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Wirbel um "Held von Aschaffenburg": Herrmann redet Klartext


Autor: Ellen Schneider, Agentur dpa

Aschaffenburg, Dienstag, 08. April 2025

Ahmed Mohamed Odowaa soll den mutmaßlichen Messerangreifer von Aschaffenburg verfolgt haben, das Innenministerium bezeichnet ihn als wichtigen Zeugen. Dennoch wurden Gerüchte laut, er solle abgeschoben werden.
In dem Fall um Ahmed Mohamed Odowaa meldet sich nun auch der bayerische Innenminister Joachim Herrmann zu Wort. Eine Abschiebung stehe demnach nicht im Raum.


Update vom 08.04.2025, 11.30 Uhr: Innenminister Herrmann äußert sich zu Missverständnis

In dem Fall um Ahmed Mohamed Odowaa meldet sich nun auch der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) zu Wort. In einer Mitteilung erklärt er, Odowaa habe sich um Aschaffenburg und Bayern verdient gemacht und sei ein hervorragendes Beispiel für Zivilcourage. "Das verdient Anerkennung und unseren höchsten Respekt."

Laut Herrmann wurde der 30-jährige Somalier schon in Italien als Flüchtling anerkannt und ist dennoch nach Deutschland weitergereist, um Anfang 2024 auch hier Asyl zu beantragen. "Dies ist nach geltendem europäischen und deutschen Recht nicht vorgesehen. Deshalb hat das hierfür zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seinen Asylantrag abgelehnt."

Abschiebung von Odowa sei nicht vorgesehen - Beschäftigungserlaubnis soll erteilt werden

Odowaa sei jedoch ein wichtiger Zeuge im Fall um den mutmaßlichen Doppelmörder von Aschaffenburg, weshalb er in Abstimmung mit der Justiz geduldet werde. Der Innenminister redet diesbezüglich Klartext: "Die Behauptung, dass Odowaa bis 8. Juli 2025 ausreisen müsste, beruht auf einem Missverständnis, denn Duldungen werden regelmäßig befristet erteilt und entsprechend verlängert, so auch in diesem Fall", erläutert Herrmann.

Es sei bereits geplant, dass die zuständige Ausländerbehörde als nächsten Schritt den Antrag von Odowaa auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis genehmige.

"Dadurch kann er wunschgemäß arbeiten, seinen Lebensunterhalt möglichst bald selbst bestreiten und seine Integrationsbemühungen intensivieren – und so die Voraussetzungen für eine Bleibeperspektive in Deutschland eröffnen", teilt das Innenministerium mit.

Update vom 07.04.2025: Innenministerium spricht von "Missverständnis" - Abschiebung "steht nicht im Raum"

Ein tapferer Unterstützer bei der Verfolgung des mutmaßlichen Täters von Aschaffenburg muss Deutschland trotz eines abgelehnten Asylantrags vorerst nicht verlassen. Eine Abschiebung des somalischen Bürgers nach Italien "steht bis auf Weiteres nicht im Raum", teilte eine Sprecherin des bayerischen Innenministeriums auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.

Zuvor hatte das Main-Echo berichtet, dass der Mann ausreisepflichtig sei. Das Innenministerium erklärte dazu, Berichte über eine drohende Abschiebung des Mannes beruhten auf einem "Missverständnis".

Missverständnis um "Held von Aschaffenburg": Ahmed Mohamed Odowaa in Deutschland geduldet

Der Somalier habe eine Duldung erhalten, vor allem weil er bei den Ermittlungen gegen den mutmaßlichen Täter von Aschaffenburg als wichtiger Zeuge gilt. Diese Duldungen würden regelmäßig befristet erstellt und verlängert, sagte eine Ministeriumssprecherin. "So auch hier."

Im Asylrecht bezeichnet die "Duldung" einen vorübergehenden Aufenthaltsstatus für ausreisepflichtige Ausländer, die aus bestimmten Gründen nicht abgeschoben werden können. Es handelt sich dabei nicht um eine Aufenthaltserlaubnis, sondern um die befristete Aussetzung der Abschiebung.

Nach dpa-Informationen war der Asylantrag des Mannes im Rahmen eines sogenannten Drittstaatenbescheids schon im Mai 2024 abgelehnt worden - also deutlich vor den Ereignissen in Aschaffenburg im Januar 2025. Auch eine Klage gegen die Ablehnung scheiterte.

