schüler bleiben im Moment im Landkreis dem Unterricht wegen der Corona-Maßnahmen fern.
14 Schülerinnen und Schüler bleiben im Moment im Landkreis dem Unterricht wegen der Corona-Maßnahmen fern.
Illustration: mast3r, stock.adobe.com

In Esselbach wurden Schüler, die der Schule wegen Corona-Maßnahmen fernblieben, illegal unterrichtet. Doch wie akut ist das Problem im Landkreis Bad Kissingen?

"Aktuell sind dem Landratsamt 14 Schülerinnen und Schüler von Grund-, Mittel- und weiterführenden Schulen gemeldet, die im Zusammenhang mit Corona nicht am Unterricht teilnehmen", schreibt das Bad Kissinger Landratsamt auf Nachfrage. "Im Wesentlichen liegen die Gründe in der bestehenden Masken- und Testpflicht, die die Eltern verweigern." In den Grund-und Mittelschulen tauche das Argument, das Testen sei gefährlich, mehrfach auf.

Am 6. Oktober trat die 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) in Bayern in Kraft. Zwei Tage später schickte das Kultusministerium ein Schreiben an alle ihm unterstellten Schulen und Aufsichtsbehörden. Darin stand, "dass Schülerinnen und Schüler aufgrund ihrer verfassungsrechtlich verankerten Schulpflicht dazu verpflichtet sind, den Präsenzunterricht zu besuchen, auch wenn sie hierzu einen Testnachweis nach den Vorgaben der 14. BayIfSMV beibringen müssen".

Kein Grund für Distanzunterricht mehr

Damit endete eine Art Schonfrist für diejenigen Schüler (und deren Eltern), die den Coronatest verweigerten. Bisher galt das als Grund, in den Distanzunterricht gehen zu können. "Sie konnten ihre Schulpflicht also durch Wahrnehmung der Angebote im Distanzunterricht beziehungsweise Distanzlernen erfüllen und fehlten entschuldigt im Präsenzunterricht", heißt es im Schreiben.

Dies gilt seit Oktober 2021 nicht mehr. Durch Homeschooling wird der Schulpflicht nicht mehr Genüge getan; die Anwesenheit im Unterricht ist Pflicht.

Ein Testzwang bestehe zwar weiter nicht, aber: "Verweigern Schülerinnen und Schüler die Vorlage eines Testergebnisses, sind sie nicht (...) aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen. Sie fehlen damit - mit den entsprechenden Konsequenzen für angekündigte Leistungsnachweise - unentschuldigt. Das Klassenziel wird nicht erreicht.

Schulamtsdirektorin Cornelia Krodel betont, dass den Eltern der 14 Schülerinnen und Schüler bis eine Woche nach den Herbstferien Bedenkzeit gegeben wurde. "Wir haben sie immer wieder auf die neue Regelung aufmerksam gemacht." Danach aber wurden die Corona-Schulschwänzer ans Ordnungsamt gemeldet.

Im Zweifelsfalls Bußgeldbescheid

Das Verfahren läuft laut Landratsamt dann so ab: "Die Schule meldet die Fehltage der Schüler und beantragt, in der Regel nach vorheriger Information der Eltern über die Rechtslage, die Einleitung eines Bußgeldverfahrens wegen Verletzung der Schulpflicht nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten beim Landratsamt." Die Eltern würden ein Anhörungsschreiben erhalten. Danach werde geprüft, ob eine Schulpflichtverletzung vorliegt und ein Bußgeldbescheid erlassen, sofern die Eltern keine entkräftenden Gründe vorbrächten. Oft kämen die Anhörungsbögen nicht zurück, sodass die genauen Gründe in diesen Fällen unbekannt blieben.

Die Bußgelder sind nicht billig. Laut Landratsamt betragen sie "pro Woche 50 Euro plus Auslagen und Gebühren". Insgesamt kommen so jede Woche rund 120 Euro zusammen. Es werden, wenn vorhanden, beide Elternteile angegangen.

Das "Anziehen der Daumenschrauben" scheint etwas zu bringen. Zumindest berichtet Krodel, dass es vor dem 6. Oktober noch einige Fälle von Corona-Schwänzern waren. Belastbare Zahlen könne sie nicht nennen.

Keine "Ersatzschule" bekannt

Eine "Ersatzschule", wie sie bis Mitte Dezember in Esselbach stattfand, ist dem Landratsamt Bad Kissingen indes nicht bekannt. Gleiches gilt für die drei Polizeiinspektionen Bad Kissingen, Hammelburg und Bad Brückenau.

Das Jack-Steinberger-Gymnasium in Bad Kissingen beschäftigt sich derzeit mit einem Schüler/einer Schülerin, "der/die aufgrund von Corona den Unterricht nicht besucht", berichtet Schulleiter Markus Arneth. "Bisher haben die Eltern eine Kontaktaufnahme zum Gymnasium verweigert, das Direktorat wird dennoch wieder auf die Eltern zugehen."

Kurios: Im vergangenen Schuljahr waren es sogar neun Fälle. Von einer Gruppendynamik mag Schulleiter Arneth nicht sprechen, zumal die Schüler und Schülerinnen "weitgehend aus verschiedenen Klassenstufen" stammten.

Seit Beginn des Schuljahres 2021/22 sitzen acht von ihnen wieder in ihren Klassen. Auch über die Gründe dafür will Markus Arneth nicht spekulieren.

Fakt ist: Insbesondere auf weiterführenden Schulen wie dem Gymnasium kann das Fernbleiben gravierende Folgen für die weitere Karriere zeitigen. Ab der 11. Klasse entfällt die Schulpflicht. Häuft der oder die Schülerin zu viele Fehltage an und kann keine Noten erbringen, verfehlt er/sie das Klassenziel. Heißt: Er/sie fliegt früher oder später von der Schule.