Eine der Bürgerinitiative begrüßt Entscheidung

1 Min
Das Bauamt favorisiert die Nordumgehung. Grafik: Staatliches Bauamt
Das Bauamt favorisiert die Nordumgehung. Grafik: Staatliches Bauamt

Eine der Bürgerinitiative Nüdlingen heißt die Variante Nord 1 zur Ortsumgehung, die das Bauamt vorgeschlagen hat für gut. Wie die Bürger entscheiden, wird sich nach dem 15. Juli zeigen.

Nach der Bekanntgabe der Vorzugstrasse durch das Staatliche Straßenbauamt Schweinfurt, (Stbasw) bei der Bürgerversammlung am 6. Juni soll die Ortsumgehung nördlich von Nüdlingen verlaufen. Aus diesem Anlass trafen sich die Teilnehmer der Bürgerinitiative (BI) "Verkehrsentlastung für Nüdlingen, Ortsumgehung jetzt" zu einer Besprechung und Auswertung der Entscheidung durch das Stbasw. BI-Sprecherin Anita Haub begrüßte die umfangreichen, dreijährigen, fachlichen, Untersuchungen der möglichen Varianten, die Bauoberrat Alexander Schlegel vorstellte und begründete. Er erläuterte bei der Bürgerversammlung warum sich die Planer, Natur- und Umweltschützer für die Nord- und nicht die Südumgehung entschieden haben. Vor allem die anwesenden Bewohner der Münnerstädter-, Kissinger- und Haardstraße begrüßten die Entscheidung und sind nun zuversichtlich, dass sie in absehbarer Zeit vom Durchgangsverkehr mit seiner Lärm- und Schadstoffbelastung, die unmittelbar vor ihrer Haustür stattfindet, befreit werden.

Befragung startet im Juli

Bei der Bürgerbefragung durch die Gemeinde, die von Anfang bis Mitte Juli durchgeführt wird, hoffen nun die betroffenen Einwohner auf Solidarität und Zustimmung aller Bürger zur ermittelten Trassenführung der Vorzugsvariante durch das Stabasw. "Damit sich Nüdlingen in absehbarer Zeit wieder zu einer modernen, vorbildlichen und zukunftsfähigen Gemeinde entwickeln wird in der ungestört dörfliches Leben stattfinden kann", so die Sprecherin der BI Anita Haub.

Für die Bürgerbefragung bekommen alle Einwohner ab 16 Jahren einen Stimmzettel zugeschickt. Sie können dann bis 15. Juli dem Bau der Vorzugsvariante zustimmen bzw. nicht zustimmen. Andere Streckenführungen stehen nicht zur Abstimmung.