Held von Aschaffenburg sollte ausreisen - wird er nun festgenommen?

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Nach tödlichem Angriff in Aschaffenburg - Trauerfeier
Bei einem Messerangriff in Aschaffenburg waren am 22. Januar ein zweijähriger Junge und ein Mann getötet sowie zwei weitere Menschen schwer verletzt worden. (Archivbild)
Nach tödlichem Angriff in Aschaffenburg - Trauerfeier
Daniel Vogl/dpa

Er verfolgte im Januar den Messerangreifer von Aschaffenburg, wurde dafür von Markus Söder mit einer Zivilcourage-Medaille ausgezeichnet. Eigentlich sollte er ausreisen - doch nun droht ihm sogar die Festnahme.

Update vom 07.01.2026: Helfer von Aschaffenburg zur Festnahme ausgeschrieben

Er war ein mutiger Helfer bei der Verfolgung des Messerstechers von Aschaffenburg vor einem Jahr - ist aber seit dem Jahreswechsel ausreisepflichtig und nun zur Festnahme ausgeschrieben. Denn bisher wissen die zuständigen Behörden in Unterfranken nicht, ob der 31-Jährige Deutschland wirklich verlassen hat. Medienberichten zufolge ist dies so. 

Der Somalier habe sich allerdings nicht bei der Zentralen Ausländerbehörde abgemeldet, teilte die Regierung von Unterfranken in Würzburg mit. "Für die Ausländerbehörde gibt es in solchen Fällen keine Möglichkeit, den tatsächlichen Aufenthaltsort - insbesondere im Ausland - aufzuklären", hieß es. "Es erfolgte jedoch eine Ausschreibung zur Festnahme." 

Deutschland wirklich verlassen? Held von Aschaffenburg soll festgenommen werden

Denn der 31-Jährige sei aufgrund seiner Ausreisepflicht nach Italien, wo er einen Aufenthaltstitel besitzt, mit einem Einreise- und Aufenthaltsverbot zu belegen. "Im Fall einer etwaigen unerlaubten Rückkehr nach Deutschland müsste der Betroffene – wie jeder untergetauchte Ausreisepflichtige – damit rechnen, in Abschiebungshaft genommen und sodann nach Italien rückgeführt zu werden", erklärte eine Behördensprecherin.

Der Somalier hatte nach der tödlichen Messerattacke eines Afghanen auf Kinder und Passanten im Januar vergangenen Jahres in einem Park in Aschaffenburg eine Duldung erhalten, vor allem, weil er bei den Ermittlungen gegen den Angreifer als wichtiger Zeuge galt. Das Verfahren gegen den Angreifer, einen psychisch kranken Flüchtling, wurde beim Landgericht Aschaffenburg mittlerweile beendet, der Täter sitzt bis auf Weiteres in einer forensischen Psychiatrie. 

Der 31-Jährige lebte zuletzt in einer Unterkunft in Würzburg. Das Zimmer dort sei nach Auskunft der Verwaltung von dem Mann seit dem 15. Dezember 2025 allerdings nicht mehr bewohnt worden, so die Regierung von Unterfranken. Der Asylantrag des Somaliers war im Zuge eines sogenannten Drittstaatenbescheids schon im Mai 2024 abgelehnt worden - also deutlich vor den Ereignissen in Aschaffenburg im Januar 2025. Auch eine Klage gegen die Ablehnung scheiterte. 

Laut dem bayerischen Innenministerium war der Somalier nämlich zunächst nach Italien eingereist und dort schon als Flüchtling anerkannt worden. Nach den Regeln des sogenannten Dublin-Verfahrens ist es nicht vorgesehen, dass in diesem Fall noch mal in einem anderen EU-Land Asyl gewährt wird.  Wie die Regierung von Unterfranken erläuterte, kann der Mann, sofern er freiwillig nach Italien ausgereist ist, zu einem späteren Zeitpunkt über ein Fachkräftevisum legal nach Deutschland einreisen - "wenn er die Voraussetzungen erfüllt und in Italien eine entsprechende Qualifizierung erlangt".

Nach Darstellung der Regierung von Unterfranken hatte der 31-Jährige im vergangenen Jahr "die ihm eröffnete Chance, aus eigener Kraft die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht zu schaffen und sich insbesondere eine Arbeitsstelle zu suchen, nicht genutzt". Auch ein Sprecher des Innenministeriums hatte mitgeteilt, der 31-Jährige habe keine Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme gezeigt und sei bis zuletzt auf Sozialleistungen angewiesen gewesen.

Der Somalier hatte für sein engagiertes Eingreifen bei der Gewalttat in Aschaffenburg von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) im vergangenen Mai die Christopherus-Medaille erhalten. Das Innenministerium hatte zuvor mitgeteilt, der Mann habe "bei der schrecklichen Gewalttat in Aschaffenburg in herausragender Weise Entschlossenheit und Mut bewiesen", "sich um Aschaffenburg und Bayern verdient gemacht und ein Beispiel für Zivilcourage gegeben, das Anerkennung und höchsten Respekt verdient".

