Wirbel um "Held von Aschaffenburg": Herrmann redet Klartext
Autor: Ellen Schneider, Agentur dpa
Aschaffenburg, Dienstag, 08. April 2025
Ahmed Mohamed Odowaa soll den mutmaßlichen Messerangreifer von Aschaffenburg verfolgt haben, das Innenministerium bezeichnet ihn als wichtigen Zeugen. Dennoch wurden Gerüchte laut, er solle abgeschoben werden.
           
Update vom 08.04.2025, 11.30 Uhr: Innenminister Herrmann äußert sich zu Missverständnis
In dem Fall um Ahmed Mohamed Odowaa meldet sich nun auch der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) zu Wort. In einer Mitteilung erklärt er, Odowaa habe sich um Aschaffenburg und Bayern verdient gemacht und sei ein hervorragendes Beispiel für Zivilcourage. "Das verdient Anerkennung und unseren höchsten Respekt."
Laut Herrmann wurde der 30-jährige Somalier schon in Italien als Flüchtling anerkannt und ist dennoch nach Deutschland weitergereist, um Anfang 2024 auch hier Asyl zu beantragen. "Dies ist nach geltendem europäischen und deutschen Recht nicht vorgesehen. Deshalb hat das hierfür zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seinen Asylantrag abgelehnt."
Abschiebung von Odowa sei nicht vorgesehen - Beschäftigungserlaubnis soll erteilt werden
Odowaa sei jedoch ein wichtiger Zeuge im Fall um den mutmaßlichen Doppelmörder von Aschaffenburg, weshalb er in Abstimmung mit der Justiz geduldet werde. Der Innenminister redet diesbezüglich Klartext: "Die Behauptung, dass Odowaa bis 8. Juli 2025 ausreisen müsste, beruht auf einem Missverständnis, denn Duldungen werden regelmäßig befristet erteilt und entsprechend verlängert, so auch in diesem Fall", erläutert Herrmann.
Es sei bereits geplant, dass die zuständige Ausländerbehörde als nächsten Schritt den Antrag von Odowaa auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis genehmige.
"Dadurch kann er wunschgemäß arbeiten, seinen Lebensunterhalt möglichst bald selbst bestreiten und seine Integrationsbemühungen intensivieren – und so die Voraussetzungen für eine Bleibeperspektive in Deutschland eröffnen", teilt das Innenministerium mit.
Update vom 07.04.2025: Innenministerium spricht von "Missverständnis" - Abschiebung "steht nicht im Raum"
Ein tapferer Unterstützer bei der Verfolgung des mutmaßlichen Täters von Aschaffenburg muss Deutschland trotz eines abgelehnten Asylantrags vorerst nicht verlassen. Eine Abschiebung des somalischen Bürgers nach Italien "steht bis auf Weiteres nicht im Raum", teilte eine Sprecherin des bayerischen Innenministeriums auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.
Zuvor hatte das Main-Echo berichtet, dass der Mann ausreisepflichtig sei. Das Innenministerium erklärte dazu, Berichte über eine drohende Abschiebung des Mannes beruhten auf einem "Missverständnis".