Trotz des Rückgangs sei die Anzahl der Trainierenden "noch im Rahmen", um weiterhin geöffnet zu haben. Das Personal sei noch nicht in Kurzarbeit. "Die Lockerungen für Geboosterte haben etwas gebracht, vor allem für die älteren Besucher", sagt Radler. Von diesen seien viele bereits drittgeimpft. Eine Besucherbeschränkung pro Fläche, beziehungsweise um den Abstand von 1,5 Metern einzuhalten, sei kein Problem: "Wir haben Platz", sagt Radler. Wie im Kisssalis steht auch für ihn fest: "Die Vollkatastrophe wäre natürlich ein neuer Lockdown."
Peter Hofmann, Besitzer des Universum-Kinopalasts in Bad Kissingen, ringt der Pandemiesituation. Er nennt das Beispiel einer fünfköpfigen Familie, die sich bei ihm vor ein paar Tagen einen Film ansehen wollte. Die Eltern sind doppelt geimpft, also brauchen sie noch einen Test. Haben sie. Das sechs- und das achtjährige Kind dürfen "ohne alles" rein. Der Sohn aber ist 13 und noch nicht geimpft, daher habe Hofmann ihn nicht ins Kino lassen dürfen. "Die Familie ist also traurig wieder gegangen. Das passiert hier jeden Tag." Das ist eine der Regelungen, die für den Kinobetreiber nicht nachvollziehbar sind.
Die Gäste sind nicht weniger verwirrt. Peter Hofmann und sein Team müssten jeden Tag dieselben Fragen beantworten: "Ich bin so gereizt und fertig. Laufend bekommen wir Anrufe, jeder fragt, wie er sich verhalten soll, und was für wen gilt." Die Situation allgemein bezeichnet er als "schlimm": "Wir haben einen Einbruch von 90 Prozent der Besucher. Die Tage waren es 90 Besucher hier, das ist verhältnismäßig viel. So viele hatten wir schon lange nicht mehr." Das sei so, seitdem die 2G-plus-Regelung in Kraft getreten ist. Denn das bedeutet: "Die Leute müssen 45 bis 60 Minuten früher kommen, dass sie hier noch einen Test machen können oder extra zu einer Teststelle gehen."
Impfung erst ab 14 Jahren nötig
Ein bisschen zuversichtlich stimmt ihn, dass seit Dienstag, 28. Dezember, die Kinder erst ab 14, und nicht wie vorher ab zwölf Jahren und drei Monaten geimpft sein müssen, um ins Kino zu kommen. "Die zwölf- bis 14-Jährigen, das ist eine ganz starke Gruppe bei uns", sagt Hofmann. Dass das Kinopublikum relativ jung ist, zeigt auch sein nächster Satz, in der er eine Theorie äußert: "Wir sehen uns ein wenig als Handlanger und werden vom Staat genötigt, den Jugendlichen sagen zu müssen, dass sie sich impfen lassen." Zum gestiegenen Kommunikationsaufwand und weniger Gästen kommt, dass sich die Firmen, die die Filme verleihen, dem gesunkenen Besucheraufkommen angepasst haben: "Die haben jetzt die ganzen guten Filme, die Blockbuster, auf den Frühling verschoben. Weil ja keiner kommt", sagt Hofmann. Denn wenn zu wenige Menschen kämen und den Film ansehen, brächten sie nicht genügend Geld ein.
Schließung wäre zu teuer
Vom Nachbarlandkreis weiß er: "Der Betreiber in Bad Neustadt hat seit drei Monaten zu, weil bei ihm auch keine Leute kommen. Aber wir könnten uns das gar nicht leisten", sagt Hofmann. Er habe laufende Kosten wie Versicherungen oder Strom zu decken: "Die Stadtwerke fragen uns da nicht, ob wir Geld einnehmen." Zum Teil sei das Personal stundenweise in Kurzarbeit, weil das Kino erst ab 16 Uhr und nicht schon ab 14.30 Uhr öffnet: "Wir lassen eine Vorstellungsrunde ausfallen, um Kosten zu sparen", sagt Hofmann.
Klage eines Kollegen
Hofmann weist auch auf eine Klage eines Kinobesitzers aus Nürnberg hin, der gegen die 2G-plus-Regel in Kinos Klage eingereicht und sie als "De facto-Lockdown" bezeichnet hatte. In seinem Bistro gelte 2G plus nicht, im Kino hingegen schon. Das hatte der Betreiber als Ungleichbehandlung gesehen. Das kann der Kissinger Kinobetreiber vollends nachvollziehen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hingegen hatte die Klage abgelehnt, weil die wirtschaftlichen Auswirkungen des Kinobetreibers hinter "den Schutz von Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen" zurücktreten müssten.
Doch sein Kino sieht er als sicher an: "Die Räume sind acht bis zehn Meter hoch, der Reihenabstand ist gegeben und wir haben eine gute Lüftungsanlage."