Das Kultusministerium hält den denkmalgeschützten Gebäudetrakt für unverzichtbar. Dem Abbruch des Hotels und des Kurgastzentrums stimmte der Bauausschuss zu. Ende der Arbeiten soll am 31. März 2015 sein.
Im Oktober wird es ernst. Ab 16. 10. geht es dem ehemaligen Steigenberger-Kurhaushotel an den Kragen. Allerdings nicht in dem Umfang, wie es manche Stadträte bisher gesehen haben mögen. Der Neumann-Flügel bleibt erhalten. Das Kultusministerium hält ihn für unverzichtbar.
Darüber informierte die Verwaltung den Bauausschuss, der am Mittwoch Nachmittag seinen Segen zu den Abbrucharbeiten gab. Davon betroffen wird neben dem Hotel auch das ehemalige Kurgastzentrum samt Schwimmbad sein, wobei das Untergeschoss, die Tiefgarage, überleben wird.
In einer vorangegangenen Sitzung hatte sich Stadtrat Sigismund von Dobschütz gegen den Neumann-Flügel ausgesprochen. Dieser Gebäudeteil mache angesichts seiner Lage zwischen Kurhaushotel und Kurhausbad alles kaputt. Deshalb solle der Staat das Gebäude abreißen und anschließend eine große Freifläche ausschreiben. Alles andere sei eine Fußangel für mögliche Investoren. Mit der Entscheidung des Kultusministeriums ist der Abriss des Neumann-Flügels nun jedoch ad acta gelegt.
Bis 31. März kommenden Jahres sollen die Hotel und Kurgastzentrum eingeebnet sein. Das heißt, dass die gesamten Abbrucharbeiten außerhalb der Saison stattfinden werden, Lärmbeschränkungen der besonderen Art wird es da nicht geben. Einzuhalten sind lediglich Mittags- und die Nachtruhe.
Mit dem Knabbern beginnen werden die Bagger an der Südseite des ehemaligen Hotels, bis Weihnachten soll vom zur Kurhausstraße zeigenden Hoteltrakt nichts mehr übrig sein. In der 2. Kalenderwoche 2015 ist dann das Kurgastzentrum an der Reihe. Baustellenzufahrt wird die Martin-Luther-Straße sein.
Staubschutz Um die Staubbelästigung der Anlieger in Grenzen zu halten, haben die Planer zum Kurgarten hin, vor den denkmalgeschützten Fassaden des Neumann-Baus und im Bereich zum Kurhausbad hin Fassadengerüste mit Staubschutz vorgesehen.
Vom Gesetz her war eigentlich lediglich der Abbruch des Kurgastzentrums baugenehmigungspflichtig, da es sich aufgrund der zu erhaltenden Tiefgarage nur um einen Teilabbruch handelt. Der Abriss des ehemaligen Steigenberger ist als Komplett-Abbruch nur "anzeigepflichtig".
Der Bauausschuss stimmte der Maßnahme zu. Allerdings wünschten die Stadträte unisono einen sehr deutlichen Hinweis darauf, dass an gleicher Stelle zeitnah wieder ein Luxushotel entstehen muss. Die Formulierung, die die Verwaltung vorgeschlagen hatte, war den Räten zu weich. Dort nämlich hatte es geheißen, dass auf den Freistaat einzuwirken sei, dass an dieser Stelle zeitnah wieder eine "Bebauung im Sinne des Sondergebietes Kur- und Tourismus" entsteht.
CSU-Stadtrat Klaus Bollwein wollte es konkreter: "Hier muss eindeutig stehen, dass wir zeitnah ein 5-Sterne-Hotel wollen." Karin Renner (CSU) fand die Vokabel "einwirken" zu wirkungslos, sie sei durch das Wörtchen "fordern" zu ersetzen. Beiden Vorschlägen wurde Rechnung getragen.
OB Kay Blankenburg hatte zuvor allerdings betont, dass es sich hier um einen Rückbauantrag und damit um reines Baurecht handle, obwohl man natürlich größten Wert auf das 5-Sterne-Hotel lege. Etwas massiver äußerte sich Bürgermeister Toni Schick (DBK) in Richtung Freistaat: "Wir sind nicht in der Verantwortung, den Schuh müssen sich andere anziehen." "Jemand" habe eine Situation geschaffen, mit der sich weder die Kommunalpolitik noch die Bürger abfinden würden.