Ahmed Mohamed Odowaa kann auf langfristige Bleibeerlaubnis hoffen

Laut bayerischem Innenministerium war der Somalier nämlich zunächst nach Italien eingereist und dort schon als Flüchtling anerkannt worden. Nach den Regeln des sogenannten Dublin-Verfahrens ist es nicht vorgesehen, dass in diesem Fall nochmal in einem anderen EU-Land Asyl gewährt wird.

Laut Innenministerium kann der tapfere Helfer trotzdem darauf hoffen, länger in Deutschland bleiben zu dürfen: Die Ausländerbehörde werde als nächsten Schritt einen Antrag des Somaliers auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis genehmigen, teilte das Ministerium in München mit.

"So kann er wunschgemäß arbeiten, seinen Lebensunterhalt möglichst bald selbst bestreiten und die Integrationsbemühungen intensivieren – und so die Voraussetzungen für eine Bleibeperspektive in Deutschland eröffnen, wenn er das möchte."

Der Somalier habe "bei der schrecklichen Gewalttat in Aschaffenburg in herausragender Weise Entschlossenheit und Mut bewiesen", teilte das Ministerium mit. "Er hat sich um Aschaffenburg und Bayern verdient gemacht und ein Beispiel für Zivilcourage gegeben, das Anerkennung und höchsten Respekt verdient."

Ursprungsmeldung vom 07.04.2025, 16 Uhr: Er verfolgte den Täter von Aschaffenburg - jetzt soll er abgeschoben werden

Zweieinhalb Monate liegt die schreckliche Tat nun zurück: Am 22. Januar wurden ein zweijähriger Junge und ein 41-jähriger Mann im Schöntalpark in Aschaffenburg bei einem Messerangriff getötet. Der mutmaßliche Täter hatte es wohl auf eine Kindergartengruppe abgesehen - der 41-jährige Kai-Uwe D. ging dazwischen.

Auch andere Passanten griffen todesmutig ein. Einer davon soll Ahmed Mohamed Odowaa sein. Er habe den mutmaßlichen Täter verfolgt, bis die Polizei diesen fassen konnte, erzählt er im Gespräch mit dem Main-Echo. Dafür gab es sogar ein Dankesschreiben vom bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU). Nun soll Odowaa jedoch abgeschoben werden.

Dankesschreiben von Markus Söder - dann folgt die Abschiebung: "Held von Aschaffenburg" soll ausreisen

 "In dieser entsetzlichen Situation haben Sie in herausragender Weise Entschlossenheit und Mut bewiesen", schrieb Söder demnach in dem Brief nach dem Messerangriff. "Damit haben Sie ein eindrückliches Beispiel für Zivilcourage gegeben."

Auch Sandro Kirchner, Staatssekretär im bayerischen Innenministerium, sendete Odowaa ein Schreiben - nannte ihn "ein leuchtendes Beispiel für den Zusammenhalt in unserer Gemeinschaft". Im Mai sollte Odowaa außerdem die Christophorus-Medaille für Zivilcourage erhalten.

Jetzt berichten mehrere Medien: Odowaa muss das Land verlassen. Anfang April erhielt er die mündliche Information, dass er bis zum 8. Juli nach Italien ausreisen müsse, andernfalls drohe ihm die Abschiebung dorthin. Der 30-jährige Somalier kam im Januar 2024 aus Italien nach Deutschland und lebt als geduldeter Flüchtling in einer Unterkunft im Landkreis Aschaffenburg.

Petitionen sollen Abschiebung von Ahmed Mohamed Odowaa verhindern

Gegen die Abschiebung regten sich jetzt Proteste. Zwei Petitionen wurden bereits gestartet, mit dem Ziel Odowaa das Bleiben zu ermöglichen. Dafür werden nun zahlreiche Unterschriften gesammelt - mehr als 24.000 sind so bereits bei einer der beiden Kampagnen zusammengekommen, ungefähr 16.000 bei der anderen.

Es sei ein "falsches Signal", wenn Menschen, die sich für die Gemeinschaft einsetzen, abgeschoben werden sollen, kritisieren die Initiatoren der Petition "Stoppen Sie die geplante Abschiebung von Ahmed Mohamed Odowaa". 

"Er hat bewiesen, dass er bereit ist, zum Wohle Deutschlands zu handeln, und verdient es daher, hier zu leben und zu arbeiten", betonten auch die Initiatoren der Kampagne "Verhindern Sie die Abschiebung von Ahmed Mohamed Odowaa". Man verlange daher Gerechtigkeit und fordere die Behörden auf, seine Abschiebung zu stoppen.

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