Im Bad Brückenauer Stadtrat kam die Landschaftsgolfanlage an sich gut an. Nicht aber, wer sie vermutlich künftig nutzen darf. Oder eben nicht darf. Die Aussage im Bauantrag, die Anlage sei "ausschließlich den Patienten der örtlichen Kurkliniken im Staatsbad" vorbehalten, lässt viel Raum für Deutungen.
Und so fragte Karin Ott (CSU), ob auch Gäste der beiden staatlichen Rehahäuser Golfen dürften oder nur die der privaten Betty-Ford- und der Limes-Schlossklinik. Und wie sei das mit Hescuro, dem ehemaligen Regena, das sie der Stadt Bad Brückenau zurechnete.
Dieter Seban (CSU) fand es schade, dass die Stadt als Nichteigentümer der Kurparkflächen kein Mitspracherecht besitze. Er hätte es gern gesehen, wenn auch ortsansässige Kurhalter und Vermieter ein Spielrecht bekämen. Und überhaupt: "Es ist nicht geklärt, ob auch Kurgäste der Stadt die Anlage nutzen dürfen."
Dirk Stumpe (PWG) äußerte sich drastisch. Der Graben zwischen Staatsbad und Stadt werde noch tiefer als bisher gegraben. Dabei sei die Golfanlage ein Projekt, das beider Attraktivität steigern könne. So aber werde eine Zweiklassengesellschaft geschaffen - nicht mal zwischen Kurgästen von Stadt und Staatsbad, sondern zwischen Nutzern der Kliniken und "gewöhnlichen"
Staatsbad-Gästen. Stumpe hält es für eine Frage der Zeit, wann der Golfbereich im Park aus Sicherheitsgründen eingezäunt werde.
Zimmermann: Zugang für alle
Adelheid Zimmermann (FDP) wünschte, dass alle Bad Brückenauer und Kurgäste auf der Golfanlage spielen können sollten. Über den Preis dafür müsse man verhandeln. Florian Wildenauer (SPD) forderte "gleichberechtigten Zugang" für alle Genannten.
Der Stadtrat stellte eine Stellungnahme zum Bauantrag der Kurverwaltung zurück. Genehmigen muss ihn eh das Landratsamt. Für weitere Informationen soll Kurdirektorin Andrea Schallenkammer, Tesar und/oder ein Vertreter des planenden Landschaftsbüros Dietz aus Elfershausen in die nächste Sitzung kommen.
Auf Nachfrage präzisierte Tesar, dass das "meditative Golfspielen" als kostenloses Angebot "für alle Gästekarteninhaber des Staatsbades" gelte. Damit wären die Patienten der privaten und staatlichen Kliniken im Stadtteil einbezogen, aber eben nicht die Bad Brückenauer und deren Gäste.
Das sei wie bisher bei Tennis, Minigolf und in der Wandelhalle. Eine Einzäunung des Golfareals sei schon aus Hochwassergründen nicht erlaubt und nicht geplant. Die Wegebeziehungen würde erhalten bleiben. Bei Begegnungen von Golfern mit Spaziergängern setzt Tesar auf gegenseitige Rücksichtnahme.