Wegen Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch: Vorbestrafter Arzt erneut verurteilt

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Arzt wegen Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch erneut verurteilt
Wegen Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch musste sich ein Arzt erneut vor Gericht verantworten. Der 53-Jährige war vor gut einem Jahr wegen ähnlicher Vergehen bereits verurteilt worden - nun ...
Arzt wegen  Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch erneut verurteilt
Canva; Collage: inFranken.de

Ein Mediziner misshandelt seine Patientinnen und wird dafür gerichtlich zur Rechenschaft gezogen. Weitere Betroffene melden sich, was einen neuen Prozess nach sich zieht.

Knapp ein Jahr nach dem Urteil gegen einen Arzt wegen Vergewaltigung von zwei Patientinnen am Untermain ist der Mann erneut verurteilt worden. Das Landgericht Aschaffenburg verurteilte den 53-Jährigen wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs zu vier Jahren und vier Monaten Haft.

Der Angeklagte sei vollumfänglich geständig gewesen, sagte eine Gerichtssprecherin. So sei eine Vereinbarung zwischen den Parteien möglich geworden, die eine Vernehmung der Zeuginnen entbehrlich gemacht habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Vergewaltigung und sexueller Missbrauch: Vorbestrafter Arzt erneut verurteilt

In dem neuerlichen Prozess ging es um Vergewaltigung und sexuellen Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses. Die Opfer sollen zwei Patientinnen des 53-Jährigen gewesen sein. Als Tatzeitpunkte wurden der Februar 2021 und der September 2022 ermittelt. 

Im vergangenen Oktober hatte das Gericht den Kardiologen bereits zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt und zudem ein dreijähriges Berufsverbot als Arzt für die Behandlung von Frauen verhängt. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe im ersten Prozess gestanden. Unter anderem hatte er seinen Finger in die Scheide von Frauen eingeführt, obwohl dies medizinisch keineswegs notwendig war. 

Im Zuge dieses ersten Verfahrens hatten sich zwei weitere Frauen bei der Staatsanwaltschaft gemeldet - daher kam es zu neuen Ermittlungen und zu der weiteren Anklage.