In Münnerstadt gelten für Nicht-Kampfhunde die gleichen Steuerbeträge wie in der neuen Kissinger Satzung. Daniel Bahn mahnt: "Würden wir die Steuer nicht anpassen, unterhalten wir uns bald wieder über das Thema."
Das sagen Kommunalpolitiker
Bei Kommunalpolitikern stößt die neue Rechtsvorschrift nur teilweise auf Gegenliebe. Christian Hänsch (die Linke), meint: "Viele Städte erlassen Rentnern oder Hartz IV Empfängern die Hundesteuer. Für viele alte, alleinstehende Personen ist der Hund einer der wenigen Sozialkontakte. Für sie sind 20 Euro mehr viel Geld." Auch Steffen Hörtler (CSU) wünscht sich, dass Härtefälle geschaffen werden.
Dabei sollte es jedoch beim Wunsch bleiben, denn: Die Satzung ist rechtskräftig. Empfänger von Sozialhilfe oder Rentner sind nicht ausgenommen. "Es ist eine Objektsteuer. Das heißt, wenn ein Hund vorliegt, wird dieser besteuert", teilt Daniel Bahn mit. "Dabei gibt es keine Ausnahmen."
Steuer beim Hund: Es gibt weitere Kosten
Martina Greubel (DBK) nimmt die neue Steuer-Situation gänzlich anders wahr: "Rechnet man die Steuer für einen Hund auf den Monat herunter, sind das monatlich etwa 1,70 Euro mehr." Und: "Wenn sich jemand dazu entschließt, einen Hund zu halten, ist die Steuer der kleinste Posten verglichen mit den Kosten für das Futter oder den Tierarzt."
Außerdem habe die Stadt mit den Hunden Aufwand. Ein Teil der Steuer fließe beispielsweise in die Installation und Ausrüstung von Hundekot-Stationen, was nicht selbstverständlich sei.
Florian Keßler von der DBK schwebt ein Hundeführerschein vor, der - wenn vorhanden - letztlich zu weniger Steuerlast führt. Der städtische Kämmerer betont: "An den Punkt können wir bei der neuen Satzung nicht ran. Das wäre Ordnungsrecht und kein Steuerrecht."
Heim-Hunde sind billiger
Neu ist in der Satzung der Tierheim-Paragraph. Schafft sich ein Halter einen Hund aus dem Tierheim im Landkreis an, ermäßigt sich die Steuer für jeden Monat um ein Zwölftel. Der Boni gilt für ein Jahr. "Damit schaffen wir einen Anreiz, Heim-Hunde aufzunehmen", betont der OB.
Nur die Hälfte der Steuer zahlen Forstbedienstete, Berufsjäger oder Jäger, wenn sie ihren Hund überwiegend jagdlich oder für den Jagd- und Forstschutz führen. Grundlage dafür ist jedoch das Vorliegen einer Brauchbarkeitsprüfung nach dem Bayerischen Jagdgesetz oder ein vergleichbarer Leistungsnachweis.