Ursprungsmeldung: Helfer von Aschaffenburg soll abgeschoben werden

Ein mutiger Helfer bei der Verfolgung des Messerstechers von Aschaffenburg soll Deutschland trotz einer Auszeichnung für Zivilcourage nun doch verlassen. Grund sei unter anderem, dass der Asylbewerber trotz Arbeitserlaubnis nicht arbeite, teilte die Regierung von Unterfranken in Würzburg mit. Zuvor hatte das "Main-Echo" berichtet.

Der Somalier habe eine genehmigte Beschäftigung nicht angetreten und auch keinen neuen Antrag auf Genehmigung einer Erwerbsfähigkeit gestellt, teilte die Behörde mit. Außerdem sei er in der Zwischenzeit wegen "diverser Straftaten" mehrfach rechtskräftig verurteilt worden.

Trotz Auszeichnung für Zivilcourage: Helfer von Aschaffenburg muss Deutschland nun doch verlassen

Vor allem ohne Arbeit bestehe für ihn keine dauerhafte Bleibeperspektive, teilte die Behörde mit. Seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, sei die wichtigste Voraussetzung für einen Aufenthaltstitel. Er habe "die ihm eröffnete Chance, aus eigener Kraft die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht zu schaffen und sich insbesondere eine Arbeitsstelle zu suchen, nicht genutzt", teilte die Regierung von Unterfranken mit. Der Mann streitet nach einem Bericht des "Main-Echo" ab, sich nicht um einen Job bemüht zu haben. Die Zeitung zitierte ihn mit den Worten: "Die Behörden lügen". Und: "Sie suchen eine Ausrede, um mich loszuwerden."

Der Somalier hatte nach der tödlichen Messerattacke eines Afghanen auf Kinder und Passanten im Januar dieses Jahres in einem Park in Aschaffenburg eine Duldung erhalten, vor allem, weil er bei den Ermittlungen gegen den Angreifer als wichtiger Zeuge galt. Das Verfahren gegen den Angreifer, einen psychisch kranken Flüchtling, wurde vor dem Landgericht Aschaffenburg mittlerweile beendet, der Täter sitzt bis auf weiteres in einer forensischen Psychiatrie. 

Im Asylrecht bezeichnet die Duldung einen vorübergehenden Aufenthaltsstatus für ausreisepflichtige Ausländer, die aus bestimmten Gründen nicht abgeschoben werden können. Es handelt sich dabei nicht um eine Aufenthaltserlaubnis, sondern um die befristete Aussetzung der Abschiebung. Duldungen werden regelmäßig befristet erstellt und manchmal auch verlängert.

"Wahre Helden": Söder verlieh ihm Medaille für Zivilcourage

Der Somalier hatte für sein engagiertes Eingreifen bei der Gewalttat in Aschaffenburg von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) im Mai die Christopherus-Medaille erhalten. Das bayerische Innenministerium hatte zuvor mitgeteilt, der Mann habe "bei der schrecklichen Gewalttat in Aschaffenburg in herausragender Weise Entschlossenheit und Mut bewiesen", "sich um Aschaffenburg und Bayern verdient gemacht und ein Beispiel für Zivilcourage gegeben, das Anerkennung und höchsten Respekt verdient". Söder ergänzte: "Sie sind wahre Helden."

Nach dpa-Informationen war der Asylantrag des Mannes im Zuge eines sogenannten Drittstaatenbescheids schon im Mai 2024 abgelehnt worden - also deutlich vor den Ereignissen in Aschaffenburg im Januar 2025. Auch eine Klage gegen die Ablehnung scheiterte. 

Laut dem bayerischen Innenministerium war der Somalier nämlich zunächst nach Italien eingereist und dort schon als Flüchtling anerkannt worden. Nach den Regeln des sogenannten Dublin-Verfahrens ist es nicht vorgesehen, dass in diesem Fall noch mal in einem anderen EU-Land Asyl gewährt wird. 

Behörde empfiehlt freiwillige Ausreise

Nach Berichten über eine drohende Abschiebung im Frühjahr hatte das bayerische Innenministerium mitgeteilt, diese beruhten auf einem "Missverständnis", das Ministerium hatte auf die Duldung des Mannes als Zeuge im Prozess sowie die Arbeitserlaubnis verwiesen. 

Die Regierung von Unterfranken teilte nun zwar mit, der Mann müsse Deutschland verlassen. Doch die Behörde empfehle ihm eine freiwillige Rückkehr nach Italien, wo er einen Aufenthaltstitel besitze. So bliebe ihm die Option, später gegebenenfalls über ein Fachkräftevisum zurück nach Deutschland zu kommen, "wenn er die Voraussetzungen erfüllt und in Italien eine entsprechende Qualifizierung erlangt".